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Beschlussvorlage

Bestellung einer allgemeinen Vertretung gemäß § 68 Abs. 1 GO NW

2019/0203 19.12.2019 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Bestellung einer allgemeinen Vertretung gemäß § 68 Abs. 1 GO NRW. Hintergrund des Antrags ist die aktuelle Situation der Vertretungsregelung für den Bürgermeister.

Bisher ist ein Beigeordneter als allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters bestellt. Zudem wurde der Rat in einer Sitzung im Februar 2019 dazu beschlossen, eine Vorstandsbereichsleiterin zur Vertretung für den Fall zu berufen, dass der Beigeordnete verhindert ist. Da diese Vorstandsbereichsleiterin jedoch seit September 2019 verhindert ist und eine Rückkehr in den Dienst derzeit nicht absehbar ist, besteht die Notwendigkeit einer Neuregelung. Um die Handlungsfähigkeit der Stadt, beispielsweise beim Abschluss von Verpflichtungserklärungen, sicherzustellen, schlägt die Verwaltung vor, eine neue Person für diesen Zweck zu berufen.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat für die Dauer der Abwesenheit der bisherigen Vorstandsbereichsleiterin einen Vorstandsbereichsleiter zur allgemeinen Vertretung für den Fall beruft, dass der Beigeordnete verhindert ist. Die Verwaltung verweist in der Begründung auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gemeindeordnung sowie auf die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung.

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