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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Sanierung und Freigabe der Straße "Am Bokern" hier: Anregung gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2019/0208 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0208 befasst sich mit einer Anregung gemäß § 24 GO NRW, die im Dezember 2019 eingereicht wurde. Der Inhalt der Anregung fordert die Sanierung sowie die Freigabe der Straße „Am Bokern“. Als Begründung wird angeführt, dass die aktuelle Straßensperrung zu einer Überlastung der Straße „Hasselmannsfeld“ führe und die Durchfahrt für Busse aufgrund parkender Fahrzeuge erschwert sei.
Die Verwaltung führt aus, dass die Straße „Am Bokern“ als Hauptwirtschaftsweg zur Erschließung von Feldern, Wohnbebauung, dem städtischen Friedhof und einer Biogasanlage dient. Aufgrund der vorhandenen Beschilderung, die ein Verbot für Kraftfahrzeuge sowie die Beschränkung auf Anlieger umfasst, ist die Straße nicht für den Durchgangsverkehr bestimmt oder geeignet. Die Verwaltung beabsichtigt daher, das Durchfahrtsverbot als Geschäft der laufenden Verwaltung aufrechtzuerhalten.
Hinsichtlich des Straßenzustands werden punktuelle Sanierungen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchgeführt. Eine vollständige Erneuerung der Fahrbahn ist derzeit nicht vorgesehen. Eine Entscheidung über eine umfassende Sanierung wird an die künftige Betrachtung einer möglichen Siedlungsentwicklung im Bereich südlich der Klausenhofstraße gekoppelt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Behandlung der Anregung zur Aufhebung des Durchfahrtsverbotes als Geschäft der laufenden Verwaltung durch den Bürgermeister unterstützt. Die Entscheidung über eine Straßensanierung wird vertagt, bis die Beratung zur Siedlungsentwicklung im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung erfolgt ist.
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Beratungsfolge
- 13.02.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
- 3Veröffentlichung eines Gutachtens zum Generalentwässerungsplan für den Ortsteil Mehrhoog hier: Anregung gemäß § 24 GO NW vom 28.01.2020Zur Vorlage · 2020/0022 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2020/0022 liegt ein Antrag eines Bürgers aus dem Ortsteil Mehrhoog vor, die vollständige Fassung des Gutachtens zum Generalentwässerungsplan für diesen Ortsteil auf der Website der Stadt Hamminkeln zu veröffentlichen. Zudem wird eine zeitnahe Erläuterung des Gutachtens im Rahmen einer Bürgerversammlung angeregt.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass bereits eine Präsentation der bisherigen Ergebnisse des beauftragten Ingenieurbüros im Bauausschuss erfolgt ist. Diese konzentrierte sich auf die Bestandsberechnung des Kanalnetzes und das Verhalten bei Regenwetter. Der Generalentwässerungsentwurf muss jedoch noch durch Nachberechnungen und eine Sanierungsplanung vervollständigt werden. Die Vergabe der entsprechenden Arbeiten ist für April 2020 vorgesehen, wobei mit einer Fertigstellung der Berechnungen durch das Ingenieurbüro bis Ende September 2020 zu rechnen ist.
Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen bei der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Wasserbehörde ist ein Abstimmungsprozess vorgesehen, der den endgültigen Plan frühestens im Dezember 2020 vorliegen lässt. Die Verwaltung hält eine aktuelle Unterrichtung der Einwohner zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht und empfiehlt, die Entscheidung über die Art der Information erst nach Abschluss des Abstimmungsverfahrens mit der Wasserbehörde zu treffen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat diese Empfehlung mit 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und einer Enthaltung übernommen.
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Beratungsfolge
- 19.02.2020 · Rat (41. Sitzung)
- 13.02.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
- 4Verdienstausfallsatzung der beruflich selbstständigen Feuerwehrangehörigen; Erhöhung des Regelstundensatzes von 21 Euro auf 25 EuroZur Vorlage · 2020/0001 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 32 sieht eine Anpassung der Vergütungssätze für beruflich selbstständige ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr Hamminkeln vor. Gegenstand der Vorlage ist die Erhöhung des Regelstundensatzes in der Verdienstausfallsatzung von bisher 21 Euro auf 25 Euro.
Gemäß den gesetzlichen Regelungen des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes haben selbstständige Feuerwehrangehörige Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, der durch Einsätze, Übungen, Ausbildungen oder andere auf Anforderung der Gemeinde stattfindende Veranstaltungen entsteht. Die Satzung legt hierfür einen festen Regelstundensatz fest, sofern kein nachweisbarer finanzieller Nachteil vorliegt.
