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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Einführung neuer Ratsmitglieder hier: Wilhelm Kloppert, Gartenstraße 18, 46499 Hamminkeln sowie Armin Marth, Am Wispelt 8, 46499 HamminkelnZur Vorlage · 2020/0063 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2020/0063 der Fachdienste 10 informiert über die Neubesetzung von zwei Mandaten im Rat der Stadt Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage sind die Verzichte zweier Ratsmitglieder auf ihre jeweiligen Mandate.
Nach dem Verzicht eines Ratsmitglieds, welches das Mandat als Ersatzbewerberin für ein ausgeschiedenes Mitglied übernommen hatte, wurde ein Nachfolger aus der Reserveliste der CDU gemäß § 45 KWahlG festgestellt. Die entsprechende Person hat die Nachfolgefeststellung mit einer Erklärung vom 9. Mai 2020 angenommen.
Des Weiteren hat ein weiteres Ratsmitglied, welches sein Mandat bei der Kommunalwahl 2014 erworben hatte, zum 1. Juni 2020 auf sein Amt verzichtet. Als Nachfolger wurde gemäß § 45 KWahlG ein Kandidat aus der Reserveliste der FDP festgestellt, welcher die Nachfolgefeststellung mit einer Erklärung vom 2. Juni 2020 angenommen hat.
Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW obliegt dem Bürgermeister die Aufgabe, die Nachfolger einzuführen und sie feierlich zur gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten. Die Verpflichtung erfolgt durch das Erheben des Ratsmitglieds von seinem Platz und die Bekundung des Einverständnisses mit einer festgelegten Formel zur Einhaltung des Grundgesetzes, der Landesverfassung und der Gesetze sowie zur Erfüllung der Pflichten zum Wohle der Gemeinde.
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Beratungsfolge
- 25.06.2020 · Rat (42. Sitzung)
- 2Fragestunde für Einwohner/innen
- 3Gutscheinsystem für Einzelhandel und Gastronomie hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 28.05.2020Zur Vorlage · 2020/0088 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag gestellt, die Verwaltung mit der Prüfung und etwaigen Erarbeitung eines Konzepts für ein Gutschein-System zu beauftragen. Ziel dieses Systems soll die Unterstützung des lokalen Einzelhandels sowie der Gastronomie sein.
Die Verwaltung bewertet die Einführung eines solchen Systems als nicht zielführend. Als Begründung führt die zuständige Fachabteilung an, dass eine gezielte Förderung der am stärksten von der Krise betroffenen Betriebe durch ein allgemeines Gutschein-System nicht gewährleistet werden könne. Da die Einlösung der Gutscheine auch in Branchen mit geringen Umsatzeinbußen oder bei Filialbetrieben möglich wäre, könne die Förderung bedürftiger Unternehmen nicht sichergestellt werden. Zudem werden auch Unternehmen aus den Bereichen Dienstleistung, Handwerk, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft von Umsatzeinbußen betroffen sein, die durch eine Beschränkung auf Einzelhandel und Gastronomie nicht berücksichtigt würden.
Zusätzlich weist die Verwaltung darauf hin, dass der Antrag weder eine konkrete Summe noch einen Deckungsvorschlag für die Finanzierung enthält. Eine Ausweitung freiwilliger Leistungen wird angesichts der Haushaltslage und sinkender Gewerbesteuereinnahmen abgelehnt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat daher mit neun Ja-Stimmen gegen und sechs Stimmen gegen den Antrag gestimmt und empfiehlt dem Rat, das Gutschein-System nicht einzuführen und weitere Schritte zu unterlassen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2020 · Rat (42. Sitzung)
- 24.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung)
- 4Verfassung einer Resolution zur Stärkung der lokalen Wirtschaft und Sicherung der Attraktivität der Dorfkerne hier Antrag der CDU-Fraktion vom 28.05.2020Zur Vorlage · 2020/0090 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2020/0090 einen Antrag gestellt, der die Verfassung einer Resolution zum Ziel hat. Die Resolution soll die lokale Wirtschaft stärken und die Attraktivität der Dorfkerne in Hamminkeln sichern.
