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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Ortsumgehung Brünen / Anschlussstelle A3 hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 2019/0202 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2019/0202 zum Sachstand der Ortsumgehung Brünen und der Anschlussstelle an die A3 informiert über den aktuellen Stand der Planungen. Die Diskussion um eine Umgehungsstraße entlang der B70 besteht seit mehreren Jahrzehnten. Während die Stadt Wesel eine neue Autobahnansfahrt zur Entlastung ihres Straßennetzes anstrebt, sieht die Stadt Hamminkeln hierin keine Vorteile für das eigene Verkehrsnetz und befürchtet eine erhöhte Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt in Brünen. Im Jahr 2012 wurde daher die sogenannte Junktim-Lösung entwickelt, welche die Autobahnabfahrt nur in Verbindung mit einer Ortsumgehung vorsieht.
Die Ortsumgehung B70 wurde als Teilprojekt der B58 in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen, wodurch die rechtliche Grundlage für Planungen durch den Landesbetrieb StraßenNRW geschaffen wurde. Eine gemeinsame Verkehrsuntersuchung der Städte Hamminkeln und Wesel ergab, dass eine Süd-Ost-Umgehung die innerörtlichen Probleme nicht lösen würde, sondern durch zusätzlichen Verkehr belastend wirken könnte. Eine Nord-West-Umgehung wäre zwar eine Lösung, würde jedoch ein Naturschutzgebiet durchschneiden. Als Alternative wird die K19-Variante über den Molkereiweg betrachtet.
Ein aktuelles Abstimmungsgespräch unter Beteiligung des Verkehrsministeriums verdeutlichte, dass der Planungsprozess durch den Straßenbaulastträger noch nicht eingeleitet wurde. Ein Termin für den Beginn der Planungen steht bislang nicht fest. Ein weiteres Gespräch mit dem Landesbetrieb StraßenNRW und dem Verkehrsministerium zur Besprechung des weiteren Vorgehens und eines Zeitplans ist geplant.
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Beratungsfolge
- 19.12.2019 · Rat (40. Sitzung)
- 3Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2019/0194 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die bestehende Rechnungsprüfungsordnung, die zuletzt im Dezember 2008 beschlossen wurde, neu zu fassen. Grund für die vorliegende Beschlussvorlage ist die Änderung der Gemeindeordnung zum 1. Januar 2019 durch das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen.
Die Neufassung umfasst neben redaktionellen Anpassungen auch inhaltliche Änderungen zur Anpassung an die neuen gesetzlichen Vorschriften. Ein wesentlicher Punkt der Neuregelung ist die Erweiterung der Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung. Die Prüfung der Wirksamkeit interner Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems gehört nunmehr zu den gesetzlich vorgegebenen Aufgaben. Zuvor beschränkte sich die Prüfung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung auf die rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsysteme.
Zudem wird das Verfahren zur Testierung der Jahresabschlüsse novelliert. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt künftig schriftlich Stellung zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung gegenüber dem Rat. Am Ende dieses Berichts erklärt der Ausschuss, ob Einwendungen gegen den vom Bürgermeister aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht zu erheben sind oder ob diese billigt werden. Ein separater Bestätigungsvermerk des Ausschusses ist nach der Neuregelung nicht mehr vorgesehen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2019 · Rat (40. Sitzung)
- 04.12.2019 · Rechnungsprüfungsausschuss (10. Sitzung)
- 4Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Hamminkeln zum 31.12.2018 und des Lageberichts für das Haushaltsjahr 2018Zur Vorlage · 2019/0195.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/0195.1 der Rechnungsprüfung befasst sich mit der Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Hamminkeln zum 31.12.2018 sowie des Lageberichts für das Haushaltsjahr 2018. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde am 01.07.2019 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.
Die Aufstellung des Abschlusses erfolgte nach den zum Stichtag geltenden Vorschriften der Gemeindeordnung NRW sowie der Gemeindehaushaltsverordnung NRW. Bei der Prüfung des Abschlusses finden hingegen die neuen Regelungen des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes Anwendung, welche unter anderem Anpassungen beim Bestätigungsvermerk vorsehen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss und den Lagebericht unter Einbeziehung der Fachdienste Rechnungsprüfung geprüft und in seiner Sitzung am 04.12.2019 beraten.
