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Beschlussvorlage

Novellierung der Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge der offenen Ganztagsschulen im Primarbereich der Stadt Hamminkeln

2019/0124 05.12.2019 Fachdienste 40

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 sieht eine Novellierung der Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge für die offenen Ganztagsschulen im Primarbereich der Stadt Hamminkeln vor. Grundlage der Vorlage ist ein im Juli 2019 beschlossener Referenzrahmen zur Konkretisierung der Qualitätsstandards an den Grundschulen.

Mit der Umsetzung dieses Referenzrahmens werden die prognostizierten Aufwendungen pro Kind von etwa 2.250 Euro im Schuljahr 2019/2020 auf voraussichtlich 3.000 Euro ab dem Schuljahr 2020/2021 steigen. Zur Refinanzierung dieser Kosten ist eine Anpassung der Elternbeiträge vorgesehen, die neben Landeszuschüssen und städtischen Zuschüssen die Finanzierung der Qualitätssteigerung sicherstellen soll. Die neue Beitragsstaffelung orientiert sich am jährlichen Einkommen und sieht ab dem 1. August 2020 sowie ab dem 1. August 2021 Änderungen der monatlichen Gebühren vor. Für Einkommen bis 25.000 Euro bleibt der Beitrag unverändert bei null Euro.

Die Verwaltung prognostiziert durch die Erhöhung der Beiträge ab dem 1. August 2020 jährliche Mehreinnahmen von etwa 15.378 Euro, die ab dem 1. August 2021 um weitere etwa 8.800 Euro ergänzt werden sollen. Der Entwurf zur Änderung der Satzung wurde in Arbeitsgruppen und Arbeitskreisen erarbeitet. Sowohl der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport als auch der Haupt- und Finanzausschuss haben die Vorlage mit jeweils einer Gegenstimme empfohlen, den Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

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