Die Verwaltung regt an, diesen Satz im Rahmen der vorliegenden Vorlage anzupassen. Im Falle einer Zustimmung zur Erhöhung des Regelstundensatzes sollen gleichzeitig die Personalkosten in der Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Hamminkeln ebenfalls von 21 Euro auf 25 Euro angehoben werden. Für die Umsetzung der Maßnahme sind im Haushalt entsprechende Mittel im Produkt 1.100.02.02.01 unter dem Sachkonto 54210000 vorhanden.
Der Feuerschutzausschuss hat die Erhöhung bereits einstimmig empfohlen, ebenso wie der Haupt- und Finanzausschuss. Die Entscheidung liegt nun dem Rat vor.
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Beratungsfolge
- 19.02.2020 · Rat (41. Sitzung)
- 13.02.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
- 23.01.2020 · Feuerschutzausschuss (12. Sitzung)
- 5Änderung des Kostentarifs der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln (Feuerwehrsatzung) vom 14.04.2011Zur Vorlage · 2020/0002 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0002 der Fachdienste 32 sieht eine Änderung des Kostentarifs der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln für das Jahr 2020 vor. Grundlage für die Neufestsetzung der Stundensätze ist eine abgeschlossene Gebührenbedarfsberechnung.
Der neue Tarif legt fest, dass für die Feuerwehr-Dienstkraft ein Satz von 5,25 Euro pro 15 Minuten bzw. 21 Euro pro Stunde berechnet wird. Für die verschiedenen Einsatzfahrzeuge sind unterschiedliche Gebühren vorgesehen, die zwischen 19 Euro und 83 Euro pro Stunde variieren. In diesen Fahrzeuggebühren sind die Kosten für die mitgeführten Geräte bereits enthalten. Zudem wird der Ersatz von verbrauchten Löschmitteln, Ölbindemitteln und weiteren Verbrauchsmaterialien zum jeweiligen Bezugspreis sowie die Abrechnung von notwendigen Fremdleistungen und Entsorgungskosten für umweltschädliche Stoffe zu Selbstkosten vorgesehen.
Die Berechnung der Fahrzeugkosten basiert auf den Vorhaltekosten, die Abschreibungen der Beschaffungskosten nach Abzug von Landeszuweisungen sowie die Verzinsung von Fremdkapital umfassen. Auch die Kosten der Gebäudenutzung und die Betriebskosten wie Wartung, Reparatur und Kraftstoff werden in die Ermittlung der Stundensätze einbezogen. Bei missbräuchlicher Alarmierung oder wiederholter nicht bestimmungsgemäßer Auslösung von Brandmeldeanlagen werden die entsprechenden Personalsätze und Fahrzeuggebühren in Rechnung gestellt. Der Feuerschutzausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Vorlage bereits einstimmig mit der Empfehlung an den Rat beschlossen.
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Beratungsfolge
- 19.02.2020 · Rat (41. Sitzung)
- 13.02.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
- 23.01.2020 · Feuerschutzausschuss (12. Sitzung)
- 6Grundschule Mehrhoog - Temporäre ErweiterungZur Vorlage · 2020/0025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der temporären Erweiterung der Grundschule Mehrhoog. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung wurde eine Aktualisierung der Schülerzahlen vorgenommen, die für das kommende Schuljahr eine dreizügige Eingangsstufe prognostiziert. Da die Kapazitäten der bestehenden Räumlichkeiten aufgrund des Bedarfs an Förderräumen für rund 100 Kinder nicht ausreichen, sieht die Verwaltung eine Erweiterung vor. Eine Nutzung der nahegelegenen Bonhoefferschule wurde aufgrund der räumlichen Distanz, fehlender Lehrerstellen und Überschneidungen mit dem Ganztagsangebot als nicht praktikabel eingestuft.
Die Verwaltung schlägt vor, am aktuellen Schulstandort einen Container zu errichten, der Platz für eine Schulklasse sowie einen Differenzierungsraum bietet. Dieser soll die Zeit bis zur Fertigstellung des geplanten Schulneubaus überbrücken, dessen Abschluss für das Schuljahr 2022/2023 vorgesehen ist.
Für die Umsetzung werden zwei Finanzierungsoptionen betrachtet. Die erste Option sieht die Anmietung eines Containers vor, wofür Kosten in Höhe von insgesamt 94.000 Euro kalkuliert werden. Die zweite Option umfasst den Kauf eines Containers, was Gesamtkosten von etwa 121.000 Euro zur Folge hätte. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Errichtung des Containers zu beauftragen und Mittel in Höhe von 121.000 Euro für das Haushaltsjahr 2020 einzustellen.
