3. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0173 befasst sich mit der dritten Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer in der Stadt Hamminkeln. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Gebührensätze für das Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr.
Die Kalkulation umfasst die Gebühren für verschiedene Wasser- und Bodenverbände. Für den Verband Untere Issel Süd ist ein Anstieg der Gebührensätze sowohl für versiegelte Flächen als auch für übrige Flächen vorgesehen, was auf eine angekündigte Erhöhung des Verbandsbeitrages zurückzuführen ist. Bei den übrigen Verbänden – darunter die Obere Issel, der Raesfelder Isselverband, die Mittlere Issel, die Untere Issel Nord sowie der Verband Mengering-Rümping-Honselbach – ergeben sich geringfügige Änderungen der Sätze. Diese resultieren laut Verwaltung aus Veränderungen der Flächen sowie einer Steigerung der Personal- und Verwaltungskosten.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage geprüft und empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage war für den Haupt- und Finanzausschuss am 28. November 2019 und für den Rat am 5. Dezember 2019 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2019kein Ergebnis hinterlegt
- 28.11.2019kein Ergebnis hinterlegt