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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Veröffentlichung eines Gutachtens zum Generalentwässerungsplan für den Ortsteil Mehrhoog hier: Anregung gemäß § 24 GO NW vom 28.01.2020Zur Vorlage · 2020/0022 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2020/0022 liegt ein Antrag eines Bürgers aus dem Ortsteil Mehrhoog vor, die vollständige Fassung des Gutachtens zum Generalentwässerungsplan für diesen Ortsteil auf der Website der Stadt Hamminkeln zu veröffentlichen. Zudem wird eine zeitnahe Erläuterung des Gutachtens im Rahmen einer Bürgerversammlung angeregt.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass bereits eine Präsentation der bisherigen Ergebnisse des beauftragten Ingenieurbüros im Bauausschuss erfolgt ist. Diese konzentrierte sich auf die Bestandsberechnung des Kanalnetzes und das Verhalten bei Regenwetter. Der Generalentwässerungsentwurf muss jedoch noch durch Nachberechnungen und eine Sanierungsplanung vervollständigt werden. Die Vergabe der entsprechenden Arbeiten ist für April 2020 vorgesehen, wobei mit einer Fertigstellung der Berechnungen durch das Ingenieurbüro bis Ende September 2020 zu rechnen ist.
Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen bei der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Wasserbehörde ist ein Abstimmungsprozess vorgesehen, der den endgültigen Plan frühestens im Dezember 2020 vorliegen lässt. Die Verwaltung hält eine aktuelle Unterrichtung der Einwohner zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht und empfiehlt, die Entscheidung über die Art der Information erst nach Abschluss des Abstimmungsverfahrens mit der Wasserbehörde zu treffen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat diese Empfehlung mit 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und einer Enthaltung übernommen.
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Beratungsfolge
- 19.02.2020 · Rat (41. Sitzung)
- 13.02.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
- 3Verdienstausfallsatzung der beruflich selbstständigen Feuerwehrangehörigen; Erhöhung des Regelstundensatzes von 21 Euro auf 25 EuroZur Vorlage · 2020/0001 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 32 sieht eine Anpassung der Vergütungssätze für beruflich selbstständige ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr Hamminkeln vor. Gegenstand der Vorlage ist die Erhöhung des Regelstundensatzes in der Verdienstausfallsatzung von bisher 21 Euro auf 25 Euro.
Gemäß den gesetzlichen Regelungen des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes haben selbstständige Feuerwehrangehörige Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, der durch Einsätze, Übungen, Ausbildungen oder andere auf Anforderung der Gemeinde stattfindende Veranstaltungen entsteht. Die Satzung legt hierfür einen festen Regelstundensatz fest, sofern kein nachweisbarer finanzieller Nachteil vorliegt.
Die Verwaltung regt an, diesen Satz im Rahmen der vorliegenden Vorlage anzupassen. Im Falle einer Zustimmung zur Erhöhung des Regelstundensatzes sollen gleichzeitig die Personalkosten in der Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Hamminkeln ebenfalls von 21 Euro auf 25 Euro angehoben werden. Für die Umsetzung der Maßnahme sind im Haushalt entsprechende Mittel im Produkt 1.100.02.02.01 unter dem Sachkonto 54210000 vorhanden.
Der Feuerschutzausschuss hat die Erhöhung bereits einstimmig empfohlen, ebenso wie der Haupt- und Finanzausschuss. Die Entscheidung liegt nun dem Rat vor.
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Beratungsfolge
- 19.02.2020 · Rat (41. Sitzung)
- 13.02.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
- 23.01.2020 · Feuerschutzausschuss (12. Sitzung)
- 4Änderung des Kostentarifs der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln (Feuerwehrsatzung) vom 14.04.2011Zur Vorlage · 2020/0002 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0002 der Fachdienste 32 sieht eine Änderung des Kostentarifs der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln für das Jahr 2020 vor. Grundlage für die Neufestsetzung der Stundensätze ist eine abgeschlossene Gebührenbedarfsberechnung.