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Beratungsfolge
- 19.02.2020 · Rat (41. Sitzung)
- 13.02.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
- 7Schaffung weiterer Kindertagesstättenplätze im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2020/0023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Schaffung zusätzlicher Kindertagesstättenplätze im Ortsteil Dingden, um dem Bedarf für das Kindergartenjahr 2020/21 gerecht zu werden. Hintergrund ist eine Mitteilung des Kreises Wesel, wonach im Bereich der überdreijährigen Kinder sowie durch Zuzug eine unzureichende Platzkapazität besteht. Eine bisher angedachte Lösung durch Überbelegung bestehender Einrichtungen wird aufgrund der aktuellen Lage als nicht ausreichend eingestuft.
Als Übergangslösung wird die Erweiterung der kommunalen Einrichtung Kiga am Bach um einen Container angestrebt. Hierfür steht eine von der Stadt gepachtete Fläche zur Verfügung. Die Kosten für die Miete des Containers werden durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie den Kreis Wesel refinanziert. Auch die Kosten für die Grundstückherrichtung, die Erschließung mit Strom und Wasser sowie der Transport und Aufbau des Containers werden vom Kreis übernommen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die ungedeckten Betriebskosten für eine weitere Gruppe zu übernehmen, sofern die Zustimmung des Jugendhilfeausschusses des Kreises Wesel vorliegt. Zudem ist eine Erweiterung des Stellenplans um zwei befristete Stellen für zunächst drei Jahre ab dem 1. August 2020 vorgesehen. Durch das neue Kinderbildungsgesetz NRW reduziert sich der Trägeranteil der Stadt auf 12,5 Prozent, wodurch ein Betrag von rund 23.000 Euro verbleibt. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Förderanträge zu stellen.
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Beratungsfolge
- 19.02.2020 · Rat (41. Sitzung)
- 13.02.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
- 8Kulturelle Förderung, hier Antrag Kulturkreis Marienthal e.V.Zur Vorlage · 2020/0015 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturkreis Marienthal e.V. hat mit Schreiben vom 23. Dezember 2019 eine jährliche Förderung in Höhe von 8.500 Euro für die „Marienthaler Abende“ beantragt. Der Verein führt seit 36 Jahren ein Sommer- und Winterprogramm durch, das sich nach einer Neubildung des Vorstands im Jahr 2018 für verschiedene Zielgruppen weiterentwickelt hat. Laut Antrag tragen sich insbesondere Veranstaltungen für Familien und jüngeres Publikum derzeit nicht allein durch die Einnahmen aus Eintrittskarten. Zudem plant der Verein die Schaffung einer Kulturbühne mit überdachtem Zuschauerraum, wofür bereits Spenden gesammelt wurden.
Die Verwaltung führt aus, dass für die Kulturförderung keine fest ausgewiesenen Haushaltsmittel existieren und Entscheidungen auf Antragbasis erfolgen. Da der Verein in den vergangenen Jahren Überschüsse erwirtschaften und Rücklagen bilden konnte, sieht die Verwaltung zum aktuellen Zeitpunkt keine finanzielle Bedürftigkeit, die eine Bereitstellung von Mitteln zur Erhaltung des Angebots erforderlich macht. Zudem wird auf die noch unklaren Pläne zur Umsetzung der neuen Kulturbühne verwiesen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat mit neun Ja- und sechs Nein-Stimmen empfohlen, dem Rat der Stadt Hamminkeln vorzuschlagen, für das Jahr 2020 keine Mittel für die Durchführung der Marienthaler Abende im Haushalt einzustellen. Gleichzeitig soll die Verwaltung beauftragt werden, im Sommer 2020 mit dem Verein in den Austausch über die Entwicklung des Konzepts „Kulturbühne“ zu treten.
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Beratungsfolge
- 19.02.2020 · Rat (41. Sitzung)
- 13.02.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
- 9Schloss Ringenberg als Dritter OrtZur Vorlage · 2020/0016 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln entwickelt das Schloss Ringenberg als sogenannten „Dritten Ort“. Das Projekt wurde auf Landesebene in Nordrhein-Westfalen für die erste Projektphase ausgewählt. Ziel der Initiative ist es, das Schloss als überregionalen Kunst- und Kulturort sowie als Begegnungsstätte für die Stadtgesellschaft weiterzuentwickellen. Da der bestehende Mietvertrag mit der Derik-Baegert-Gesellschaft zum Ende des Jahres 2020 ausläuft, wird unter Verwendung von Fördermitteln des Landes NRW ein neues, tragfähiges Nutzungskonzept erarbeitet.
