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Beschlussvorlage

Biodiversität stärken - landwirtschaftliche Flächen im Eigentum der Gemeinde umweltgerecht bewirtschaften - Anregung gem. § 24 GO NRW

2019/0167 05.12.2019 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0167 befasst sich mit einer Anregung des BUND für Umwelt und Naturschutz – Kreisgruppe Wesel gemäß § 24 GO NRW. Ziel der Anregung ist die umweltgerechte Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen im Eigentum der Gemeinde Hamminkeln, um die Biodiversität zu stärken.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stadt derzeit etwa 24 Hektar Fläche zur uneingeschränkten landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet sowie rund 16 Hektar als ökologische Ausgleichsflächen mit Bewirtschaftungseinschränkungen führt. Die aktuellen Pachtzinsen belaufen sich auf 500 Euro pro Hektar und Jahr, was jährliche Einnahmen von etwa 11.000 Euro generiert. Die Verwaltung stellt fest, dass eine Umsetzung der vorgeschlagenen Bewirtschaftungseinschränkungen eine Senkung des Pachtzinses auf circa 250 Euro pro Hektar erfordern könnte, was zu einem Rückgang der Einnahmen um voraussichtlich 4.000 bis 5.000 Euro pro Jahr führen würde. Eine entsprechende Aufnahme von Auflagen in Pachtverträge wird im Rahmen von Neuverpachungen als grundsätzlich möglich erachtet.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Anregung in seiner Sitzung am 20.11.2019 mit sieben Ja-Stimmen und acht Gegenstimmen abgelehnt. Damit wurde auch die Weiterleitung des Antrages an den Haupt- und Finanzausschuss zurückgewiesen, weshalb die Verwaltung empfahl, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung zu streichen.

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