Der neue Tarif legt fest, dass für die Feuerwehr-Dienstkraft ein Satz von 5,25 Euro pro 15 Minuten bzw. 21 Euro pro Stunde berechnet wird. Für die verschiedenen Einsatzfahrzeuge sind unterschiedliche Gebühren vorgesehen, die zwischen 19 Euro und 83 Euro pro Stunde variieren. In diesen Fahrzeuggebühren sind die Kosten für die mitgeführten Geräte bereits enthalten. Zudem wird der Ersatz von verbrauchten Löschmitteln, Ölbindemitteln und weiteren Verbrauchsmaterialien zum jeweiligen Bezugspreis sowie die Abrechnung von notwendigen Fremdleistungen und Entsorgungskosten für umweltschädliche Stoffe zu Selbstkosten vorgesehen.
Die Berechnung der Fahrzeugkosten basiert auf den Vorhaltekosten, die Abschreibungen der Beschaffungskosten nach Abzug von Landeszuweisungen sowie die Verzinsung von Fremdkapital umfassen. Auch die Kosten der Gebäudenutzung und die Betriebskosten wie Wartung, Reparatur und Kraftstoff werden in die Ermittlung der Stundensätze einbezogen. Bei missbräuchlicher Alarmierung oder wiederholter nicht bestimmungsgemäßer Auslösung von Brandmeldeanlagen werden die entsprechenden Personalsätze und Fahrzeuggebühren in Rechnung gestellt. Der Feuerschutzausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Vorlage bereits einstimmig mit der Empfehlung an den Rat beschlossen.
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Beratungsfolge
- 19.02.2020 · Rat (41. Sitzung)
- 13.02.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
- 23.01.2020 · Feuerschutzausschuss (12. Sitzung)
- 5Maßnahmenbeschluss zur Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr HamminkelnZur Vorlage · 2019/0161 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0161 der Fachdienste 32 befasst sich mit der Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Hamminkeln. Hintergrund der Maßnahme ist der Ersatz des bestehenden Löschgruppenfahrzeuges 8/6 im Löschzug Dingden, welches aus dem Jahr 1995 stammt. Laut Verwaltung begründet sich die Anschaffung neben dem Fahrzeugalter auch durch veränderte Anforderungen an die Technik bei aktuellen Einsatzszenarien. Ein neues Löschgruppenfahrzeug (LF) 20 soll Verbesserungen bei der Wasserversorgung durch größere Löschwassertanks sowie eine effizientere Abarbeitung von Unwetterlagen durch leistungsstärkere Entwässerungspumpen ermöglichen.
Die Lieferung des Fahrzeugs, bestehend aus Fahrgestell, Aufbau und Beladung, soll über eine öffentliche Ausschreibung nach einem Leistungsverzeichnis erfolgen, welches von einer Arbeitsgruppe der Freiwilligen Feuerwehr erstellt wurde. Die kalkulierten Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 350.000 Euro. Um die Ausschreibung durchführen zu können, sollen im Jahr 2020 Mittel in Form einer Verpflichtungsermächtigung bereitgestellt werden. Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2020 im Produkt 20101 unter dem Sachkonto 78310000 vorgesehen. Das Fahrzeug wird mit einem Motor nach der Abgasnorm Euro-VI ausgestattet. Der Feuerschutzausschuss hat die Vorlage zur Kenntnis genommen und empfiehlt dem Rat die Bereitstellung der Haushaltsmittel.
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Beratungsfolge
- 19.02.2020 · Rat (41. Sitzung)
- 23.01.2020 · Feuerschutzausschuss (12. Sitzung)
- 6Grundschule Mehrhoog - Temporäre ErweiterungZur Vorlage · 2020/0025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der temporären Erweiterung der Grundschule Mehrhoog. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung wurde eine Aktualisierung der Schülerzahlen vorgenommen, die für das kommende Schuljahr eine dreizügige Eingangsstufe prognostiziert. Da die Kapazitäten der bestehenden Räumlichkeiten aufgrund des Bedarfs an Förderräumen für rund 100 Kinder nicht ausreichen, sieht die Verwaltung eine Erweiterung vor. Eine Nutzung der nahegelegenen Bonhoefferschule wurde aufgrund der räumlichen Distanz, fehlender Lehrerstellen und Überschneidungen mit dem Ganztagsangebot als nicht praktikabel eingestuft.