An der Entwicklung des Konzepts arbeitet ein Kernteam, das sich aus Vertretern der Stadtverwaltung, der Derik-Baegert-Gesellschaft, dem Kulturraum Niederrhein und der Musikschule zusammensetzt. Unterstützt wird dieser Prozess durch ein externes Architekturbüro. Die Schwerpunkte des künftigen Nutzungskonzepts umfassen Musik, ein Residenzzentrum für Künstler, Ausstellungen, Konzerte sowie eine Gastronomie. Zudem sollen das Standesamt im Schloss verbleiben. Eine erste Raumplanung wurde unter Einbeziehung der Denkmalbehörde erstellt, welche die geplanten baulichen Veränderungen als realisierbar einstuft.
Der weitere Prozess sieht die Prüfung einer organisatorischen Trägerschaft, etwa in Form eines Vereins oder einer gGmbH, vor. Am 27. April 2020 findet eine öffentliche Veranstaltung am Schloss Ringenberg statt, um die Idee vorzustellen. Bis Mai 2020 soll die Konzeption für die Bewerbung um die zweite Förderphase fertiggestellt sein, für die Fördermittel in Höhe von 450.000 Euro für drei Jahre zur Verfügung stehen. Das fertige Konzept wird dem Haupt- und Finanzausschuss im Juni 2020 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 13.02.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
- 10Beitritt der Stadt Hamminkeln zum Verein "Liberation Route NRW e.V. hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 26.11.2019Zur Vorlage · 2020/0017 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit einem Antrag vom 26. November 2019 den Beitritt der Stadt Hamminkeln zum Verein „Liberation Route NRW e.V.“ beantragt. Das grenzüberschreitende touristische Projekt dokumentiert die Stationen des westalliierten Vormarsches von 1944 bis 1945 und verknüpft historische Meilensteine. Ziel des Antrags ist es, den Gedenktourismus, insbesondere den Fahrradtourismus, durch die Installation von Hörstationen an historischen Punkten zu fördern. Im Bereich Hamminkeln wird auf die Operation Varsity im Jahr 1945 verwiesen.
Die Verwaltung führt in der Beschlussvorlage aus, dass das Schloss Ringenberg nicht als Zeitzeugnis für diese Operation infrage kommt, da es außerhalb des damaligen Luftlandegebiets lag. Die Sprung- und Landezonen befanden sich in der ehemaligen Gemeinde Lackhausen sowie in den Außenbezirken von Hamminkeln. Da dort nur wenige öffentlich zugängliche Flächen mit Bezug zu den Kriegsereignissen existieren und kaum bauliche Zeugnisse vorhanden sind, müssten neben Hörstationen auch Bildtafeln errichtet werden.
Die jährliche Basismitgliedschaft im Verein beträgt 500 Euro, zuzüglich der Kosten für Hörstationen von etwa 1.000 Euro pro Station. Die Verwaltung empfiehlt den Beitritt nicht, da aufgrund der fehlenden baulichen Zeugnisse mit einer geringen öffentlichen Beachtung der Stationen zu rechnen ist. Der Haupt- und Finanzausschuss soll entscheiden, ob die Stadt dem Verein beitritt und im Falle eines Beitritts die entsprechenden Mittel für die Mitgliedschaft sowie für die Einrichtung von Stationen in den Haushaltsplan 2020 einzustellen sind.
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Beratungsfolge
- 13.02.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
- 11Stellenplan für das Jahr 2020Zur Vorlage · 2020/0020 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0020 der Fachdienste 10 legt den Entwurf des Stellenplans für das Jahr 2020 vor. Der Plan basiert auf einem Abgleich mit dem aktualisierten Geschäftsverteilungsplan und zeigt Veränderungen zum Vorjahr auf.
Im Bereich der Beamten ist ein Rückgang von 2,0 Stellen im Vergleich zum Jahr 2019 vorgesehen. Dies resultiert aus der Nachbesetzung von zwei Stellen in unterschiedlichen Besoldungsgruppen durch Beschäftigte im TVöD-Verhältnis.
