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Beschlussvorlage

Ökokonten Privater auf dem Stadtgebiet Hamminkeln - Beanspruchung durch Bauleitplanung benachbarter Kommunen

2020/0009 19.02.2020 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Beanspruchung privater Ökokonten auf dem Stadtgebiet von Hamminkeln durch die Bauleitplanung benachbarter Kommunen. Anlass für die Vorlage ist ein laufendes Planungsverfahren der Gemeinde Hünxe, welches Festsetzungen vorsieht, die zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft private Ökokonten in Hamminkeln in Anspruch nehmen.

Die Verwaltung führt aus, dass die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen auf externen Gemeindegebieten rechtlich zulässig, jedoch unüblich sei. Da durch solche Festsetzungen Flächen dauerhaft der eigenen hoheitlichen Planung entzogen werden, sei eine Zustimmung der Stadt erforderlich. Grundsätzlich sollten Ökokonten städtischen Maßnahmen vorbehalten bleiben, wobei Ausnahmen für Infrastrukturmaßnahmen Dritter möglich sind. Eine Inanspruchnahme durch Nachbarkommunen könne nur erfolgen, wenn die langfristigen Belange der Stadtentwicklung nicht entgegenstehen und die planende Gemeinde die Nutzung sachlich begründen kann.

Die Verwaltung schlägt vor, an dem Grundsatz festzuhalten, die Inanspruchnahme von Ökokontenflächen durch die Bauleitplanung benachbarter Kommunen grundsätzlich auszuschließen, jedoch Ausnahmen in begründeten Einzelfällen zuzulassen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat diese Empfehlung mit 11 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen an den Rat der Stadt weitergeleitet.

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