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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Biodiversität stärken - landwirtschaftliche Flächen im Eigentum der Gemeinde umweltgerecht bewirtschaften - Anregung gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2019/0167 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0167 befasst sich mit einer Anregung des BUND für Umwelt und Naturschutz – Kreisgruppe Wesel gemäß § 24 GO NRW. Ziel der Anregung ist die umweltgerechte Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen im Eigentum der Gemeinde Hamminkeln, um die Biodiversität zu stärken.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stadt derzeit etwa 24 Hektar Fläche zur uneingeschränkten landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet sowie rund 16 Hektar als ökologische Ausgleichsflächen mit Bewirtschaftungseinschränkungen führt. Die aktuellen Pachtzinsen belaufen sich auf 500 Euro pro Hektar und Jahr, was jährliche Einnahmen von etwa 11.000 Euro generiert. Die Verwaltung stellt fest, dass eine Umsetzung der vorgeschlagenen Bewirtschaftungseinschränkungen eine Senkung des Pachtzinses auf circa 250 Euro pro Hektar erfordern könnte, was zu einem Rückgang der Einnahmen um voraussichtlich 4.000 bis 5.000 Euro pro Jahr führen würde. Eine entsprechende Aufnahme von Auflagen in Pachtverträge wird im Rahmen von Neuverpachungen als grundsätzlich möglich erachtet.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Anregung in seiner Sitzung am 20.11.2019 mit sieben Ja-Stimmen und acht Gegenstimmen abgelehnt. Damit wurde auch die Weiterleitung des Antrages an den Haupt- und Finanzausschuss zurückgewiesen, weshalb die Verwaltung empfahl, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung zu streichen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 28.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung)
- 20.11.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (35. Sitzung)
- 3Novellierung der Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge der offenen Ganztagsschulen im Primarbereich der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2019/0124 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 sieht eine Novellierung der Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge für die offenen Ganztagsschulen im Primarbereich der Stadt Hamminkeln vor. Grundlage der Vorlage ist ein im Juli 2019 beschlossener Referenzrahmen zur Konkretisierung der Qualitätsstandards an den Grundschulen.
Mit der Umsetzung dieses Referenzrahmens werden die prognostizierten Aufwendungen pro Kind von etwa 2.250 Euro im Schuljahr 2019/2020 auf voraussichtlich 3.000 Euro ab dem Schuljahr 2020/2021 steigen. Zur Refinanzierung dieser Kosten ist eine Anpassung der Elternbeiträge vorgesehen, die neben Landeszuschüssen und städtischen Zuschüssen die Finanzierung der Qualitätssteigerung sicherstellen soll. Die neue Beitragsstaffelung orientiert sich am jährlichen Einkommen und sieht ab dem 1. August 2020 sowie ab dem 1. August 2021 Änderungen der monatlichen Gebühren vor. Für Einkommen bis 25.000 Euro bleibt der Beitrag unverändert bei null Euro.
Die Verwaltung prognostiziert durch die Erhöhung der Beiträge ab dem 1. August 2020 jährliche Mehreinnahmen von etwa 15.378 Euro, die ab dem 1. August 2021 um weitere etwa 8.800 Euro ergänzt werden sollen. Der Entwurf zur Änderung der Satzung wurde in Arbeitsgruppen und Arbeitskreisen erarbeitet. Sowohl der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport als auch der Haupt- und Finanzausschuss haben die Vorlage mit jeweils einer Gegenstimme empfohlen, den Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 28.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung)
- 21.11.2019 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (21. Sitzung)
- 4Änderung der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2019/0152 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der möglichen Änderung der Straßenbaubeitragssatzung. Hintergrund der Untersuchung ist ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Kommunalabgabegesetzes, der im Oktober 2019 im Landtag beraten wurde.
Im Rahmen der Beratungen zum Ausbau der Sachsenstraße hatte der Bauausschuss am 26. September 2019 die Entscheidung über eine Anpassung der Satzung angeregt. Die Verwaltung stellt in der Vorlage jedoch fest, dass zum aktuellen Zeitpunkt kein Bedarf für eine Änderung der Straßenbaubeitragssatzung besteht. Dies begründet sich damit, dass die im Gesetzentwurf vorgesehenen Billigkeitsregelungen bei einer endgültigen Verabschiedung unmittelbar gelten würden und somit keine satzungsrechtliche Umsetzung auf kommunaler Ebene erfordern. Ein angekündigtes landeseigenes Förderprogramm zur Entlastung der Beitragspflichtigen ist derzeit nicht Bestandteil des Gesetzentwurfs, sondern ist Gegenstand der Haushaltsberatungen des Landtages.