Mit dem Antrag wird der Rat der Stadt Hamminkeln gebeten, die vorliegende Resolution zu beschließen. Im Falle einer Annahme soll die Verwaltung beauftragt werden, die entsprechend zuständigen Stellen über diesen Beschluss in Kenntnis zu setzen.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass für das Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf den Klimawandel zu verzeichnen sind. Die Federführung der Vorlage liegt beim Vorstandsbereich II. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzung des Rates am 25. Juni 2020 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2020 · Rat (42. Sitzung)
- 5Schloss Ringenberg - Weiterentwicklung des Kultur- und BegegnungsortesZur Vorlage · 2020/0091 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Weiterentwicklung des Schlosses Ringenberg zu einem überregionalen Kunst- und Kulturort sowie einem Begegnungsort. Grundlage hierfür ist die zweite Förderphase der „Dritten Orte“ des Landes Nordrhein-Westfalen, die ein Fördervolumen von 450.000 Euro für drei Jahre vorsieht. Zur Umsetzung der neuen Ausrichtung soll ein Trägerverein „Kunst- und Kulturbetrieb Schloss Ringenberg“ gebildet werden. Dieser übernimmt die Verantwortung für den Betrieb des Gebäudes, des Innenhofs sowie des Schlossparks, die Hausverwaltung und das Personal.
Die Stadt Hamminkeln stellt als Eigentümerin die Räumlichkeiten zur Verfügung. Während das Standesamt die Räume weiterhin mietet, sollen Bereiche wie der Rittersaal oder das „Urbane Wohnzimmer“ für kulturelle Zwecke genutzt werden. Für die Musikschule in Trägerschaft des Musikvereins Ringenberg e.V. ist ein Umbau im Obergeschoss vorgesehen. Die Finanzierung der notwendigen baulichen Maßnahmen, die auf etwa 2,4 Millionen Euro geschätzt werden, soll unter anderem durch die Veräußerung einer bisherigen Immobilie der Musikschule sowie durch Fördermittel aus dem Dorferneuerungsprogramm erfolgen.
In die inhaltliche Gestaltung sind verschiedene Akteure eingebunden. Eine Programmkonferenz, in der die Stadt Hamminkeln sowie der Kulturraum Niederrhein e.V. vertreten sind, legt das jährliche Programm fest. Zudem fungiert die Derik-Baegert-Gesellschaft e.V. als Bindeglied zwischen der Kunstszene und der Stadtgesellschaft.
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Beratungsfolge
- 25.06.2020 · Rat (42. Sitzung)
- 24.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung)
- 6Baulandentwicklung Sportplatz Dingden im Ortsteil Dingden - Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes BO 8 "Friedhof/Sportplatz" - Beschluss zur Durchführung des Verfahrens gemäß § 13a BauGBZur Vorlage · 2020/0059 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0059 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Baulandentwicklung auf dem ehemaligen Sportplatzgelände im Ortsteil Dingden. Gegenstand der Vorlage ist der Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes BO 8 „Friedhof/Sportplatz“ sowie die Durchführung des Verfahrens gemäß § 13a BauGB zur Förderung der Innenentwicklung.
Das vorliegende Entwurfskonzept sieht eine Modifizierung des nördlichen Teilbereichs vor, wobei eine größere Platzanlage mit Parkfunktion und Grünflächen als öffentlicher Quartiersplatz geplant ist. Im Bereich der Nordgrenze zum Mumbecker Bach sind Einfamilienhausgrundstücke zwischen 550 und 700 Quadratmetern mit einer zulässigen Bebauung von einem Vollgeschoss vorgesehen. Südlich davon sind kleinere Grundstücke von 450 bis 550 Quadratmetern sowie die Option für Doppelhausbebauung geplant. Im südlichen Planbereich ist die Errichtung von Mehrfamilienhäusern auf einer Fläche von etwa 6000 Quadratmetern vorgesehen, die einen privaten Innenhof bilden. Hier wird eine Mischung aus gefördertem und frei finanziertem Wohnungsbau mit bis zu drei Vollgeschossen angestrebt.
Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Ringstraße durch drei Stichwege, wobei eine zentrale Nord-Süd-Achse die Vernetzung innerhalb des Gebiets sicherstellen soll. Während Gehölzstrukturen an der Ringstraße und im Bereich der Sport- und Tennisplätze zugunsten der Bebauung entfallen sollen, ist der Erhalt von Grünstreifen entlang der Schule und des Bachlaufs vorgesehen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Vorlage mit 14 Ja-Stimmen und einer Enthaltung empfohlen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2020 · Rat (42. Sitzung)
- 16.06.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (37. Sitzung)
- 7Errichtung einer 4. Kindertagesstätte im Ortsteil Dingden - StandortbestimmungZur Vorlage · 2020/0061 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/0061 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Standortbestimmung für die Errichtung einer zusätzlichen Kindertagesstätte im Ortsteil Dingden sowie der Versorgungssituation in Mehrhoog. Grundlage der Vorlage ist die Kitabedarfsplanung des Kreises Wesel, die für beide Ortsteile einen Ausbau der Plätze vorsieht.
Für den Ortsteil Mehrhoog wird eine langfristige Versorgung durch eine dreigruppige Einrichtung angestrebt. Als mögliche Fläche wird die Umnutzung des Schulstandortes am Vorthuyser Weg in Betracht gezogen, der nach Abschluss des Neubauprojektes an der Bonhoefferschule frei wird. Die Verwaltung arbeitet hierzu mit dem Jugendamt und der katholischen Kirchengemeinde an Lösungsansätzen.
In Dingden besteht für das Kindergartenjahr 2020/21 bereits ein Fehlbedarf, der vorerst durch eine Containergruppe ausgeglichen wird. Aufgrund der geplanten Siedlungsentwicklung werden für die kommenden drei Jahre die Errichtung einer dreigruppigen Einrichtung mit Perspektive für eine vierte Gruppe sowie die Auswahl eines geeigneten Standortes geprüft. Als Optionen stehen der Schulhof der ehemaligen Hauptschule an der Krechtinger Straße sowie eine Freifläche an der Klausenhofstraße zur Verfügung.
Der Schulhofstandort bietet aufgrund der vorhandenen Flächenverfügbarkeit im Eigentum der Stadt und der bereits bestehenden baurechtlichen Absicherung Vorteile gegenüber der Alternative im Außenbereich. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt daher dem Rat der Stadt, das Schulgelände der ehemaligen Hauptschule in Dingden als Standort zu bestimmen und die Verwaltung mit der Einleitung der Planungsschritte sowie der Prüfung von Bauen im Bestand zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2020 · Rat (42. Sitzung)
- 16.06.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (37. Sitzung)
- 83. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Belenhorst" im Ortsteil Ringenberg - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB) - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2020/0062 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Belenhorst“ im Ortsteil Ringenberg. Gegenstand des Verfahrens ist die Schaffung zusätzlicher Baumöglichkeiten auf zwei benachbarten Grundstücksparzellen im Bereich der Anwesen Belenhorst 3 und 5. Ziel der Änderung ist es, den rückwärtigen Grundstücksbereich, in dem sich derzeit Nebengebäude außerhalb der bestehenden Bauzone befinden, als überbaubare Fläche auszuweisen.
Der vorliegende Änderungsentwurf sieht eine Erweiterung der überbaubaren Fläche bis an die östliche Grenze des Geltungsbereiches vor. Die Gebäudehöhe wird auf etwa 9,0 Meter über Straßenniveau begrenzt, während die Geschossigkeit und Dachneigung aus dem bestehenden Bebauungsplan übernommen werden. Aufgrund der Nähe zur Autobahn sieht der Entwurf textliche Festsetzungen für passive Schallschutzmaßnahmen vor, da seitens des Straßenbaulastträgers keine zusätzlichen aktiven Maßnahmen zu erwarten sind.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat empfohlen, den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung zu fassen und das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen. Zudem wurde die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes empfohlen. Die Antragsteller haben den Regelungen des kommunalen Bodenmanagements zugestimmt. Der Ausschuss sprach sich mit 14 Stimmen bei einer Enthaltung für diese Empfehlung aus.
