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Beschlussvorlage

2. Änderung der Hundesteuersatzung

2019/0153 05.12.2019

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht eine zweite Änderung der Hundesteuersatzung vor. Hintergrund der Vorlage ist ein Anregung der Arbeitsgruppe Haushalt und Controlling, die eine Erhöhung der Hundesteuer sowie der damit verbundenen Verwaltungsgebühren in Betracht zog.

Die Verwaltung führt aus, dass für die reine An- oder Abmeldung von Hunden keine Verwaltungsgebühr erhoben wird, da es sich um die Erfüllung steuerlicher Pflichten handelt. Eine Gebühr fällt jedoch bei der Anzeige der Hundehaltung gemäß dem Landeshundegesetz an, welche sich auf 25,00 Euro beläuft.

Die aktuellen Hundesteuersätze wurden zuletzt im Jahr 2001 angepasst. Die Verwaltung schlägt vor, die Sätze zum 1. Januar 2020 um jeweils 12,00 Euro pro Hund zu erhöhen. Bei einer Anzahl von etwa 3.400 steuerpflichtigen Hunden würde dies zu einer Steigerung des jährlichen Steueraufkommens um circa 40.000 Euro auf insgesamt rund 260.000 Euro führen.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage mit der Empfehlung an den Rat der Stadt Hamminkeln geprüft. Er empfiehlt, die zweite Änderung der Hundesteuersatzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen, wobei eine Anpassung des Satzes für die Haltung eines einzelnen Hundes auf 60,00 Euro vorgesehen ist.

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