Die Verwaltung schlägt vor, am aktuellen Schulstandort einen Container zu errichten, der Platz für eine Schulklasse sowie einen Differenzierungsraum bietet. Dieser soll die Zeit bis zur Fertigstellung des geplanten Schulneubaus überbrücken, dessen Abschluss für das Schuljahr 2022/2023 vorgesehen ist.
Für die Umsetzung werden zwei Finanzierungsoptionen betrachtet. Die erste Option sieht die Anmietung eines Containers vor, wofür Kosten in Höhe von insgesamt 94.000 Euro kalkuliert werden. Die zweite Option umfasst den Kauf eines Containers, was Gesamtkosten von etwa 121.000 Euro zur Folge hätte. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Errichtung des Containers zu beauftragen und Mittel in Höhe von 121.000 Euro für das Haushaltsjahr 2020 einzustellen.
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Beratungsfolge
- 19.02.2020 · Rat (41. Sitzung)
- 13.02.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
- 7Schaffung weiterer Kindertagesstättenplätze im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2020/0023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Schaffung zusätzlicher Kindertagesstättenplätze im Ortsteil Dingden, um dem Bedarf für das Kindergartenjahr 2020/21 gerecht zu werden. Hintergrund ist eine Mitteilung des Kreises Wesel, wonach im Bereich der überdreijährigen Kinder sowie durch Zuzug eine unzureichende Platzkapazität besteht. Eine bisher angedachte Lösung durch Überbelegung bestehender Einrichtungen wird aufgrund der aktuellen Lage als nicht ausreichend eingestuft.
Als Übergangslösung wird die Erweiterung der kommunalen Einrichtung Kiga am Bach um einen Container angestrebt. Hierfür steht eine von der Stadt gepachtete Fläche zur Verfügung. Die Kosten für die Miete des Containers werden durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie den Kreis Wesel refinanziert. Auch die Kosten für die Grundstückherrichtung, die Erschließung mit Strom und Wasser sowie der Transport und Aufbau des Containers werden vom Kreis übernommen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die ungedeckten Betriebskosten für eine weitere Gruppe zu übernehmen, sofern die Zustimmung des Jugendhilfeausschusses des Kreises Wesel vorliegt. Zudem ist eine Erweiterung des Stellenplans um zwei befristete Stellen für zunächst drei Jahre ab dem 1. August 2020 vorgesehen. Durch das neue Kinderbildungsgesetz NRW reduziert sich der Trägeranteil der Stadt auf 12,5 Prozent, wodurch ein Betrag von rund 23.000 Euro verbleibt. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Förderanträge zu stellen.
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Beratungsfolge
- 19.02.2020 · Rat (41. Sitzung)
- 13.02.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
- 8Kulturelle Förderung, hier Antrag Kulturkreis Marienthal e.V.Zur Vorlage · 2020/0015 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturkreis Marienthal e.V. hat mit Schreiben vom 23. Dezember 2019 eine jährliche Förderung in Höhe von 8.500 Euro für die „Marienthaler Abende“ beantragt. Der Verein führt seit 36 Jahren ein Sommer- und Winterprogramm durch, das sich nach einer Neubildung des Vorstands im Jahr 2018 für verschiedene Zielgruppen weiterentwickelt hat. Laut Antrag tragen sich insbesondere Veranstaltungen für Familien und jüngeres Publikum derzeit nicht allein durch die Einnahmen aus Eintrittskarten. Zudem plant der Verein die Schaffung einer Kulturbühne mit überdachtem Zuschauerraum, wofür bereits Spenden gesammelt wurden.
Die Verwaltung führt aus, dass für die Kulturförderung keine fest ausgewiesenen Haushaltsmittel existieren und Entscheidungen auf Antragbasis erfolgen. Da der Verein in den vergangenen Jahren Überschüsse erwirtschaften und Rücklagen bilden konnte, sieht die Verwaltung zum aktuellen Zeitpunkt keine finanzielle Bedürftigkeit, die eine Bereitstellung von Mitteln zur Erhaltung des Angebots erforderlich macht. Zudem wird auf die noch unklaren Pläne zur Umsetzung der neuen Kulturbühne verwiesen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat mit neun Ja- und sechs Nein-Stimmen empfohlen, dem Rat der Stadt Hamminkeln vorzuschlagen, für das Jahr 2020 keine Mittel für die Durchführung der Marienthaler Abende im Haushalt einzustellen. Gleichzeitig soll die Verwaltung beauftragt werden, im Sommer 2020 mit dem Verein in den Austausch über die Entwicklung des Konzepts „Kulturbühne“ zu treten.
