Resolution zur Änderung der Erstattungsregelungen im Bereich der Unterbringung von Flüchtlingen
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2020/0024 eine Resolution zur Änderung der Erstattungsregelungen im Bereich der Unterbringung von Flüchtlingen beantragt. Der Antrag bezieht sich auf die finanzielle Situation der Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei der Aufnahme, Versorgung und Integration geflüchteter Menschen.
Die Fraktion führt an, dass die derzeitigen Erstattungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) nicht die tatsächlichen Kosten decken. Basierend auf dem sogenannten Lenk-Gutachten und Kosten-Erhebungen wird ein durchschnittlicher Nettoaufwand von etwa 12.900 Euro pro Leistungsempfänger und Jahr ermittelt. In Hamminkeln belaufen sich die Kosten pro Person und Jahr auf 12.170 Euro, während die Stadt derzeit lediglich 10.400 Euro erhält. Dies führt zu einer Unterdeckung von 1.770 Euro pro Person und Jahr, was für die Stadt Hamminkeln einen Gesamtschaden von 798.270 Euro bedeutet. Zudem wird auf die Kosten für 68 Personen verwiesen, die aufgrund von Abschiebehindernissen geduldet sind und für die zusätzliche Kosten in Höhe von 707.000 Euro anfallen.
Die Resolution fordert die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auf, die Integrationspauschale des Bundes für die Jahre 2020 und 2021 in voller Höhe an die Kommunen weiterzuleiten. Des Weiteren sollen die Pauschalen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz auf den im Gutachten ermittelten Ist-Kosten-Stand angehoben werden. Schließlich wird eine Ausweitung des Erstattungszeitraums für Geduldete gefordert, sodass die Zahlungen über die derzeitige Befristung von drei Monaten nach rechtskräftigem Ablehnungsbescheid hinaus erfolgen, solange Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbracht werden müssen.
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