Änderung des Kostentarifs der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln (Feuerwehrsatzung) vom 14.04.2011
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0002 der Fachdienste 32 sieht eine Änderung des Kostentarifs der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln für das Jahr 2020 vor. Grundlage für die Neufestsetzung der Stundensätze ist eine abgeschlossene Gebührenbedarfsberechnung.
Der neue Tarif legt fest, dass für die Feuerwehr-Dienstkraft ein Satz von 5,25 Euro pro 15 Minuten bzw. 21 Euro pro Stunde berechnet wird. Für die verschiedenen Einsatzfahrzeuge sind unterschiedliche Gebühren vorgesehen, die zwischen 19 Euro und 83 Euro pro Stunde variieren. In diesen Fahrzeuggebühren sind die Kosten für die mitgeführten Geräte bereits enthalten. Zudem wird der Ersatz von verbrauchten Löschmitteln, Ölbindemitteln und weiteren Verbrauchsmaterialien zum jeweiligen Bezugspreis sowie die Abrechnung von notwendigen Fremdleistungen und Entsorgungskosten für umweltschädliche Stoffe zu Selbstkosten vorgesehen.
Die Berechnung der Fahrzeugkosten basiert auf den Vorhaltekosten, die Abschreibungen der Beschaffungskosten nach Abzug von Landeszuweisungen sowie die Verzinsung von Fremdkapital umfassen. Auch die Kosten der Gebäudenutzung und die Betriebskosten wie Wartung, Reparatur und Kraftstoff werden in die Ermittlung der Stundensätze einbezogen. Bei missbräuchlicher Alarmierung oder wiederholter nicht bestimmungsgemäßer Auslösung von Brandmeldeanlagen werden die entsprechenden Personalsätze und Fahrzeuggebühren in Rechnung gestellt. Der Feuerschutzausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Vorlage bereits einstimmig mit der Empfehlung an den Rat beschlossen.
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Beratungsfolge
- 19.02.2020kein Ergebnis hinterlegt
- 13.02.2020kein Ergebnis hinterlegt
- 23.01.2020kein Ergebnis hinterlegt
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