15. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 15. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Auf Basis einer neuen Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 sieht die vorliegende Beschlussvorlage eine Anpassung der Gebührensätze vor.
Der Gebührensatz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen soll von 31,89 € pro Kubikmeter auf 36,32 € pro Kubikmeter steigen. Für die Entsorgung von abflusslosen Gruben erhöht sich der Satz von 16,76 € pro Kubikmeter auf 20,35 € pro Kubikmeter. Als wesentliche Gründe für diese Anpassung werden die gestiegenen Kosten des beauftragten Entsorgungsunternehmers nach einer Neuausschreibung sowie ein Rückgang der zu entsorgenden Menge bei den abflusslosen Gruben angeführt. Die erwartete Entsorgungsmenge sinkt von 6.626 Kubikmetern im Vorjahr auf voraussichtlich 5.400 Kubikmeter im aktuellen Jahr.
Zudem wird auf den Jahresabschluss für 2018 verwiesen, der einen Fehlbetrag von 1.266,16 € ausweist. Dieser Fehlbetrag wurde in der Kalkulation für das Jahr 2020 berücksichtigt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat abgegeben, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu verabschieden. Die Beratung im Rat ist für den 5. Dezember 2019 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2019kein Ergebnis hinterlegt
- 28.11.2019kein Ergebnis hinterlegt