50. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Wertherbruch - erneuter Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB) hier: Genehmigung einer Dr
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 zur Vorlagennummer 2020/0081 befasst sich mit der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Wertherbruch. Gegenstand der Vorlage ist die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, die bereits am 16. April 2020 durch den Bürgermeister und die Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen getroffen wurde.
Die Entscheidung umfasst den erneuten Aufstellungsbeschluss der genannten Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB. Der Hintergrund der Änderung liegt im sachlichen Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 Siemensweide. Ziel ist es, die planungsrechtliche Grundlage für ein neues Wohnbaugebiet im Bereich der Schulstraße nördlich des Wohngebietes Wiesenstraße/Am Glockenkamp zu schaffen.
Aufgrund modifizierter und erweiterter Planungen für das Baugebiet Siemensweide muss die Flächennutzungsplanänderung an den aktuellen Planungsentwurf angepasst werden, was eine Erweiterung der Darstellung von Wohnbauflächen beinhaltet. Da sich der Geltungsbereich der Änderung dadurch maßgeblich vergrößert, ist ein erneuter Aufstellungsbeschluss erforderlich. Die Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung sollen parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 durchgeführt werden. Der Rat wird gebeten, die am 16. April 2020 gefasste Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen.
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- 25.06.2020kein Ergebnis hinterlegt