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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14 "Erholungsgebiet Dingdener Heide" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)

2020/0007 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2020/0007 der Fachdienste 61 behandelt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 „Erholungsgebiet Dingdener Heide“ im Ortsteil Dingden. Ziel des Plans ist die Erweiterung eines Wochenendplatzes, der Zelt- und Caravanstellplätze, Übernachtungshäuschen, Sanitäranlagen sowie Parkflächen umfassen soll. Die Vorlage beinhaltet die Abwägungsbeschlüsse zur öffentlichen Auslegung sowie den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden Stellungnahmen verschiedener Institutionen wie der Bezirksregierung Düsseldorf, des Landesbetriebs Straßenbau NRW, des Landschaftsverbandes Rheinland, der Amprion GmbH, des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, der Bezirksregierung Arnsberg, des Wasser- und Bodenverbandes Untere Issel Nord sowie des Kreises Wesel berücksichtigt.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln einstimmig, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan zu fassen, wobei die Entwurfsbegründung als Entscheidungsbegründung übernommen werden soll. Die Hinweise des Kampfmittelbeseitigungsdienstes, des Landesbetriebs Straßenbau NRW sowie der Bundeswehr sollen zur Kenntnis genommen werden. Den Anregungen des Landesbetriebs Wald und Holz bezüglich der Aufforstungsfläche sowie den Anregungen der Bezirksregierung Düsseldorf und des Wasser- und Bodenverbandes Untere Issel Nord wird gefolgt. Bezüglich der Bedenken des Kreises Wesel zur wasserrechtlichen Genehmigungsfähigkeit der Übernachtungshäuschen und zur Naturschutzplanung wird dem Vorhabenträger nahegelegt, einen Antrag bei der Unteren Wasserbehörde zu stellen und den Planentwurf zu ergänzen. Zentrale Festsetzungen des Plans betreffen die Sicherstellung der Grundwasserentnahme, die Festsetzung von Waldflächen sowie eine maximale Gebäudehöhe von 4,5 Metern.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 221 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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