Die Ergebnisrechnung weist für das Jahr 2018 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 641.605,79 Euro aus. Es wird vorgeschlagen, diesen Fehlbetrag durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage auszugleichen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Jahresabschluss in der gebilligten Fassung festzustellen, den Fehlbetrag aus der Rücklage auszugleichen und dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2018 die Entlastung zu erteilen. Der festgestellte Abschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2019 · Rat (40. Sitzung)
- 55. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2019/0201 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0201 der Fachdienste 10 sieht die fünfte Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Hamminkeln vor. Die vorgeschlagenen Anpassungen betreffen zwei verschiedene Ausschussbereiche.
Im Abschnitt 4, der den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport umfasst, sind Änderungen aufgrund des neuen Schulgesetzes NRW vorgesehen. In Punkt 1.2 soll die Zuständigkeit für die Festsetzung und Änderung von Schulbezirksgrenzen gestrichen werden, da diese Grenzen bereits seit 2008 aufgehoben sind. Stattdessen soll sich die Zuständigkeit auf die Festsetzung und Änderung von Schuleinzugsbereichen beschränken. Zudem soll Punkt 1.5 angepasst werden, um die veränderte Regelung zur Wahl von Schulleitungen widerzuspiegeln. Nach der Neufassung befasst sich der Ausschuss mit der Ausübung des Vorschlagsrechts des Schulträgers gemäß dem Schulgesetz NRW für die Schulleitungsstelle.
Im Abschnitt 6, der den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung betrifft, soll die Zuständigkeit für die Haushaltsplanberatungen erweitert werden. Grund hierfür ist die Einrichtung des neuen Produktbereichs 14 „Klimaschutz“ infolge der Einberufung des Klimanotstandes. Die Neufassung von Punkt 1.1 sieht vor, dass die Beratung den Haushaltsplan umfasst, sofern die Produktbereiche 9 und 14 betroffen sind. Der Rat der Stadt wird gebeten, die Änderungen in der vorliegenden Fassung mit sofortiger Wirkung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2019 · Rat (40. Sitzung)
- 6Erläuterung zum Haushaltsplanentwurf 2020Zur Vorlage · 2019/0200 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/0200 dient der Erläuterung des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2020. Der Entwurf des Haushaltsplans wurde vom Kämmerer erstellt und vom Bürgermeister festgestellt, bevor er am 5. Dezember 2019 dem Rat vorgelegt wurde.
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 19. Dezember 2019 ist vorgesehen, dass der Kämmerer vertiefende Erläuterungen zu den Inhalten des Entwurfs vornimmt. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Vorstandsbereich II.
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Beratungsfolge
- 19.12.2019 · Rat (40. Sitzung)
- 7Deckung von überplanmäßigen Auszahlungen für das Produkt Bereitstellung von Erschließungsanlagen hier: Unterhaltung StraßenbeleuchtungZur Vorlage · 2019/0204 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2019/0204 wird dem Rat von Hamminkeln die Bereitstellung von insgesamt 150.000 Euro für überplanmäßige Auszahlungen im Bereich der Straßenbeleuchtung vorgeschlagen. Die Vorlage begründet, dass der Planansatz für das Produkt Bereitstellung von Erschließungsanlagen im Jahr 2019 auf 80.000 Euro festgesetzt war. Da im laufenden Jahr Mittel innerhalb dieses Produkts zur Deckung von Mehraufwendungen in der Straßenunterhaltung verwendet wurden, können die anfallenden Kosten für die Straßenbeleuchtung nicht mehr aus dem ursprünglichen Planansatz gedeckt werden.
Die anfallenden Aufwendungen für die Straßenbeleuchtung setzen sich aus einer Standsicherheitsprüfung in Höhe von 18.000 Euro sowie monatlichen Unterhaltungspauschalen pro Leuchtstelle in Höhe von 62.000 Euro zusammen. Zusätzlich besteht eine noch offene Forderung aus dem Jahr 2018, die aufgrund einer Umstellung der Kostenermittlung auf eine pauschale Aufstellung noch nicht abgerechnet wurde und 60.000 Euro umfasst. Darüber hinaus sollen 10.000 Euro für weitere unvorhergesehene Ausgaben, wie etwa Nachträge laufender Aufträge, bereitgestellt werden.
