Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (36. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Bebauungsplan Nr. 30 "Am Rathaus" im Ortsteil Hamminkeln - GutachtenvorstellungZur Vorlage · 2020/0004 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2020/0004 wird dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung der aktuelle Sachstand zum Bebauungsplan Nr. 30 „Am Rathaus“ im Ortsteil Hamminkeln vorgestellt. Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtliche Grundlage für eine zusätzliche Einzelhandelsentwicklung auf den Flächen südlich und westlich des Rathauses zu schaffen.
Zur Vorbereitung der Planung wurden zwei Gutachten in Auftrag gegeben, um die fachlichen Grundlagen sowie die Tragfähigkeit der Planung zu prüfen. Das erste Gutachten befasst sich mit der Teilüberarbeitung des Einzelhandelskonzeptes und beinhaltet eine Markt- und Verträglichkeitsanalyse für den Standort „Rathaus“. Das zweite Gutachten umfasst ein Verkehrskonzept für die Innenstadt sowie eine Untersuchung der verkehrlichen Auswirkungen, die durch die konkrete Planung am Standort entstehen könnten.
Die vorliegenden Ergebnisse dieser Untersuchungen werden im Ausschuss präsentiert und stehen im Anschluss zur weiteren Beratung zur Verfügung. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Informationen zur Gutachtenvorstellung zur Kenntnis nimmt. Die Federführung der Vorlage liegt bei den Fachdiensten 61.
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Beratungsfolge
- 29.01.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (36. Sitzung)
- 3Freiraumplanerischer Wettbewerb - Umgestaltung des Molkereiplatzes im Ortsteil HamminkelnZur Vorlage · 2020/0005 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0005 der Fachdienste 61 sieht die Durchführung eines freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs zur Umgestaltung des Molkereiplatzes sowie der dazugehörigen Zuwegungen im Ortsteil Hamminkeln vor. Das Vorhaben ist Bestandteil des integrierten kommunalen Entwicklungskonzepts „Zukunft Hamminkeln 2030+“. Für die Durchführung des Wettbewerbs wurde bereits eine Förderung durch das Land bewilligt.
Der Wettbewerb folgt der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) und dient dazu, alternative Entwürfe für eine funktionale Neuordnung sowie einen geeigneten Auftragnehmer für die weitere Planung und Umsetzung zu ermitteln. Da der geschätzte Auftragswert den Schwellenwert der EU-Vergaberegularien überschreitet, findet ein Teilnahmewettbewerb nach den Bestimmungen der Vergabeordnung (VgV) statt. Die Teilnehmerzahl ist auf insgesamt 15 Büros begrenzt, wobei fünf Teilnehmer bereits fest zugelassen sind.
Ein Preisgericht aus Fach- und Sachpreisrichtern wird die eingereichten Arbeiten hinsichtlich Gestaltqualität, funktionaler Qualität sowie Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit bewerten. Für die Preisträger ist ein Gesamtkredit von voraussichtlich 50.000 Euro vorgesehen. Der zeitliche Ablauf sieht die Abgabe der Wettbewerbsarbeiten für Mitte Juni 2020 vor, gefolgt von einer öffentlichen Ausstellung und anschließenden Verhandlungen mit den Preisträgern im Zeitraum von September bis Dezember 2020. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die vorgesehene Verfahrensdurchführung zu billigen.
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Beratungsfolge
- 19.02.2020 · Rat (41. Sitzung)
- 29.01.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (36. Sitzung)
- 4Beratung über den Haushalt für das Jahr 2020Zur Vorlage · 2020/0006 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/0006 der Fachdienste 61 dient der Beratung des Haushaltsplans 2020 im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung. Im Fokus stehen die Produktbereiche 9 (Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen), 12 (ÖPNV) sowie 14 (Klimaschutz).
Im Bereich der räumlichen Planung sind 50.000 € für Geschäftsaufwendungen wie Fachgutachten oder juristische Beratung vorgesehen, während die Kosten für die Betuwe-Messstation aufgrund der Einstellung des Betriebs entfallen. Im Bereich ÖPNV sind durch den dritten Bürgerbus in Brünen dauerhafte Kostensteigerungen verzeichnet. Hierfür sind 60.000 € veranschlagt, was die Abdeckung des Betriebskostendefizites sowie die Weiterleitung der Organisationspauschale von 6.500 € pro Verein beinhaltet.
Der neu gebildete Produktbereich Klimaschutz umfasst verschiedene Maßnahmen. Zu den Einnahmen zählen Fördermittel für das Klimaschutzmanagement sowie Mittel aus dem Projekt „Anbau von Brau- und Backgetreide in wassersensiblen Gebieten“. Die Ausgaben umfassen unter anderem die Möblierung von Radwegen, ein Förderprogramm für energieeffizientes Bauen, das Wildblumenprogramm sowie die Teilnahme an Projekten wie „Stadtradeln“ und „Ökoprofit“. Investiv geplant sind die Errichtung von Mobilstationen, der barrierefreie Umbau von Bushaltestellen sowie eine überdachte Fahrradabstellanlage. Zudem ist ein Antrag zur Einrichtung eines Dialogforums zum Thema Autobahnanschluss und Ortsumgehung Brünen mit einem Budget von 20.000 € beigefügt. Der Ausschuss soll den Entwurf ohne Änderungen zur Weiterempfehlung an den Rat übernehmen.
