Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die bestehende Rechnungsprüfungsordnung, die zuletzt im Dezember 2008 beschlossen wurde, neu zu fassen. Grund für die vorliegende Beschlussvorlage ist die Änderung der Gemeindeordnung zum 1. Januar 2019 durch das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen.
Die Neufassung umfasst neben redaktionellen Anpassungen auch inhaltliche Änderungen zur Anpassung an die neuen gesetzlichen Vorschriften. Ein wesentlicher Punkt der Neuregelung ist die Erweiterung der Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung. Die Prüfung der Wirksamkeit interner Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems gehört nunmehr zu den gesetzlich vorgegebenen Aufgaben. Zuvor beschränkte sich die Prüfung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung auf die rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsysteme.
Zudem wird das Verfahren zur Testierung der Jahresabschlüsse novelliert. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt künftig schriftlich Stellung zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung gegenüber dem Rat. Am Ende dieses Berichts erklärt der Ausschuss, ob Einwendungen gegen den vom Bürgermeister aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht zu erheben sind oder ob diese billigt werden. Ein separater Bestätigungsvermerk des Ausschusses ist nach der Neuregelung nicht mehr vorgesehen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2019kein Ergebnis hinterlegt
- 04.12.2019kein Ergebnis hinterlegt