Die Deckung der Gesamtsumme von 150.000 Euro soll über verschiedene Sachkonten und Kostenstellen erfolgen. Ein Betrag von 90.000 Euro soll aus dem Produkt Abwassertransport und –behandlung entnommen werden, während die restlichen 60.000 Euro über das Gebäudemanagement finanziert werden sollen.
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- 19.12.2019 · Rat (40. Sitzung)
- 8Vorlage des III. Quartalsberichtes 2019 der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2019/0156 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat mit der Mitteilungsvorlage 2019/0156 den Quartalsbericht für das dritte Quartal 2019 vorgelegt. Die Vorlage umfasst die Ergebnis- und Finanzrechnungen sowie eine Übersicht über die Abwicklung investiver Maßnahmen für die Monate Januar bis September 2019.
Im Bereich der Gesamterträge sind in den ersten drei Quartalen 55 % der für das Jahr 2019 geplanten Erträge angefallen. Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben wurden 61 % des Planansatzes verbucht. Während die Hundesteuer bereits eingegangen ist, werden die Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer sowie Leistungen nach dem Familienleistungsausgleichsgesetz erst im vierten Quartal verbucht. Bei der Gewerbesteuer wird derzeit von einer Verfehlung des Planwertes in Höhe von 1,4 Millionen Euro ausgegangen.
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen liegen bei 36 % des Planansatzes. Während Schlüsselzuweisungen und Schulpauschalen bereits in voller Höhe verbucht wurden, sind die Landeszuweisungen für Asylbewerber aufgrund geringerer Fallzahlen niedriger als geplant. Erträge aus dem Breitbandausbau werden erst für das Jahr 2020 erwartet.
Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten wurden 79 % der Planwerte erreicht. Hier zeigen sich Mehrerträge im Bereich der Verwaltungsgebühren, während die Gebühren für Flüchtlingsunterkünfte aufgrund geringerer Nutzerzahlen unter den Planwerten liegen. Die sonstigen Transfererträge verzeichnen mit 240 % einen deutlichen Anstieg gegenüber dem Planansatz, was auf einen Erstattungsanspruch aus dem Zeitraum 2017 bis 2019 zurückzuführen ist. Weitere Ertragsbereiche wie privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und sonstige ordentliche Erträge liegen zwischen 67 % und 94 % der jeweiligen Planwerte.
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- 19.12.2019 · Rat (40. Sitzung)
- 9Bestellung einer allgemeinen Vertretung gemäß § 68 Abs. 1 GO NWZur Vorlage · 2019/0203 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Bestellung einer allgemeinen Vertretung gemäß § 68 Abs. 1 GO NRW. Hintergrund des Antrags ist die aktuelle Situation der Vertretungsregelung für den Bürgermeister.
Bisher ist ein Beigeordneter als allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters bestellt. Zudem wurde der Rat in einer Sitzung im Februar 2019 dazu beschlossen, eine Vorstandsbereichsleiterin zur Vertretung für den Fall zu berufen, dass der Beigeordnete verhindert ist. Da diese Vorstandsbereichsleiterin jedoch seit September 2019 verhindert ist und eine Rückkehr in den Dienst derzeit nicht absehbar ist, besteht die Notwendigkeit einer Neuregelung. Um die Handlungsfähigkeit der Stadt, beispielsweise beim Abschluss von Verpflichtungserklärungen, sicherzustellen, schlägt die Verwaltung vor, eine neue Person für diesen Zweck zu berufen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat für die Dauer der Abwesenheit der bisherigen Vorstandsbereichsleiterin einen Vorstandsbereichsleiter zur allgemeinen Vertretung für den Fall beruft, dass der Beigeordnete verhindert ist. Die Verwaltung verweist in der Begründung auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gemeindeordnung sowie auf die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung.
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- 19.12.2019 · Rat (40. Sitzung)
- 10Mitteilungen und Anfragen