Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (35. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Betuwe / Deckblattverfahren - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2019/0163 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Stellungnahme der Stadt Hamminkeln zum sogenannten Deckblattverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum dreigleisigen Ausbau der Bahnstrecke Betuwe. Die DB Netz AG hat Änderungen an der ursprünglichen Planung vorgenommen, die unter anderem Anpassungen von Baustraßen- und Wegeverläufen, Änderungen an Unterführungen sowie Ergänzungen im Notfall- und Streckensicherheitskonzept umfassen.
Die Stadt Hamminkeln nimmt zu verschiedenen Belangen Stellung. Im Bereich des Brandschutz- und Rettungswesens werden die zusätzlichen Löschwasserentnahmestellen grundsätzlich begrüßt, jedoch wird die Notwendigkeit einer ausreichenden Leistungsfähigkeit sowie der Sicherstellung der Pumpenversorgung und der Praxistauglichkeit des Hightrans-Fire-Systems hervorgehoben. Hinsichtlich der Abwasserbeseitigung wird auf bestehenden Klärungsbedarf bei der Einleitung von Niederschlagswasser im Bereich des Bahnhofs Mehrhoog hingewiesen.
Im Bereich des kommunalen Straßenbaus wird die Notwendigkeit vertraglicher Regelungen zur Unterhaltung und Übernahme von Baulasten sowie eine frühzeitige Einbindung der Fachdienste gefordert. Für den Schülerspezialverkehr im Ortsteil Mehrhoog ist eine rechtzeitige Abstimmung über Baustellen und Wegänderungen erforderlich. Zudem enthält die Vorlage Anmerkungen zu kommunalen Liegenschaften, darunter die Klärung von Grundstücksveränderungen in den Gemarkungen Hamminkeln und Mehrhoog sowie die Veräußerung von Restflächen an den Vorhabenträger.
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Beratungsfolge
- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 20.11.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (35. Sitzung)
- 31. vorhabenbezogene Änderung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Kuckuck" im Ortsteil Mehrhoog - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)Zur Vorlage · 2019/0164 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine vorhabenbezogene Änderung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Kuckuck“ im Ortsteil Mehrhoog. Gegenstand der Vorlage 2019/0164 ist der Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB.
Hintergrund der Planung ist ein Grundstück im Bereich Storchenweg, welches die Stadt Ende 2015 zur möglichen Unterbringung von Flüchtlingen erworben hatte. Da die Erforderlichkeit für eine kommunale Nutzung nicht eingetreten ist, wurde die Veräußerung des Grundstücks an einen privaten Interessenten beschlossen. Die Veräußerung erfolgt unter der Auflage, drei Mehrfamilienhäuser zu errichten, wobei mindestens zwei Gebäude dem öffentlich geförderten Wohnungsbau vorbehalten bleiben sollen.
Da die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes eine Reihenhausstruktur vorsehen, die nicht mit dem geplanten Vorhaben der drei Mehrfamilienhäuser vereinbar ist, ist eine Anpassung der Planung erforderlich. Die geplante Bebauung sieht drei einzelne Baublöcke mit jeweils zwei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss vor. Die Nutzung als allgemeines Wohngebiet bleibt dabei bestehen. Die Erschließung soll über den Storchenweg erfolgen, wobei eine temporäre Anbindung an die Bahnhofstraße für die Bauphase in Aussicht gestellt wurde.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Im weiteren Verfahren sollen notwendige Gutachten, unter anderem zum Immissionsschutz, erstellt und ein konkreter Änderungsentwurf zur öffentlichen Auslegung vorbereitet werden.
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Beratungsfolge
- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 20.11.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (35. Sitzung)
- 45. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Loikum" im Ortsteil Loikum - Vorstellung eines ÄnderungsentwurfesZur Vorlage · 2019/0165 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0165 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Loikum“ im Ortsteil Loikum. Gegenstand der Vorlage ist die Vorstellung eines Änderungsentwurfes, der darauf abzielt, die bestehenden Festsetzungen des aus dem Jahr 1967 stammenden Bebauungsplanes zu aktualisieren.
Der aktuelle Bebauungsplan weist in Teilen ein Kleinsiedlungsgebiet mit einer Grund- und Geschossflächenzahl von 0,2 aus. Die Verwaltung führt aus, dass diese Werte nicht mehr zeitgemäß seien und durch eine Änderung Nachnutzungspotenziale geschaffen werden könnten. Zudem wurde festgestellt, dass sich das Kleinsiedlungsgebiet über zwei Bebauungspläne erstreckt. Im Bereich zwischen Rottweg und Heisterweg ist eine Festsetzung von 0,4 für die Grund- und Geschossflächenzahl enthalten, die aufgrund der damaligen Baunutzungsverordnung als rechtswidrig eingestuft wird.
Ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens ist die Umsetzung der Kriterien des gemeindlichen Bodenmanagements. Da die Situation aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Eigentümer komplex ist, müssen die Beteiligten im Rahmen der Schaffung zusätzlicher Baurechte dazu verpflichtet werden, Beiträge zum Bodenmanagement zu leisten. Die Verwaltung plant, diese Aspekte mit den betroffenen Eigentümern auszuhandeln. Sollte keine einvernehmliche Lösung erzielt werden, ist ein Verzicht auf das Änderungsverfahren vorgesehen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll die Vorlage zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 20.11.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (35. Sitzung)
- 5Konzept Baulandentwicklung Sportplatz Dingden im Ortsteil Dingden - Vorstellung eines Entwurfes und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2019/0166 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0166 der Fachdienste 61 befasst sich mit der geplanten Baulandentwicklung auf dem Gelände des ehemaligen Sportplatzes in Dingden. Da die Nutzung des Geländes als Flüchtlingsunterkunft endet und der Tennisclub Dingden zum Jahresende seine Aktivitäten einstellt, soll das gesamte Areal für eine Wohnbaunutzung vorgesehen werden.
Die Verwaltung plant, das Grundstück im Rahmen eines Investorenwettbewerbs zum Kauf anzubieten. Grundlage hierfür ist ein erarbeitetes städtebauliches Grundkonzept, das eine reine Wohnnutzung vorsieht. Die Bebauungsdichte soll sich von Süden nach Norden verringern. Im südlichen Bereich ist eine mehrgeschossige Bebauung für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorgesehen, während im nördlichen Bereich, auf der Fläche der ehemaligen Tennisanlage, Einfamilienhäuser geplant sind. Dazwischen sollen Bereiche für frei finanzierten Geschosswohnungsbau sowie eine Mischzone aus Geschosswohnungsbau und Einfamilienhäusern entstehen. Die Erschließung soll primär über die Ringstraße erfolgen, wobei ein Ausbau der Straße zur Aufnahme des zusätzlichen Verkehrsbedürfnisses vorgesehen ist. Das Konzept sieht ein Potenzial von bis zu 100 Wohneinheiten vor.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll die Verwaltung beauftragen, die Grundlagen für das Bieterverfahren auszuarbeiten. Dabei müssen Details wie die Anzahl der Wohneinheiten, der Anteil an gefördertem Wohnraum, der Realisierungszeitraum sowie Anforderungen an Barrierefreiheit, Energie und Regenwasserversickerung festgelegt werden. Ziel ist die Vergabe des Grundstücks an einen Vorhabenträger, der die Umsetzung über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan sicherstellt.
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- 20.11.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (35. Sitzung)
- 6Biodiversität stärken - landwirtschaftliche Flächen im Eigentum der Gemeinde umweltgerecht bewirtschaften - Anregung gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2019/0167 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0167 befasst sich mit einer Anregung des BUND für Umwelt und Naturschutz – Kreisgruppe Wesel gemäß § 24 GO NRW. Ziel der Anregung ist die umweltgerechte Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen im Eigentum der Gemeinde Hamminkeln, um die Biodiversität zu stärken.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stadt derzeit etwa 24 Hektar Fläche zur uneingeschränkten landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet sowie rund 16 Hektar als ökologische Ausgleichsflächen mit Bewirtschaftungseinschränkungen führt. Die aktuellen Pachtzinsen belaufen sich auf 500 Euro pro Hektar und Jahr, was jährliche Einnahmen von etwa 11.000 Euro generiert. Die Verwaltung stellt fest, dass eine Umsetzung der vorgeschlagenen Bewirtschaftungseinschränkungen eine Senkung des Pachtzinses auf circa 250 Euro pro Hektar erfordern könnte, was zu einem Rückgang der Einnahmen um voraussichtlich 4.000 bis 5.000 Euro pro Jahr führen würde. Eine entsprechende Aufnahme von Auflagen in Pachtverträge wird im Rahmen von Neuverpachungen als grundsätzlich möglich erachtet.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Anregung in seiner Sitzung am 20.11.2019 mit sieben Ja-Stimmen und acht Gegenstimmen abgelehnt. Damit wurde auch die Weiterleitung des Antrages an den Haupt- und Finanzausschuss zurückgewiesen, weshalb die Verwaltung empfahl, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung zu streichen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 28.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung)
- 20.11.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (35. Sitzung)
- 7Antrag der SPD-Fraktion vom 29.10.2019 - Begrünung der Flachdächer städtischer LiegenschaftenZur Vorlage · 2019/0168 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rat der Stadt Hamminkeln einen Antrag gestellt, der eine schrittweise Begrünung der Flachdächer städtischer Liegenschaften vorsieht. Die Umsetzung soll dabei auf alle Dächer ausgeweitet werden, bei denen dies technisch möglich ist und keine statischen Hindernisse entgegenstehen.
Die Stadtverwaltung hat die Vorlage zur Beratung vorgelegt und ordnet das Anliegen als klimarelevant ein. Es wird vorgeschlagen, den Antrag zunächst im neu gegründeten Umwelt- und Klimabeirat vorberaten zu lassen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll den Antrag somit zur weiteren fachlichen Prüfung an das Gremium übermitteln. Die Antragsteller beabsichtigen, die Details des Vorhabens in der entsprechenden Sitzung weiter zu erläutern.
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Beratungsfolge
- 20.11.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (35. Sitzung)
- 8Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 9Mitteilungen und Anfragen