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Beschlussvorlage

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Belenhorst" im Ortsteil Ringenberg - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB) - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

2020/0062 25.06.2020 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Belenhorst“ im Ortsteil Ringenberg. Gegenstand des Verfahrens ist die Schaffung zusätzlicher Baumöglichkeiten auf zwei benachbarten Grundstücksparzellen im Bereich der Anwesen Belenhorst 3 und 5. Ziel der Änderung ist es, den rückwärtigen Grundstücksbereich, in dem sich derzeit Nebengebäude außerhalb der bestehenden Bauzone befinden, als überbaubare Fläche auszuweisen.

Der vorliegende Änderungsentwurf sieht eine Erweiterung der überbaubaren Fläche bis an die östliche Grenze des Geltungsbereiches vor. Die Gebäudehöhe wird auf etwa 9,0 Meter über Straßenniveau begrenzt, während die Geschossigkeit und Dachneigung aus dem bestehenden Bebauungsplan übernommen werden. Aufgrund der Nähe zur Autobahn sieht der Entwurf textliche Festsetzungen für passive Schallschutzmaßnahmen vor, da seitens des Straßenbaulastträgers keine zusätzlichen aktiven Maßnahmen zu erwarten sind.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat empfohlen, den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung zu fassen und das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen. Zudem wurde die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes empfohlen. Die Antragsteller haben den Regelungen des kommunalen Bodenmanagements zugestimmt. Der Ausschuss sprach sich mit 14 Stimmen bei einer Enthaltung für diese Empfehlung aus.

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