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Beratungsfolge
- 25.06.2020 · Rat (42. Sitzung)
- 16.06.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (37. Sitzung)
- 9Bebauungsplan Nr. 26 "An der Mühle" im Ortsteil Dingden - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses - Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 "Zur Alten Mühle" hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 2020/0079 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0079 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Änderung der Bauleitplanung im Ortsteil Dingden. Aufgrund der Situation während der Corona-Pandemie wurden am 16. April 2020 Dringlichkeitsentscheidungen getroffen, die nun dem Rat zur Genehmigung vorgelegt werden.
Im Rahmen dieser Entscheidungen soll der bestehende Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 26 „An der Mühle“ formal aufgehoben werden. Stattdessen wird die Fassung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 16 „Zur alten Mühle“ auf Grundlage eines vorliegenden Entwurfs beantragt. Die Planung betrifft eine Grundstücksfläche östlich des Freibades an der Krechtiger Straße.
Der vorliegende Entwurf sieht eine zentrale Stichstraßenerschließung vor, die als verkehrsberuhigter Bereich gestaltet werden soll. Die Bebauung umfasst sechs sogenannte Wallhäuser als Doppelhaushälften an der Grenze zum Freibad sowie vier weitere Doppelhaushälften, die durch eine Lärmschutzwand abgeschirmt werden sollen. Zudem sind an der Krechtiger Straße ein Mehrfamilienhaus sowie sieben freistehende Einfamilienhäuser vorgesehen. Mit dem Vorhabenträger wurde Einigkeit über die Belange des kommunalen Bodenmanagements erzielt. Das Verfahren soll als vereinfachtes Verfahren zur Innenentwicklung durchgeführt werden, worauf eine öffentliche Auslegung des Planungsentwurfes folgt.
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Beratungsfolge
- 25.06.2020 · Rat (42. Sitzung)
- 1050. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Wertherbruch - erneuter Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB) hier: Genehmigung einer DrZur Vorlage · 2020/0081 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 zur Vorlagennummer 2020/0081 befasst sich mit der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Wertherbruch. Gegenstand der Vorlage ist die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, die bereits am 16. April 2020 durch den Bürgermeister und die Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen getroffen wurde.
Die Entscheidung umfasst den erneuten Aufstellungsbeschluss der genannten Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB. Der Hintergrund der Änderung liegt im sachlichen Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 Siemensweide. Ziel ist es, die planungsrechtliche Grundlage für ein neues Wohnbaugebiet im Bereich der Schulstraße nördlich des Wohngebietes Wiesenstraße/Am Glockenkamp zu schaffen.
Aufgrund modifizierter und erweiterter Planungen für das Baugebiet Siemensweide muss die Flächennutzungsplanänderung an den aktuellen Planungsentwurf angepasst werden, was eine Erweiterung der Darstellung von Wohnbauflächen beinhaltet. Da sich der Geltungsbereich der Änderung dadurch maßgeblich vergrößert, ist ein erneuter Aufstellungsbeschluss erforderlich. Die Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung sollen parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 durchgeführt werden. Der Rat wird gebeten, die am 16. April 2020 gefasste Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2020 · Rat (42. Sitzung)
- 11Sanierung und Ertüchtigung des Gewässers Nr. 1900 längs des Diepenweges hier: Verzicht auf die geplante BaumaßnahmeZur Vorlage · 2020/0077 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant den Verzicht auf die geplante Sanierung und Ertüchtigung des Gewässers Nr. 1900 entlang des Diepenweges. Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist eine Überprüfung des Genehmigungsvorganges sowie ein Ortstermin mit behördlichen Entscheidungsträgern im Mai 2020. Dabei wurde festgestellt, dass die genehmigte Maßnahme der ökologischen Entwicklung des Gewässers entgegensteht und die Verkehrssicherheitspflicht durch alternative Maßnahmen realisiert werden kann. Da die Umsetzung von allen Beteiligten als nicht zielführend eingestuft wurde, sollen die Planungen für den Gewässerausbau eingestellt und der bestehende Ingenieurvertrag abgewickelt werden.
Statt des ursprünglichen Ausbaus sollen kurzfristig die Bankette zwischen dem Gewässer und der Fahrbahndecke des Wirtschaftsweges bearbeitet werden, um ein Gefälle von etwa 3 bis 6 Prozent zu erreichen. Die Verwaltung wird zudem den Wasser- und Bodenverband über den Wegfall der Baumaßnahme informieren. Zukünftige Maßnahmen am Gewässer sollen in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde erfolgen.