Im Bereich der Tarifbeschäftigten ist ein Zuwachs von 9,15 Stellen geplant. Zu den Reduzierungen gehören der Wegfall von Stellen durch das Ende von Altersteilzeitphasen, die Schließung von Unterkünften für Asylsuchende in Dingden sowie die Streichung einer befristeten Projektstelle im Bereich der nachhaltigen Fruchtfolgeerweiterung. Zudem entfällt ein Stellenanteil im Gebäudemanagement aufgrund einer Reduzierung der Arbeitszeit einer Reinigungskraft.
Demgegenüber stehen verschiedene Aufstockungen. Errichtet werden neue Stellen in der Stadtkasse, im Bereich der Hallenwarte, im Bauhof sowie zur Unterstützung des Fachdienstes 66 für Aufgaben des Straßenbaulastträgers. Ein wesentlicher Teil des Zuwachses resultiert aus der Personalaufstockung in der kommunalen Kindertageseinrichtung aufgrund der erweiterten Gruppenanzahl sowie der Ausweitung von Arbeitszeiten auf Vollzeitbeschäftigung in verschiedenen Fachbereichen. Zudem wird eine Stelle im Rechnungsprüfungsamt im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Xanten auf Vollzeit aufgestockt.
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Beratungsfolge
- 19.02.2020 · Rat (41. Sitzung)
- 13.02.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
- 12Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2020Zur Vorlage · 2020/0010 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/0010 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan einschließlich der Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 der Stadt Hamminkeln. Der Entwurf des Haushaltsplanes, welcher vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt wurde, wurde bereits in den Sitzungen des Rates am 5. Dezember 2019 und am 19. Dezember 2019 eingebracht und erläutert.
Im Zeitraum zwischen der ersten Vorstellung und der vorliegenden Vorlage hatten die Fraktionen die Möglichkeit, über den Entwurf zu beraten. Die Fachausschüsse sind bis zum 3. Februar 2020 mit der Beratung des Haushaltsplanentwurfs beauftragt. Die in der Vorlage enthaltenen Anlagen fassen die von der Verwaltung und den Ausschüssen vorgeschlagenen Änderungen zusammen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die zu beratenden Änderungsvorschläge sowie die in seine Zuständigkeit fallenden Anpassungen geprüft. In seiner Sitzung am 13. Februar 2020 empfahl der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, den Haushaltsplan 2020 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen und die entsprechend geänderte Haushaltssatzung zu erlassen. Dieser Beschlussempfehlung stimmte das Gremium mit zwei Enthaltungen einstimmig zu. Die abschließende Entscheidung über den Haushaltsplan ist für die Ratssitzung am 19. Februar 2020 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.02.2020 · Rat (41. Sitzung)
- 13.02.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
- 13Resolution zur Änderung der Erstattungsregelungen im Bereich der Unterbringung von FlüchtlingenZur Vorlage · 2020/0024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2020/0024 eine Resolution zur Änderung der Erstattungsregelungen im Bereich der Unterbringung von Flüchtlingen beantragt. Der Antrag bezieht sich auf die finanzielle Situation der Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei der Aufnahme, Versorgung und Integration geflüchteter Menschen.
Die Fraktion führt an, dass die derzeitigen Erstattungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) nicht die tatsächlichen Kosten decken. Basierend auf dem sogenannten Lenk-Gutachten und Kosten-Erhebungen wird ein durchschnittlicher Nettoaufwand von etwa 12.900 Euro pro Leistungsempfänger und Jahr ermittelt. In Hamminkeln belaufen sich die Kosten pro Person und Jahr auf 12.170 Euro, während die Stadt derzeit lediglich 10.400 Euro erhält. Dies führt zu einer Unterdeckung von 1.770 Euro pro Person und Jahr, was für die Stadt Hamminkeln einen Gesamtschaden von 798.270 Euro bedeutet. Zudem wird auf die Kosten für 68 Personen verwiesen, die aufgrund von Abschiebehindernissen geduldet sind und für die zusätzliche Kosten in Höhe von 707.000 Euro anfallen.
Die Resolution fordert die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auf, die Integrationspauschale des Bundes für die Jahre 2020 und 2021 in voller Höhe an die Kommunen weiterzuleiten. Des Weiteren sollen die Pauschalen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz auf den im Gutachten ermittelten Ist-Kosten-Stand angehoben werden. Schließlich wird eine Ausweitung des Erstattungszeitraums für Geduldete gefordert, sodass die Zahlungen über die derzeitige Befristung von drei Monaten nach rechtskräftigem Ablehnungsbescheid hinaus erfolgen, solange Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbracht werden müssen.
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Beratungsfolge
- 19.02.2020 · Rat (41. Sitzung)
- 13.02.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
- 14Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 15Mitteilungen und Anfragen