Prüfung der Vermietung der Ringenberger Grundschule durch das Rechnungsprüfungsamt; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 26.01.2020
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 2020/0027 des Büros des Bürgermeisters befasst sich mit dem Antrag der CDU-Fraktion vom 26. Januar 2020. Die Fraktion beantragte, das Rechnungsprüfungsamt damit zu beauftragen, die Haushaltsauswirkungen aus der Vermietung der Ringenberger Grundschule sowie deren rechtliche und wirtschaftliche Vertretbarkeit zu prüfen. Als Begründung für diesen Prüfauftrag wurde die Annahme angeführt, dass die Vermietung langfristige Auswirkungen auf den Haushalt haben werde.
Der Sachverhalt umfasst die Vorgeschichte der Nutzung des Schulstandortes Ringenberg. Nach einer erfolglosen öffentlichen Ausschreibung und der Aufhebung des Vermarktungsbeschlusses im Jahr 2016 wurde die Verwaltung im November 2018 beauftragt, Verhandlungen mit dem Neukirchener Erziehungsverein fortzusetzen. Ein entsprechender Mietvertrag wurde im Rat in der Sitzung vom 5. Dezember 2019 mehrheitlich beschlossen.
Die Verwaltung vertritt in der Vorlage die Auffassung, dass eine weitere Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt nicht erforderlich ist. Als Begründung werden der bereits vorliegende rechtskräftige Ratsbeschluss sowie die vorangegangenen Prüfungen durch die Verwaltung und die Beschlüsse des Bauausschusses angeführt. Der Beschlussvorschlag sieht daher vor, den Antrag der CDU-Fraktion abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 19.02.2020kein Ergebnis hinterlegt