Finanziell werden die im Haushalt 2020 für diese Maßnahme bereitgestellten Mittel in Höhe von 105.000 Euro nicht mehr in vollem Umfang benötigt. Nach Abzug der Kosten für die kurzfristigen Bankettarbeiten sollen die verbleibenden Mittel zur Deckung anderer Baumaßnahmen freigegeben werden. Der Bauausschuss hat diesen Vorschlag mit 13 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme angenommen und empfiehlt dem Rat die Umsetzung der Vorlage.
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Beratungsfolge
- 25.06.2020 · Rat (42. Sitzung)
- 17.06.2020 · Bauausschuss (15. Sitzung)
- 12Dachbegrünung der Flachdächer städtischer Liegenschaften hier: SPD-Antrag vom 29.10.2019Zur Vorlage · 2020/0074 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/0074 befasst sich mit der Umsetzung von Dachbegrünungen auf den Flachdächern städtischer Liegenschaften in Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag der SPD aus dem Jahr 2019. Die Verwaltung führt an, dass Dachbegrünungen ökologische Vorteile wie die Verbesserung des Stadtklimas, die Retention von Regenwasser sowie die Schaffung von Lebensraum für Insekten bieten. Zudem dienen sie dem Wärmeschutz der Gebäude und schützen die Dachhaut vor Temperaturschwankungen.
Bei bereits geplanten oder realisierten Neubauten, wie etwa dem Kindergarten Brünen, der Erweiterung der Gesamtschule oder dem Neubau der Grundschule Mehrhoog, wurden solche Maßnahmen bereits berücksichtigt. Bei Sanierungen von Bestandsgebäuden prüft die Verwaltung die Möglichkeit einer Begrünung grundsätzlich. Hierbei sind jedoch technische Voraussetzungen zu beachten: Viele Dächer sind bereits durch Photovoltaikanlagen belegt. Bei anderen Gebäuden müssen die statische Belastbarkeit durch das Gewicht des Aufbaus und des Regenwassers sowie bauliche Anpassungen, wie die Erhöhung der Attika oder die Anbringung von Dachaufkantungen, sichergestellt sein.
Der Bauausschuss hat dem Rat einstimmig empfohlen, die bestehende Vorgehensweise beizubehalten und die Möglichkeit von Dachbegrünungen bei Sanierungen und Neubauten weiterhin zu prüfen. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, an einem geeigneten Beispiel den Kostenrahmen sowie den zeitlichen Aufwand für eine nachträgliche Begrünung zu ermitteln und die Ergebnisse zur weiteren Beratung vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2020 · Rat (42. Sitzung)
- 17.06.2020 · Bauausschuss (15. Sitzung)
- 13Einführung einer gelben Tonne hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 26.01.2020Zur Vorlage · 2020/0076 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit dem Antrag der CDU-Fraktion zur Einführung einer gelben Tonne als Ersatz für den bisherigen gelben Sack zur Sammlung von Kunststoffverpackungen. Der aktuelle Stand der Abfallentsorgung in Hamminkeln sieht vor, dass für Kunststoffverpackungen weiterhin der gelbe Sack genutzt wird, ergänzt durch 240 gelbe Sammelgefäße für spezifische Bereiche wie Schulen, Kindergärten und Wohnblocks.
Die Verwaltung führt aus, dass eine Änderung des Systems erst zum 01.01.2022 möglich ist, da der Auftrag des Dualen Systems Deutschland (DSD) zur Sammlung und zum Transport lizensierter Verpackungskunststoffe zum 31.12.2021 endet. Zuvor wurde in der Arbeitsgruppe Abfall bereits entschieden, am System des gelben Sacks festzuhalten. Als Gründe für die Beibehaltung werden die Vermeidung zusätzlicher Gefäße im verdichteten Bereich, die Reduzierung potenzieller Fehlwürfe in nicht transparente Tonnen sowie die Vermeidung gebührensteigernder Mengen an Restabfall angeführt.
