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Beschlussvorlage

Sanierung und Freigabe der Straße "Am Bokern" hier: Anregung gem. § 24 GO NRW

2019/0208 13.02.2020

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0208 befasst sich mit einer Anregung gemäß § 24 GO NRW, die im Dezember 2019 eingereicht wurde. Der Inhalt der Anregung fordert die Sanierung sowie die Freigabe der Straße „Am Bokern“. Als Begründung wird angeführt, dass die aktuelle Straßensperrung zu einer Überlastung der Straße „Hasselmannsfeld“ führe und die Durchfahrt für Busse aufgrund parkender Fahrzeuge erschwert sei.

Die Verwaltung führt aus, dass die Straße „Am Bokern“ als Hauptwirtschaftsweg zur Erschließung von Feldern, Wohnbebauung, dem städtischen Friedhof und einer Biogasanlage dient. Aufgrund der vorhandenen Beschilderung, die ein Verbot für Kraftfahrzeuge sowie die Beschränkung auf Anlieger umfasst, ist die Straße nicht für den Durchgangsverkehr bestimmt oder geeignet. Die Verwaltung beabsichtigt daher, das Durchfahrtsverbot als Geschäft der laufenden Verwaltung aufrechtzuerhalten.

Hinsichtlich des Straßenzustands werden punktuelle Sanierungen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchgeführt. Eine vollständige Erneuerung der Fahrbahn ist derzeit nicht vorgesehen. Eine Entscheidung über eine umfassende Sanierung wird an die künftige Betrachtung einer möglichen Siedlungsentwicklung im Bereich südlich der Klausenhofstraße gekoppelt.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Behandlung der Anregung zur Aufhebung des Durchfahrtsverbotes als Geschäft der laufenden Verwaltung durch den Bürgermeister unterstützt. Die Entscheidung über eine Straßensanierung wird vertagt, bis die Beratung zur Siedlungsentwicklung im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung erfolgt ist.

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