Zukünftige Nutzung des Gebäudekomplexes "Grundschule Ringenberg" hier: Vorlage des Mietvertrages
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/0189 befasst sich mit der zukünftigen Nutzung des Gebäudekomplexes der ehemaligen Grundschule Ringenberg. Nachdem eine öffentliche Ausschreibung zur Vermarktung des Standortes keine tragfähigen Angebote hervorgebracht hatte, wurde die Prüfung alternativer Nutzungen eingeleitet.
Der Neukirchener Erziehungsverein, der staatlich genehmigte Ersatzschulen im Bereich der Förderschulen mit dem Schwerpunkt auf emotionaler und sozialer Entwicklung betreibt, hat Interesse an der Anmietung des Gebäudes bekundet. Im Rahmen von Begehungen wurden die für eine Nutzung erforderlichen Umbaumaßnahmen ermittelt. Ein beauftragtes Planungsbüro hat die Kosten für die Sanierung und den Umbau berechnet, wobei neben den Anforderungen des Erziehungsvereins auch bestehende Baumängel, Brandschutzmaßnahmen sowie die Erneuerung der Heizungsanlage berücksichtigt wurden.
Nachdem der Rat die Verwaltung zuvor beauftragt hatte, die Verhandlungen mit dem Erziehungsverein fortzusetzen, liegt nun der unterschriebene Mietvertrag zur Abstimmung vor. Der Bezug des Gebäudes durch den Erziehungsverein ist für den 01.08.2021 vorgesehen. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, dem Mietvertrag zuzustimmen. Mit der Beschlussfassung kann im Anschluss die weitere Ausführungsplanung vergeben und die entsprechenden Baumaßnahmen ausgeschrieben werden.
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Beratungsfolge
- 05.12.2019kein Ergebnis hinterlegt