Statistische Kennzahlen zeigen, dass die Abfallmengen in Hamminkeln im Vergleich zum Kreiswesel stabil sind und das Abfalltrennverhalten durch das vorhandene Wiegesystem dokumentiert werden kann. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Entscheidung über den Systemwechsel zwischen gelbem Sack und gelber Tonne im Rahmen der anstehenden Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen Systemen rechtzeitig vor der Neuvergabe der Sammelleistungen, spätestens jedoch vor dem 01.01.2022, erneut dem Ausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Der Bauausschuss hat diese Vorlage mit 13 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme empfohlen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2020 · Rat (42. Sitzung)
- 17.06.2020 · Bauausschuss (15. Sitzung)
- 14Änderung der Entgeltsatzung über die Abrechnung von Leistungen des Bauhofs/Leistungen während des Bereitschaftsdienstes ggü. Dritten hier: Beschluss des Rates vom 19.02.2020Zur Vorlage · 2020/0073 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0073 sieht eine Änderung der Entgeltsatzung über die Abrechnung von Leistungen des Bauhofs sowie Leistungen während des Bereitschaftsdienstes gegenüber Dritten vor. Hintergrund ist ein Beschluss des Rates vom 19. Februar 2020, der eine Kostenbefreiung für Vereine bei der Ausleihe von Verkehrsschildern für Veranstaltungen vorsieht. Diese Entscheidung basiert auf einer Vorlage des Bauausschusses vom Februar 2020, die Teil eines Wirtschaftsförderungskonzepts zur Unterstützung von Vereinen war.
Durch die geplante Anpassung des Paragraphen 2 der Satzung sollen ortsansässige Vereine explizit von der Zahlung der Leihgebühr für Verkehrsschilder befreit werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch diese Befreiung die Anzahl der Ausleihungen steigen wird. Finanziell wird mit einem Wegfall von Einnahmen in Höhe von etwa 1.600 Euro pro Jahr gerechnet.
Der Bauausschuss hat die Änderung bereits empfohlen, und auch der Haupt- und Finanzausschuss hat eine einstimmige Empfehlung an den Rat ausgesprochen. Die Vorlage wurde zur abschließenden Entscheidung im Rat vorgelegt. Auswirkungen auf den Klimawandel werden durch die Satzungsänderung nicht erwartet.
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Beratungsfolge
- 25.06.2020 · Rat (42. Sitzung)
- 24.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung)
- 17.06.2020 · Bauausschuss (15. Sitzung)
- 15Erneuerung Hubboden Hallenbad Hamminkeln hier: Sachverhalt und Bereitstellung HaushaltsmittelZur Vorlage · 2020/0075 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0075 befasst sich mit der Erneuerung des Hubbodens im Hallenbad Hamminkeln. Im Rahmen einer planmäßigen Wartung im April 2020 wurden Mängel an der technischen Anlage festgestellt. Konkret sind sechs Antriebsspindelmuttern verschlissen, was einen Austausch zur Vermeidung von Folgeschäden erforderlich macht. Zudem weisen die 29 Jahre alten Glasfaserverstärkten Kunststoff-Elemente (GFK) altersbedingte Verschleißerscheinungen an der Oberfläche auf. Ein Austausch der Elemente soll die Sicherheit durch eine strukturierte Oberfläche erhöhen und die mechanische Belastung des Antriebs senken.
Aufgrund der langen Fertigungsdauer der GFK-Elemente ist eine Beauftragung zum jetzigen Zeitpunkt notwendig, wobei der Austausch erst in der Sommer-Schließzeit 2021 erfolgen kann. Der Austausch der Antriebsspindelmuttern soll hingegen bereits während der aktuellen Sommer-Schließzeit durchgeführt werden, um den Betrieb des Hallenbads im Herbst wieder aufzunehmen.