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Beratungsfolge
- 19.02.2020 · Rat (41. Sitzung)
- 13.02.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
- 9Freiraumplanerischer Wettbewerb - Umgestaltung des Molkereiplatzes im Ortsteil HamminkelnZur Vorlage · 2020/0005 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0005 der Fachdienste 61 sieht die Durchführung eines freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs zur Umgestaltung des Molkereiplatzes sowie der dazugehörigen Zuwegungen im Ortsteil Hamminkeln vor. Das Vorhaben ist Bestandteil des integrierten kommunalen Entwicklungskonzepts „Zukunft Hamminkeln 2030+“. Für die Durchführung des Wettbewerbs wurde bereits eine Förderung durch das Land bewilligt.
Der Wettbewerb folgt der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) und dient dazu, alternative Entwürfe für eine funktionale Neuordnung sowie einen geeigneten Auftragnehmer für die weitere Planung und Umsetzung zu ermitteln. Da der geschätzte Auftragswert den Schwellenwert der EU-Vergaberegularien überschreitet, findet ein Teilnahmewettbewerb nach den Bestimmungen der Vergabeordnung (VgV) statt. Die Teilnehmerzahl ist auf insgesamt 15 Büros begrenzt, wobei fünf Teilnehmer bereits fest zugelassen sind.
Ein Preisgericht aus Fach- und Sachpreisrichtern wird die eingereichten Arbeiten hinsichtlich Gestaltqualität, funktionaler Qualität sowie Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit bewerten. Für die Preisträger ist ein Gesamtkredit von voraussichtlich 50.000 Euro vorgesehen. Der zeitliche Ablauf sieht die Abgabe der Wettbewerbsarbeiten für Mitte Juni 2020 vor, gefolgt von einer öffentlichen Ausstellung und anschließenden Verhandlungen mit den Preisträgern im Zeitraum von September bis Dezember 2020. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die vorgesehene Verfahrensdurchführung zu billigen.
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- 19.02.2020 · Rat (41. Sitzung)
- 29.01.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (36. Sitzung)
- 10Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14 "Erholungsgebiet Dingdener Heide" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2020/0007 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/0007 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 „Erholungsgebiet Dingdener Heide“ im Ortsteil Dingden. Ziel der Planung ist die Schaffung einer rechtlichen Grundlage zur Erweiterung eines Erholungsgebiets, das Zelt- und Caravanstellplätze, Übernachtungshäuschen, Sanitäranlagen sowie Parkplätze umfassen soll.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden verschiedene Stellungnahmen abgegeben. Die Bezirksregierung Düsseldorf (Kampfmittelbeseitigungsdienst), der Landschaftsverband Rheinland, die Amprion GmbH sowie das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr äußerten keine grundsätzlichen Einwände, sofern die bereits im Entwurf enthaltenen Hinweise oder Beschränkungen, wie etwa die maximale Gebäudehöhe von 4,5 Metern, beachtet werden. Die Bezirksregierung Arnsberg wies auf bestehende Bergbauverhältnisse hin, die jedoch als nicht abwägungserheblich eingestuft wurden. Der Wasser- und Bodenverband Untere Issel Nord sowie der Landesbetrieb Straßenbau NRW äußerten keine Bedenken, sofern die bestehende Entwässerung beibehalten wird.
Der Kreis Wesel äußerte jedoch wasserrechtliche Bedenken hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit bestehender Übernachtungshäuschen an der Uferböschung. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfahl daher, den Vorhabenträger zur Klärung der wasserrechtlichen Genehmigung sowie zur Einholung erforderlicher Erlaubnisse anzuhalten. Zudem wurden Anpassungen im Bereich der Naturschutz- und Landschaftspflege sowie bei der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie der Darstellung von Waldflächen im Planentwurf angeregt.
