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Beschlussvorlage

5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Loikum" im Ortsteil Loikum - Vorstellung eines Änderungsentwurfes

2019/0165 20.11.2019 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0165 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Loikum“ im Ortsteil Loikum. Gegenstand der Vorlage ist die Vorstellung eines Änderungsentwurfes, der darauf abzielt, die bestehenden Festsetzungen des aus dem Jahr 1967 stammenden Bebauungsplanes zu aktualisieren.

Der aktuelle Bebauungsplan weist in Teilen ein Kleinsiedlungsgebiet mit einer Grund- und Geschossflächenzahl von 0,2 aus. Die Verwaltung führt aus, dass diese Werte nicht mehr zeitgemäß seien und durch eine Änderung Nachnutzungspotenziale geschaffen werden könnten. Zudem wurde festgestellt, dass sich das Kleinsiedlungsgebiet über zwei Bebauungspläne erstreckt. Im Bereich zwischen Rottweg und Heisterweg ist eine Festsetzung von 0,4 für die Grund- und Geschossflächenzahl enthalten, die aufgrund der damaligen Baunutzungsverordnung als rechtswidrig eingestuft wird.

Ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens ist die Umsetzung der Kriterien des gemeindlichen Bodenmanagements. Da die Situation aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Eigentümer komplex ist, müssen die Beteiligten im Rahmen der Schaffung zusätzlicher Baurechte dazu verpflichtet werden, Beiträge zum Bodenmanagement zu leisten. Die Verwaltung plant, diese Aspekte mit den betroffenen Eigentümern auszuhandeln. Sollte keine einvernehmliche Lösung erzielt werden, ist ein Verzicht auf das Änderungsverfahren vorgesehen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll die Vorlage zur Kenntnis nehmen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 192 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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