Verzicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2018
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0193 der Fachdienste 20 befasst sich mit dem Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2018. Gemäß der Gemeindeordnung NRW sind Kommunen grundsätzlich verpflichtet, zum Abschlussstichtag einen Gesamtabschluss zu erstellen, der die Jahresabschlüsse aller verselbstständigten Aufgabenbereiche konsolidiert. Eine Ausnahme von dieser Verpflichtung ist möglich, wenn keine voll zu konsolidierenden Tochtergesellschaften oder Betriebe vorhanden sind, die ein Mutter-Tochter-Verhältnis begründen.
Die Verwaltung führt aus, dass seit der Auflösung des Gemeinschaftsbetriebes Hamminkeln keine Unternehmen oder Einrichtungen mehr bestehen, bei denen die Stadt Hamminkeln die Mehrheit der Stimmrechte hält oder einen beherrschenden Einfluss ausübt. Da somit keine voll zu konsolidierenden Betriebe vorliegen, besteht laut der Vorlage keine Verpflichtung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses. Eine entsprechende Verzichtserklärung, die vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt wurde, liegt der Vorlage bei.
Der Rat wird gebeten, die Verzichtserklärung zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten. Dieser ist zuständig, die Vorliegen der Voraussetzungen für den Verzicht sowie die sachliche Richtigkeit der Abwägungen zu prüfen und einen entsprechenden Prüfungsbericht zu erstellen. Ein separater Beschluss über den Beteiligungsbericht ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben in einer öffentlichen Sitzung herbeizuführen.
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- 05.12.2019kein Ergebnis hinterlegt