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Beratungsfolge
- 19.02.2020 · Rat (41. Sitzung)
- 29.01.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (36. Sitzung)
- 11Ökokonten Privater auf dem Stadtgebiet Hamminkeln - Beanspruchung durch Bauleitplanung benachbarter KommunenZur Vorlage · 2020/0009 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Beanspruchung privater Ökokonten auf dem Stadtgebiet von Hamminkeln durch die Bauleitplanung benachbarter Kommunen. Anlass für die Vorlage ist ein laufendes Planungsverfahren der Gemeinde Hünxe, welches Festsetzungen vorsieht, die zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft private Ökokonten in Hamminkeln in Anspruch nehmen.
Die Verwaltung führt aus, dass die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen auf externen Gemeindegebieten rechtlich zulässig, jedoch unüblich sei. Da durch solche Festsetzungen Flächen dauerhaft der eigenen hoheitlichen Planung entzogen werden, sei eine Zustimmung der Stadt erforderlich. Grundsätzlich sollten Ökokonten städtischen Maßnahmen vorbehalten bleiben, wobei Ausnahmen für Infrastrukturmaßnahmen Dritter möglich sind. Eine Inanspruchnahme durch Nachbarkommunen könne nur erfolgen, wenn die langfristigen Belange der Stadtentwicklung nicht entgegenstehen und die planende Gemeinde die Nutzung sachlich begründen kann.
Die Verwaltung schlägt vor, an dem Grundsatz festzuhalten, die Inanspruchnahme von Ökokontenflächen durch die Bauleitplanung benachbarter Kommunen grundsätzlich auszuschließen, jedoch Ausnahmen in begründeten Einzelfällen zuzulassen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat diese Empfehlung mit 11 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen an den Rat der Stadt weitergeleitet.
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- 19.02.2020 · Rat (41. Sitzung)
- 29.01.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (36. Sitzung)
- 12Nachmalige Straßenbaumaßnahmen (KAG) Sachsenstraße hier: Erläuterung des Berstlining-Verfahrens, Sachstandsbericht KAG und Beschluss des BauprogrammesZur Vorlage · 2020/0013 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/0013 befasst sich mit der Planung nachmaliger Straßenbaumaßnahmen in der Sachsenstraße, insbesondere im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für Straßenbaubeiträge sowie die Sanierung der Abwasserentsorgungsleitungen.
Hintergrund der Vorlage ist die Änderung der rechtlichen Lage bei der Erhebung von Beiträgen zur Herstellung von Straßen. Nachdem der Rat zuvor einen Sperrvermerk in Höhe von 690.000 Euro für die Ausbaukosten der Sachsenstraße gesetzt hatte, wurde die Straßenbaubeitragssatzung nach Beratungen im Landtag und im Haupt- und Finanzausschuss in ihrer bisherigen Fassung beibehalten. Damit bleibt die bisherige Satzung für die Abrechnung der Maßnahme maßgeblich, sofern keine neuen Förderrichtlinien des Landes bekannt gegeben werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Vorlage ist die notwendige Erneuerung der Abwasserentsorgungsleitung. Da der vorhandene Mischwasserkanal Defekte aufweist und die Rohre aufgrund der langen Nutzungsdauer nicht mehr standsicher sind, besteht Handlungsbedarf zum Schutz der Betriebssicherheit und der Umwelt. Die Verwaltung erläutert hierzu das Berstlining-Verfahren als grabenlose Sanierungsmethode. Dieses Verfahren ermöglicht die Erneuerung der Leitung durch das Verdrängen der Altleitung im Erdreich, ohne Boden entnehmen zu müssen. Ein Vorteil gegenüber dem Schlauchlining-Verfahren ist der gleichbleibende Querschnitt, während die Bauzeit jedoch länger ausfällt. Eine Untersuchung von Hohlräumen mittels Georadar wird von der Verwaltung aus Kostengründen nicht empfohlen.