Sollte sich nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung eine Notwendigkeit zur Anpassung der örtlichen Satzung ergeben, wird die Verwaltung einen entsprechenden Entwurf zur Beratung vorlegen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Straßenbaubeitragssatzung in der bisherigen Fassung beizubehalten.
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Beratungsfolge
- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 28.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung)
- 52. Änderung der HundesteuersatzungZur Vorlage · 2019/0153 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht eine zweite Änderung der Hundesteuersatzung vor. Hintergrund der Vorlage ist ein Anregung der Arbeitsgruppe Haushalt und Controlling, die eine Erhöhung der Hundesteuer sowie der damit verbundenen Verwaltungsgebühren in Betracht zog.
Die Verwaltung führt aus, dass für die reine An- oder Abmeldung von Hunden keine Verwaltungsgebühr erhoben wird, da es sich um die Erfüllung steuerlicher Pflichten handelt. Eine Gebühr fällt jedoch bei der Anzeige der Hundehaltung gemäß dem Landeshundegesetz an, welche sich auf 25,00 Euro beläuft.
Die aktuellen Hundesteuersätze wurden zuletzt im Jahr 2001 angepasst. Die Verwaltung schlägt vor, die Sätze zum 1. Januar 2020 um jeweils 12,00 Euro pro Hund zu erhöhen. Bei einer Anzahl von etwa 3.400 steuerpflichtigen Hunden würde dies zu einer Steigerung des jährlichen Steueraufkommens um circa 40.000 Euro auf insgesamt rund 260.000 Euro führen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage mit der Empfehlung an den Rat der Stadt Hamminkeln geprüft. Er empfiehlt, die zweite Änderung der Hundesteuersatzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen, wobei eine Anpassung des Satzes für die Haltung eines einzelnen Hundes auf 60,00 Euro vorgesehen ist.
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- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 28.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung)
- 66. Änderung der VergnügungssteuersatzungZur Vorlage · 2019/0154 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die sechste Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer. Auf Vorschlag der Arbeitsgruppe Haushalt und Controlling soll der Steuersatz für Geldspielgeräte von bisher 4 % auf 5 % erhöht werden. Als Bemessungsgrundlage dient dabei der Spieleinsatz, der bereits seit Juli 2014 als Maßstab verwendet wird.
Nach Angaben der Verwaltung beläuft sich das derzeitige Steueraufkommen aus Geldspielgeräten auf etwa 20.000 Euro pro Quartal. Durch die geplante Erhöhung des Satzes wird mit einer Steigerung des jährlichen Aufkommens um 20.000 Euro auf insgesamt 100.000 Euro gerechnet. Neben der Generierung von Einnahmen zur Finanzierung kommunaler Aufgaben wird als weiterer Zweck eine Lenkungsfunktion zur Eindämmung von Spielsucht angeführt.
Die Anzahl der in Betrieb befindlichen Spielgeräte in der Stadt hat sich auf 20 reduziert, was die Verwaltung auf Änderungen im Glücksspielrecht zurückführt. Aktuell werden fünf Geräte in Gaststätten und an anderen Orten betrieben. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Erhöhung auf 5 % keine erdrosselnde Wirkung entfaltet und die Berufsfreiheit der Betreiber nicht einschränkt. Dabei wird auf die Rechtsprechung sowie auf vergleichbare Steuersätze in anderen Kommunen des Kreises Wesel verwiesen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 28.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung)
- 715. Änderung der Gebührensatzung für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 2019/0170 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0170 behandelt die 15. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in Hamminkeln für das Jahr 2020. Die Kalkulation sieht eine Senkung der Gebührensätze im Vergleich zum Vorjahr vor. Konkret reduziert sich die Gebühr für ein 120-Liter-Restabfallgefäß von 150,94 € auf 143,84 €, für ein 240-Liter-Gefäß von 188,86 € auf 178,40 € und für ein 1.100-Liter-Gefäß von 463,78 € auf 428,96 €. Auch die Gewichtsgebühr für Restabfall sinkt von 0,79 € auf 0,72 € pro Kilogramm.
Grund für diese Anpassung ist die Verringerung des umlagefähigen Aufwandes von 2.615.304 € auf 2.465.073 €. Dieser Rückgang wird durch eine höhere Erstattung des Kreises Wesel in Höhe von 180.351 € sowie die Einbeziehung eines Überschusses aus dem Jahr 2018 in Höhe von 101.722,35 € begründet. Der Überschuss resultiert aus der Einbeziehung periodenfremder Erträge, die sich aus Schadensersatzleistungen und Erstattungen des Unternehmers sowie des Kreises Wesels zusammensetzen.