Die geschätzten Kosten für die Erneuerung der Antriebsspindelmuttern belaufen sich auf etwa 22.500 Euro, während der Austausch der GFK-Elemente rund 82.000 Euro kostet. Zur Deckung der Gesamtkosten in Höhe von circa 104.500 Euro soll das Projekt „Anbindung VEP Nr. 15 Schlottinshof“ aus dem Produktbereich Bereitstellung von Erschließungsanlagen genutzt werden. Der Bauausschuss hat empfohlen, dem Rat die Beauftragung der Verwaltung mit diesen Maßnahmen zu überlassen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2020 · Rat (42. Sitzung)
- 17.06.2020 · Bauausschuss (15. Sitzung)
- 16Öffentliche Spielplätze der Stadt Hamminkeln - Überarbeitung Spielplatzkonzept hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 2020/0085 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 zur Vorlagennummer 2020/0085 befasst sich mit der Überarbeitung des Spielplatzkonzepts der Stadt Hamminkeln. Aufgrund der Situation während der Corona-Pandemie wurde am 16. April 2020 eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen, die nun dem Rat zur Genehmigung vorgelegt wird. Diese Entscheidung sieht vor, den Spielplatz „Minkelsches Feld“ neu zu bauen und den Spielplatz „Lilienweg“ zu schließen. Als Begründung für die Schließung des Spielplatzes „Lilienweg“ wird ein niedriger Spielwert sowie die räumliche Nähe zum Spielplatz „Minkelsches Feld“ angeführt, wobei beide Standorte dasselbe Einzugsgebiet für spielende Kinder bedienen.
Die Vorlage dokumentiert zudem die Entwicklung der Spielplatzsituation. Im Jahr 2019 wurden bereits verschiedene Spielplätze, wie etwa „Am Hövel“ in Dingden sowie die Anlagen „Am Freibad“, „Am Klausenhof“, „Berliner Straße“ und „Kerschenkamp“, neu gestaltet oder mit neuen Spieltürmen ausgestattet. Für das Jahr 2020 sind die Installation eines neuen Kletterturms an der Grundschule Hamminkeln sowie die Neugestaltung des Spielplatzes „Isselsiedlung“ in Ringenberg geplant. Zudem wird an einer Neugestaltung des Spielplatzes „An der Koplak“ in Loikum gearbeitet. Das Spielplatzkonzept aus dem Jahr 2014 wurde überarbeitet, um den aktuellen Stand der Spielplatzsituation abzubilden und eine regelmäßige Aktualisierung alle zwei Jahre sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2020 · Rat (42. Sitzung)
- 17Einstellung von Auszubildenden im Jahr 2021Zur Vorlage · 2020/0087 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Planung der Ausbildungsstellen für das Jahr 2021 in der Stadtverwaltung Hamminkeln. Im Rahmen der Personalplanung wird dargelegt, dass im Zeitraum von 2021 bis 2025 voraussichtlich 17 Kräfte aus der Verwaltung und den zugeordneten Bereichen ausscheiden werden. Die Nachbesetzung dieser Stellen soll durch bereits eingestellte Auszubildende oder durch externe Bewerber erfolgen, sofern die entsprechenden Berufe nicht selbst angeboten werden können.
Als Ausgleich für zwei anstehende Weggänge wird vorgeschlagen, im Jahr 2021 zusätzliche Ausbildungsstellen für den gehobenen Dienst sowie für den mittleren Dienst einzurichten. Darüber hinaus sieht die Vorlage die Bereitstellung einer Stelle für Erzieher im Anerkennungsjahr im Kindergarten am Bach sowie acht Plätze für den Bundesfreiwilligendienst vor. Diese Plätze verteilen sich auf einen Platz im genannten Kindergarten und sieben Plätze an den Schulen.
Die finanziellen Auswirkungen für die Vergütung der Auszubildenden werden auf etwa 43.000 Euro pro Jahr geschätzt. Die entsprechenden Mittel sollen in die Haushaltsplanungen ab 2021 aufgenommen werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat empfohlen, dem Rat die Bereitstellung der genannten Ausbildungsplätze und Bundesfreiwilligendienststellen für das Jahr 2021 zu ermöglichen.
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- 25.06.2020 · Rat (42. Sitzung)
- 24.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung)
- 18Wahl von Schiedspersonen für den Schiedsamtsbezirk Hamminkeln hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 2020/0082 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0082 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Wahl von Schiedspersonen für die Schiedsamtsbezirke in Hamminkeln. Da aufgrund der Corona-Pandemie eine zeitnahe Einberufung des Rates nicht möglich war, wurde am 16. April 2020 eine Dringlichkeitsentscheidung durch den Bürgermeister und die Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen getroffen.
