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Beschlussvorlage

15. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung

2019/0170 05.12.2019

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0170 behandelt die 15. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in Hamminkeln für das Jahr 2020. Die Kalkulation sieht eine Senkung der Gebührensätze im Vergleich zum Vorjahr vor. Konkret reduziert sich die Gebühr für ein 120-Liter-Restabfallgefäß von 150,94 € auf 143,84 €, für ein 240-Liter-Gefäß von 188,86 € auf 178,40 € und für ein 1.100-Liter-Gefäß von 463,78 € auf 428,96 €. Auch die Gewichtsgebühr für Restabfall sinkt von 0,79 € auf 0,72 € pro Kilogramm.

Grund für diese Anpassung ist die Verringerung des umlagefähigen Aufwandes von 2.615.304 € auf 2.465.073 €. Dieser Rückgang wird durch eine höhere Erstattung des Kreises Wesel in Höhe von 180.351 € sowie die Einbeziehung eines Überschusses aus dem Jahr 2018 in Höhe von 101.722,35 € begründet. Der Überschuss resultiert aus der Einbeziehung periodenfremder Erträge, die sich aus Schadensersatzleistungen und Erstattungen des Unternehmers sowie des Kreises Wesels zusammensetzen.

Die Verwaltung legte die Vorlage zur Beratung vor, wobei der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat die Verabschiedung der Satzung empfahl. Der Tagesordnungspunkt wurde jedoch auf die Ratssitzung vertagt, sodass zum Zeitpunkt der Vorlagenstellung keine formelle Beschlussempfehlung des Ausschusses vorlag.

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Beratungsfolge