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Beschlussvorlage

Übertragung des Grundvermögens der Interessentengemeinschaften "Interessenten der Dingdener Mark" und "Gesamtinteressenten des Dingden'ner Venns" in das Eigentum der Stadt Hamminkeln

2019/0176 05.12.2019 Fachdienste 23

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 23 befasst sich mit der Übertragung von Grundvermögen der Interessengemeinschaften „Interessenten der Dingdener Mark“ und „Gesamtinteressenten des Dingden’ner Venns“ in das Eigentum der Stadt Hamminkeln. Es handelt sich um rund 130 Grundstücke mit einer Gesamtgröße von etwa 49 Hektar, die sich vorwiegend im östlichen Bereich des Ortsteils Dingden befinden. Die Flächen umfassen hauptsächlich Wegeflächen, Wirtschafts-, Feld- und Waldwege sowie Gewässerflächen wie Abzugsgräben.

Die Grundstücke entstanden Ende des 19. Jahrhunderts durch Flurbereinigungsverfahren. Obwohl sie katastertechnisch erfasst sind, sind sie beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Wesel nicht gebucht und somit keinem konkreten Eigentum zugeordnet. Die Verwaltung führt aus, dass die Stadt die Flächen bereits seit langem pflegt und unterhält, da diese Teile des Straßen- und Wegenetzes sowie der Entwässerung darstellen. Zudem obliegt der Kommune laut gesetzlichen Regelungen die Verwaltung gemeinschaftlicher Angelegenheiten.

Die Überführung in kommunales Eigentum soll Rechtsunsicherheiten bezüglich der Zuständigkeiten beseitigen und die Kostenstruktur klären, da die Stadt derzeit Unterhaltskosten und Abgaben trägt, ohne diese an die Mitglieder der Interessengemeinschaften umlegen zu können. Ein vorgeschlagener Verfahrensweg sieht vor, die Flächen zunächst im Grundbuch zu erfassen und anschließend die Übertragung auf die Stadt einzuleiten. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der unentgeltlichen Übertragung der Flächen zuzustimmen und die notwendigen Schritte einzuleiten.

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