Die Entscheidung umfasst die Wahl von vier Personen für verschiedene Ämter. Im Schiedsamtsbezirk I (Brünen) soll eine bisherige Schiedsperson für eine weitere Amtsperiode wiedergewählt werden. Zudem wird eine Person als stellvertretende Schiedsperson für denselben Bezirk gewählt, nachdem eine entsprechende Bewerbung eingegangen war. Für den Schiedsamtsbezirk II (Dingden) wird ein Kandidat als Nachfolger für eine ausgeschiedene Schiedsperson vorgeschlagen. Im Schiedsamtsbezirk IV (Mehrhoog, Loikum und Wertherbruch) wird eine bisherige Schiedsperson erneut gewählt. Obwohl dieser Kandidat das reguläre Mindestalter nicht erfüllt, ist die Wahl nach Rücksprache mit dem Amtsgericht Wesel aufgrund von Verwaltungsvorschriften möglich.
Für das Amt der stellvertretenden Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk IV liegen derzeit keine Bewerbungen vor. Die Verwaltung wird die Suche über die örtlichen Zeitungen erneut bekannt geben und die Fraktionen um Unterstützung bitten. Der Rat wird gebeten, die am 16. April 2020 gefasste Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2020 · Rat (42. Sitzung)
- 19Neubesetzung von Ratsausschüssen und Benennung von Gremienmitgliedern in DrittorganisationenZur Vorlage · 2020/0065 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/0065 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Neubesetzung von Ratsausschüssen und Gremienmitgliedschaften in Drittorganisationen. Anlass für die Vorlage ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus dem Rat zum 1. Juni 2020. Als Nachfolger wurde aus der Reserveliste der FDP ein neues Ratsmitglied festgestellt, welches die Nachfolge angenommen hat.
Durch den Wechsel in das Ratsmandat entfällt für das neue Ratsmitglied der bisherige Sitz als sachkundiger Bürger im Bauausschuss. Für die vakanten Positionen in den kommunalen Ausschüssen und Arbeitsgruppen sowie in Drittorganisationen sind Nachfolgefeststellungen vorzunehmen. Die FDP-Fraktion hat hierzu am 3. Juni 2020 Vorschläge unterbreitet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, das neue Ratsmitglied in den Haupt- und Finanzausschuss, den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, den Arbeitskreis Integration sowie den Arbeitskreis Haushalt und Controlling als Mitglied zu berufen. Im Bauausschuss soll eine stellvertretende Mitgliedschaft durch eine weitere Person erfolgen, während das neue Ratsmitglied seinen Sitz in der Funktion als Ratsmitglied behält. Zudem wird die Nachbesetzung in der Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbands Wittenhorst als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen. Die Entscheidung über diese Besetzungen obliegt dem Rat.
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Beratungsfolge
- 25.06.2020 · Rat (42. Sitzung)
- 20Nachbesetzung von Gremien der Wasser- und Bodenverbände hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 2020/0083 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/0083 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Nachbesetzung von Sitzen in verschiedenen Wasser- und Bodenverbänden. Aufgrund der Situation während der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Schwierigkeiten, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat zeitnah einzuberufen, wurde am 16. April 2020 eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen. Diese Entscheidung wurde vom Bürgermeister gemeinsam mit den Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen gefasst.
Anlass für die Neubesetzung der Gremien ist das Ausscheiden eines Verwaltungsmitarbeiters aus dem Dienst. Die vakanten Positionen betreffen unter anderem den Raesfelder Isselverband, den Verband Untere Issel Süd, den Verband Mittlere Issel (Vorstand Gruppe Erschwerer), den Unteren Isselverband Nord sowie den Verband Obere Issel. Die Nachfolgefeststellung in den Organen dieser Drittorganisationen erfolgt gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch Mehrheitswahl.
Die Verwaltung hat vorgeschlagen, die freien Plätze mit einem Verwaltungsmitarbeiter nachzubesetzen. Der Rat wird nun gebeten, die am 16. April 2020 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben kann der Rat diese Entscheidung aufheben, sofern dadurch keine Rechte Dritter bereits entstanden sind.
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Beratungsfolge
- 25.06.2020 · Rat (42. Sitzung)
- 21Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 22Mitteilungen und Anfragen