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Beratungsfolge
- 29.01.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (36. Sitzung)
- 5Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14 "Erholungsgebiet Dingdener Heide" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2020/0007 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/0007 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 „Erholungsgebiet Dingdener Heide“ im Ortsteil Dingden. Ziel der Planung ist die Schaffung einer rechtlichen Grundlage zur Erweiterung eines Erholungsgebiets, das Zelt- und Caravanstellplätze, Übernachtungshäuschen, Sanitäranlagen sowie Parkplätze umfassen soll.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden verschiedene Stellungnahmen abgegeben. Die Bezirksregierung Düsseldorf (Kampfmittelbeseitigungsdienst), der Landschaftsverband Rheinland, die Amprion GmbH sowie das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr äußerten keine grundsätzlichen Einwände, sofern die bereits im Entwurf enthaltenen Hinweise oder Beschränkungen, wie etwa die maximale Gebäudehöhe von 4,5 Metern, beachtet werden. Die Bezirksregierung Arnsberg wies auf bestehende Bergbauverhältnisse hin, die jedoch als nicht abwägungserheblich eingestuft wurden. Der Wasser- und Bodenverband Untere Issel Nord sowie der Landesbetrieb Straßenbau NRW äußerten keine Bedenken, sofern die bestehende Entwässerung beibehalten wird.
Der Kreis Wesel äußerte jedoch wasserrechtliche Bedenken hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit bestehender Übernachtungshäuschen an der Uferböschung. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfahl daher, den Vorhabenträger zur Klärung der wasserrechtlichen Genehmigung sowie zur Einholung erforderlicher Erlaubnisse anzuhalten. Zudem wurden Anpassungen im Bereich der Naturschutz- und Landschaftspflege sowie bei der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie der Darstellung von Waldflächen im Planentwurf angeregt.
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Beratungsfolge
- 19.02.2020 · Rat (41. Sitzung)
- 29.01.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (36. Sitzung)
- 6Außenbereichssatzung "Am Küning" im Ortsteil Dingden - Beschluss zur Durchführung im vereinfachten Verfahren - Beschluss zur OffenlageZur Vorlage · 2020/0008 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0008 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Außenbereichssatzung „Am Küning“ im Ortsteil Dingden. Ziel der Satzung ist es, die planungsrechtliche Grundlage für die zukünftige Nutzung eines ehemaligen Brütereigeländes zu schaffen. Konkret ist vorgesehen, das aufgegebene Gelände für eine Wohnbebauung mit drei Wohnhäusern zu nutzen und ergänzend eine Baulücke auf einem angrenzenden Grundstück zu schließen.
Der Rat der Stadt hatte bereits am 4. April 2019 den Aufstellungsbeschluss für dieses Vorhaben gefasst. Zur Fortführung des Verfahrens wird nun die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes beantragt. Die Umsetzung der Satzungsänderung soll dabei im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB erfolgen.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klimawandel wird in der Vorlage eine potenziell geringfügig höhere CO2-Belastung durch den Kraftfahrzeugverkehr angeführt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll über die Durchführung der Offenlage des Entwurfs entscheiden.
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Beratungsfolge
- 29.01.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (36. Sitzung)
- 7Ökokonten Privater auf dem Stadtgebiet Hamminkeln - Beanspruchung durch Bauleitplanung benachbarter KommunenZur Vorlage · 2020/0009 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Beanspruchung privater Ökokonten auf dem Stadtgebiet von Hamminkeln durch die Bauleitplanung benachbarter Kommunen. Anlass für die Vorlage ist ein laufendes Planungsverfahren der Gemeinde Hünxe, welches Festsetzungen vorsieht, die zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft private Ökokonten in Hamminkeln in Anspruch nehmen.
Die Verwaltung führt aus, dass die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen auf externen Gemeindegebieten rechtlich zulässig, jedoch unüblich sei. Da durch solche Festsetzungen Flächen dauerhaft der eigenen hoheitlichen Planung entzogen werden, sei eine Zustimmung der Stadt erforderlich. Grundsätzlich sollten Ökokonten städtischen Maßnahmen vorbehalten bleiben, wobei Ausnahmen für Infrastrukturmaßnahmen Dritter möglich sind. Eine Inanspruchnahme durch Nachbarkommunen könne nur erfolgen, wenn die langfristigen Belange der Stadtentwicklung nicht entgegenstehen und die planende Gemeinde die Nutzung sachlich begründen kann.
Die Verwaltung schlägt vor, an dem Grundsatz festzuhalten, die Inanspruchnahme von Ökokontenflächen durch die Bauleitplanung benachbarter Kommunen grundsätzlich auszuschließen, jedoch Ausnahmen in begründeten Einzelfällen zuzulassen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat diese Empfehlung mit 11 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen an den Rat der Stadt weitergeleitet.
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Beratungsfolge
- 19.02.2020 · Rat (41. Sitzung)
- 29.01.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (36. Sitzung)
- 8Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 9Mitteilungen und Anfragen