Die Verwaltung legte die Vorlage zur Beratung vor, wobei der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat die Verabschiedung der Satzung empfahl. Der Tagesordnungspunkt wurde jedoch auf die Ratssitzung vertagt, sodass zum Zeitpunkt der Vorlagenstellung keine formelle Beschlussempfehlung des Ausschusses vorlag.
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- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 28.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung)
- 812. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungZur Vorlage · 2019/0171 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2019/0171 liegt ein Entwurf zur 12. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln vor. Die Verwaltung hat die Gebührensätze für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung auf Basis einer neuen Kalkulation für das Jahr 2020 angepasst.
Nach den vorliegenden Berechnungen erhöht sich die Schmutzwassergebühr von 2,63 € pro Kubikmeter im Jahr 2019 auf 2,77 € pro Kubikmeter im Jahr 2020. Parallel dazu steigt die Niederschlagswassergebühr von 0,84 € pro Quadratmeter auf 0,91 € pro Quadratmeter an. Als Ursache für diese Anpassung führt die Verwaltung einen Anstieg des gebührenpflichtigen Aufwandes von rund 5,17 Millionen Euro auf etwa 5,25 Millionen Euro sowie einen geringeren Überschuss aus dem Vorvorjahr an. Während in der Kalkulation für 2019 noch ein Überschuss aus 2017 in Höhe von 370.745 € berücksichtigt werden konnte, beläuft sich der für 2020 angesetzte Überschuss aus dem Jahr 2018 auf 178.285 €.
Zudem verringert sich die gebührenpflichtige Schmutzwassermenge von 1.140.000 m³ auf 1.125.000 m³, während die gebührenpflichtige Fläche für die Niederschlagswasserbeseitigung von 2.070.000 m² auf 2.075.000 m² ansteigt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 28.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung)
- 915. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von GrundstücksentwässerungsanlagenZur Vorlage · 2019/0172 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 15. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Auf Basis einer neuen Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 sieht die vorliegende Beschlussvorlage eine Anpassung der Gebührensätze vor.
Der Gebührensatz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen soll von 31,89 € pro Kubikmeter auf 36,32 € pro Kubikmeter steigen. Für die Entsorgung von abflusslosen Gruben erhöht sich der Satz von 16,76 € pro Kubikmeter auf 20,35 € pro Kubikmeter. Als wesentliche Gründe für diese Anpassung werden die gestiegenen Kosten des beauftragten Entsorgungsunternehmers nach einer Neuausschreibung sowie ein Rückgang der zu entsorgenden Menge bei den abflusslosen Gruben angeführt. Die erwartete Entsorgungsmenge sinkt von 6.626 Kubikmetern im Vorjahr auf voraussichtlich 5.400 Kubikmeter im aktuellen Jahr.
Zudem wird auf den Jahresabschluss für 2018 verwiesen, der einen Fehlbetrag von 1.266,16 € ausweist. Dieser Fehlbetrag wurde in der Kalkulation für das Jahr 2020 berücksichtigt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat abgegeben, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu verabschieden. Die Beratung im Rat ist für den 5. Dezember 2019 vorgesehen.
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- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 28.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung)
- 103. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende GewässerZur Vorlage · 2019/0173 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0173 befasst sich mit der dritten Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer in der Stadt Hamminkeln. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Gebührensätze für das Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr.
Die Kalkulation umfasst die Gebühren für verschiedene Wasser- und Bodenverbände. Für den Verband Untere Issel Süd ist ein Anstieg der Gebührensätze sowohl für versiegelte Flächen als auch für übrige Flächen vorgesehen, was auf eine angekündigte Erhöhung des Verbandsbeitrages zurückzuführen ist. Bei den übrigen Verbänden – darunter die Obere Issel, der Raesfelder Isselverband, die Mittlere Issel, die Untere Issel Nord sowie der Verband Mengering-Rümping-Honselbach – ergeben sich geringfügige Änderungen der Sätze. Diese resultieren laut Verwaltung aus Veränderungen der Flächen sowie einer Steigerung der Personal- und Verwaltungskosten.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage geprüft und empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage war für den Haupt- und Finanzausschuss am 28. November 2019 und für den Rat am 5. Dezember 2019 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 28.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung)
- 11Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für 2020Zur Vorlage · 2019/0169 · Mitteilungsvorlage
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Mit der Mitteilungsvorlage 2019/0169 wurde die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2020 vorgelegt. Die Berechnung der Gebührensätze basiert auf der aktuellen Kostenlage und führt zu einem Gebührensatz von 0,97 Euro pro Meter Grundstücksseite. Aufgrund dieser Berechnung ist laut der Vorlage keine Änderung der bestehenden Gebührensatzung zur Straßenreinigung erforderlich.