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Beratungsfolge
- 19.02.2020 · Rat (41. Sitzung)
- 03.02.2020 · Bauausschuss (14. Sitzung)
- 13Prüfung der Vermietung der Ringenberger Grundschule durch das Rechnungsprüfungsamt; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 26.01.2020Zur Vorlage · 2020/0027 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 2020/0027 des Büros des Bürgermeisters befasst sich mit dem Antrag der CDU-Fraktion vom 26. Januar 2020. Die Fraktion beantragte, das Rechnungsprüfungsamt damit zu beauftragen, die Haushaltsauswirkungen aus der Vermietung der Ringenberger Grundschule sowie deren rechtliche und wirtschaftliche Vertretbarkeit zu prüfen. Als Begründung für diesen Prüfauftrag wurde die Annahme angeführt, dass die Vermietung langfristige Auswirkungen auf den Haushalt haben werde.
Der Sachverhalt umfasst die Vorgeschichte der Nutzung des Schulstandortes Ringenberg. Nach einer erfolglosen öffentlichen Ausschreibung und der Aufhebung des Vermarktungsbeschlusses im Jahr 2016 wurde die Verwaltung im November 2018 beauftragt, Verhandlungen mit dem Neukirchener Erziehungsverein fortzusetzen. Ein entsprechender Mietvertrag wurde im Rat in der Sitzung vom 5. Dezember 2019 mehrheitlich beschlossen.
Die Verwaltung vertritt in der Vorlage die Auffassung, dass eine weitere Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt nicht erforderlich ist. Als Begründung werden der bereits vorliegende rechtskräftige Ratsbeschluss sowie die vorangegangenen Prüfungen durch die Verwaltung und die Beschlüsse des Bauausschusses angeführt. Der Beschlussvorschlag sieht daher vor, den Antrag der CDU-Fraktion abzulehnen.
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- 19.02.2020 · Rat (41. Sitzung)
- 14Stellenplan für das Jahr 2020Zur Vorlage · 2020/0020 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0020 der Fachdienste 10 legt den Entwurf des Stellenplans für das Jahr 2020 vor. Der Plan basiert auf einem Abgleich mit dem aktualisierten Geschäftsverteilungsplan und zeigt Veränderungen zum Vorjahr auf.
Im Bereich der Beamten ist ein Rückgang von 2,0 Stellen im Vergleich zum Jahr 2019 vorgesehen. Dies resultiert aus der Nachbesetzung von zwei Stellen in unterschiedlichen Besoldungsgruppen durch Beschäftigte im TVöD-Verhältnis.
Im Bereich der Tarifbeschäftigten ist ein Zuwachs von 9,15 Stellen geplant. Zu den Reduzierungen gehören der Wegfall von Stellen durch das Ende von Altersteilzeitphasen, die Schließung von Unterkünften für Asylsuchende in Dingden sowie die Streichung einer befristeten Projektstelle im Bereich der nachhaltigen Fruchtfolgeerweiterung. Zudem entfällt ein Stellenanteil im Gebäudemanagement aufgrund einer Reduzierung der Arbeitszeit einer Reinigungskraft.
Demgegenüber stehen verschiedene Aufstockungen. Errichtet werden neue Stellen in der Stadtkasse, im Bereich der Hallenwarte, im Bauhof sowie zur Unterstützung des Fachdienstes 66 für Aufgaben des Straßenbaulastträgers. Ein wesentlicher Teil des Zuwachses resultiert aus der Personalaufstockung in der kommunalen Kindertageseinrichtung aufgrund der erweiterten Gruppenanzahl sowie der Ausweitung von Arbeitszeiten auf Vollzeitbeschäftigung in verschiedenen Fachbereichen. Zudem wird eine Stelle im Rechnungsprüfungsamt im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Xanten auf Vollzeit aufgestockt.
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- 19.02.2020 · Rat (41. Sitzung)
- 13.02.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
- 15Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2020Zur Vorlage · 2020/0010 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/0010 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan einschließlich der Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 der Stadt Hamminkeln. Der Entwurf des Haushaltsplanes, welcher vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt wurde, wurde bereits in den Sitzungen des Rates am 5. Dezember 2019 und am 19. Dezember 2019 eingebracht und erläutert.