In die Kalkulation für das Jahr 2020 wurde zudem ein Fehlbetrag aus dem Jahresabschluss des Jahres 2018 in Höhe von 446,74 Euro eingestellt. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgelegt. Auswirkungen auf den Klimawandel werden in dem Dokument nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 28.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung)
- 12Übertragung des Grundvermögens der Interessentengemeinschaften "Interessenten der Dingdener Mark" und "Gesamtinteressenten des Dingden'ner Venns" in das Eigentum der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2019/0176 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 23 befasst sich mit der Übertragung von Grundvermögen der Interessengemeinschaften „Interessenten der Dingdener Mark“ und „Gesamtinteressenten des Dingden’ner Venns“ in das Eigentum der Stadt Hamminkeln. Es handelt sich um rund 130 Grundstücke mit einer Gesamtgröße von etwa 49 Hektar, die sich vorwiegend im östlichen Bereich des Ortsteils Dingden befinden. Die Flächen umfassen hauptsächlich Wegeflächen, Wirtschafts-, Feld- und Waldwege sowie Gewässerflächen wie Abzugsgräben.
Die Grundstücke entstanden Ende des 19. Jahrhunderts durch Flurbereinigungsverfahren. Obwohl sie katastertechnisch erfasst sind, sind sie beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Wesel nicht gebucht und somit keinem konkreten Eigentum zugeordnet. Die Verwaltung führt aus, dass die Stadt die Flächen bereits seit langem pflegt und unterhält, da diese Teile des Straßen- und Wegenetzes sowie der Entwässerung darstellen. Zudem obliegt der Kommune laut gesetzlichen Regelungen die Verwaltung gemeinschaftlicher Angelegenheiten.
Die Überführung in kommunales Eigentum soll Rechtsunsicherheiten bezüglich der Zuständigkeiten beseitigen und die Kostenstruktur klären, da die Stadt derzeit Unterhaltskosten und Abgaben trägt, ohne diese an die Mitglieder der Interessengemeinschaften umlegen zu können. Ein vorgeschlagener Verfahrensweg sieht vor, die Flächen zunächst im Grundbuch zu erfassen und anschließend die Übertragung auf die Stadt einzuleiten. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der unentgeltlichen Übertragung der Flächen zuzustimmen und die notwendigen Schritte einzuleiten.
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- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 28.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung)
- 13Übertragung der Befugnis zur Pensionsfestsetzung auf die Rheinischen Versorgungskassen (RVK)Zur Vorlage · 2019/0177 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0177 der Fachdienste 10 sieht die Übertragung der Befugnis zur Pensionsfestsetzung auf die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) vor. Derzeit übernimmt die RVK als freiwilliges Mitglied der Stadt Hamminkeln zwar die Berechnung und Zahlung der beamtenrechtlichen Versorgungsleistungen, die finale Entscheidungskompetenz sowie die redaktionelle Umsetzung der Bescheide liegen jedoch bei der Stadt. Dies führt dazu, dass die Verwaltung die vorgefertigten Bescheide mit dem städtischen Briefkopf versendet und als Ansprechpartner für Rückfragen fungiert, obwohl die sachliche Entscheidung bei der RVK liegt.
Durch die beantragte Übertragung der Festsetzungsbefugnis sollen die Prozesse effizienter gestaltet werden. Die RVK soll künftig die Festsetzung der Versorgungsbezüge, die Erteilung der Bescheide, die Entscheidung über die Ruhegehaltsfähigkeit von Soll- und Kannzeiten sowie die unmittelbare Bearbeitung von Widerspruchsverfahren übernehmen. Damit wird der administrative Aufwand in der Stadtverwaltung reduziert und ein direkterer Kontakt zwischen den Versorgungsempfängern und der zuständigen Stelle ermöglicht.
Die Stadt Hamminkeln bleibt weiterhin über wesentliche Angelegenheiten und sensible Einzelfälle informiert und behält über einen WebShareServer Zugriff auf die erteilten Bescheide. Die Übertragung der Befugnis nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz soll sowohl für laufende als auch für zukünftige Fälle erfolgen. Für die Stadt entstehen durch diese Maßnahme keine zusätzlichen Kosten, sondern eine geringe Aufwandsersparnis. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage einstimmig mit einer Empfehlung an den Rat beschlossen.
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- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 28.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung)
- 14Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 15Mitteilungen und Anfragen