Im Zeitraum zwischen der ersten Vorstellung und der vorliegenden Vorlage hatten die Fraktionen die Möglichkeit, über den Entwurf zu beraten. Die Fachausschüsse sind bis zum 3. Februar 2020 mit der Beratung des Haushaltsplanentwurfs beauftragt. Die in der Vorlage enthaltenen Anlagen fassen die von der Verwaltung und den Ausschüssen vorgeschlagenen Änderungen zusammen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die zu beratenden Änderungsvorschläge sowie die in seine Zuständigkeit fallenden Anpassungen geprüft. In seiner Sitzung am 13. Februar 2020 empfahl der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, den Haushaltsplan 2020 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen und die entsprechend geänderte Haushaltssatzung zu erlassen. Dieser Beschlussempfehlung stimmte das Gremium mit zwei Enthaltungen einstimmig zu. Die abschließende Entscheidung über den Haushaltsplan ist für die Ratssitzung am 19. Februar 2020 vorgesehen.
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- 19.02.2020 · Rat (41. Sitzung)
- 13.02.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
- 16Resolution zur Änderung der Erstattungsregelungen im Bereich der Unterbringung von FlüchtlingenZur Vorlage · 2020/0024 · Beschlussvorlage
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Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2020/0024 eine Resolution zur Änderung der Erstattungsregelungen im Bereich der Unterbringung von Flüchtlingen beantragt. Der Antrag bezieht sich auf die finanzielle Situation der Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei der Aufnahme, Versorgung und Integration geflüchteter Menschen.
Die Fraktion führt an, dass die derzeitigen Erstattungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) nicht die tatsächlichen Kosten decken. Basierend auf dem sogenannten Lenk-Gutachten und Kosten-Erhebungen wird ein durchschnittlicher Nettoaufwand von etwa 12.900 Euro pro Leistungsempfänger und Jahr ermittelt. In Hamminkeln belaufen sich die Kosten pro Person und Jahr auf 12.170 Euro, während die Stadt derzeit lediglich 10.400 Euro erhält. Dies führt zu einer Unterdeckung von 1.770 Euro pro Person und Jahr, was für die Stadt Hamminkeln einen Gesamtschaden von 798.270 Euro bedeutet. Zudem wird auf die Kosten für 68 Personen verwiesen, die aufgrund von Abschiebehindernissen geduldet sind und für die zusätzliche Kosten in Höhe von 707.000 Euro anfallen.
Die Resolution fordert die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auf, die Integrationspauschale des Bundes für die Jahre 2020 und 2021 in voller Höhe an die Kommunen weiterzuleiten. Des Weiteren sollen die Pauschalen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz auf den im Gutachten ermittelten Ist-Kosten-Stand angehoben werden. Schließlich wird eine Ausweitung des Erstattungszeitraums für Geduldete gefordert, sodass die Zahlungen über die derzeitige Befristung von drei Monaten nach rechtskräftigem Ablehnungsbescheid hinaus erfolgen, solange Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbracht werden müssen.
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- 19.02.2020 · Rat (41. Sitzung)
- 13.02.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
- 17Nachbesetzung von Ausschüssen, hier: Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie BauausschussZur Vorlage · 2020/0018 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2020/0018 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Nachbesetzung von Mitgliedern in verschiedenen Ausschüssen des Rates der Stadt Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage sind die Niederlegungen von Mandaten durch sachkundige Bürger in drei Gremien.
Im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wurde das stellvertretende Mandat für eine sachkundige Bürgerin niedergelegt. Die USD-Fraktion schlägt vor, diesen stellvertretenden Sitz mit einer sachkundigen Bürgerin nachzubesetzen.
Für den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport liegt ein Vorschlag der SPD-Fraktion vor, um den stellvertretenden Sitz, der zuvor von einer sachkundigen Bürgerin besetzt war, mit einem sachkundigen Bürger neu zu besetzen.
Des Weiteren wurde im Bauausschuss ein ordentliches Mandat durch ein Mitglied der SPD-Fraktion niedergelegt. Die Fraktion schlägt vor, diesen Sitz mit einer sachkundigen Bürgerin nachzubesetzen.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist für die Nachwahl ein Mehrheitsbeschluss des Rates erforderlich. Die Ratsmitglieder werden gebeten, den vorgeschlagenen Nachbesetzungen der USD-Fraktion und der SPD-Fraktion zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 19.02.2020 · Rat (41. Sitzung)
- 18Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 19Mitteilungen und Anfragen