Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (37. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Auswirkungen von Überschwemmungen, Hochwasserpoldern und Starkregen auf Grundhochwasser - Studie der Ingenieurgesellschaft ProAqua für den Einwirkungsbereich von Issel und RheinZur Vorlage · 2020/0057 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2020/0057 der Fachdienste 61 befasst sich mit den Ergebnissen einer Untersuchung zu den Auswirkungen von Überschwemmungen, Hochwasserpoldern und Starkregen auf das Grundhochwasser im Einwirkungsbereich von Issel und Rhein. Anlass für die Untersuchung waren die Hochwasserereignisse im Jahr 2016, die zu Überschwemmungen und einem Anstieg der Grundwasserstände führten. Im Nachgang dieser Ereignisse bestand die Sorge, dass Maßnahmen aus dem Hochwasserschutzkonzept der Issel die Grundwasserstände in betroffenen Ortschaften beeinflussen könnten.
Die Untersuchung wurde von der Ingenieurgesellschaft ProAqua in Zusammenarbeit mit der Hochschule Rhein-Waal im Rahmen eines Forschungsprojektes durchgeführt. Das Projekt wurde durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt gefördert. Ziel der Studie war es, die Zusammenhänge zwischen Hochwasserereignissen, Poldern, Starkregen und den Auswirkungen auf das Grundwasser im Einzugsgebiet der Issel aufzuzeigen.
Die Ergebnisse der Studie sollen durch das Fachbüro im Rahmen eines Vortrags erläutert werden. Da eine öffentliche Informationsveranstaltung aufgrund der damaligen Lage während der Corona-Pandemie nicht durchführbar war, ist die Präsentation der Ergebnisse im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung für den Sitzungstermin am 16. Juni 2020 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.06.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (37. Sitzung)
- 3Bebauungsplan Nr. 3 "Siemensweide" im Ortsteil Wertherbruch - Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 2020/0066 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0066 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zum Bebauungsplan Nr. 3 „Siemensweide“ im Ortsteil Wertherbruch. Da eine reguläre Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung aufgrund der Corona-Pandemie nicht möglich war, wurde am 16. April 2020 eine Dringlichkeitsentscheidung durch den Bürgermeister, den Ausschussvorsitzenden sowie weitere Ratsmitglieder getroffen. Diese Entscheidung sieht vor, auf Grundlage des vorliegenden Entwurfes die Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange durchzuführen.
Der Bebauungsplan dient als planungsrechtliche Grundlage für ein neues Wohnbaugebiet an der Schulstraße, nördlich der Wiesenstraße und der Straße „Am Glockenkamp“. Die geplante Bebauungsstruktur sieht vornehmlich Einfamilienhäuser vor, wobei im Einfahrtsbereich die Möglichkeit für kleine Mehrfamilienhäuser besteht. Im westlichen Planbereich ist die Festsetzung einer privaten Grünfläche für Wohngärten vorgesehen. Die verkehrliche Erschließung soll über eine Stichstraße an die Schulstraße erfolgen. Aufgrund der Grundwasserlage ist eine Mischwasserkanalisation mit Anschluss an das Kanalnetz in der Schulstraße geplant.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung ist eine Informationsveranstaltung für Bauinteressierte im Ortsteil Wertherbruch vorgesehen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll die am 16. April 2020 getroffene Dringlichkeitsentscheidung nun genehmigen.
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Beratungsfolge
- 16.06.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (37. Sitzung)
- 4Konzept Baulandentwicklung Sportplatz Dingden im Ortsteil Dingden - Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 2020/0067 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2020/0067 wurde die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung für das Konzept zur Baulandentwicklung auf dem ehemaligen Sportplatz in Dingden behandelt. Da die reguläre Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnte, wurde am 16. April 2020 eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen. Diese sieht vor, dass die Verwaltung auf Grundlage des vorliegenden Konzeptes mit der Konkretisierung und Ausarbeitung der Planung beauftragt wird.
Das vorliegende Konzept sieht eine reine Wohnnutzung auf dem Gelände an der Ringstraße vor. Die Planung sieht eine abnehmende Verdichtung und Höhe von Süden nach Norden vor. Während im südlichen Teil Geschosswohnungsbau, sowohl im öffentlich geförderten als auch im frei finanzierten Bereich, vorgesehen ist, soll der nördliche Teilbereich dem Einfamilienhausbau vorbehalten sein. In einer modifizierten Fassung des Entwurfs wurde der Flächenanteil der Mehrfamilienhäuser reduziert. Die Anordnung der Gebäude soll eine Platz- bzw. Angersituation schaffen, an die eine gemischte Zone mit Einfamilienhäusern und kleinteiligen Mehrfamilienhäusern anschließt. Danach folgt eine vergrößerte Bauzone für Einfamilienhäuser.
Die Verwaltung begründet die Beibehaltung eines Anteils an Geschosswohnungsbau mit der bestehenden Nachfrage im Ortsteil Dingden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung ist angehalten, die am 16. April 2020 gefasste Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen.
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Beratungsfolge
- 16.06.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (37. Sitzung)
- 5Baulandentwicklung Sportplatz Dingden im Ortsteil Dingden - Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes BO 8 "Friedhof/Sportplatz" - Beschluss zur Durchführung des Verfahrens gemäß § 13a BauGBZur Vorlage · 2020/0059 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0059 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Baulandentwicklung auf dem ehemaligen Sportplatzgelände im Ortsteil Dingden. Gegenstand der Vorlage ist der Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes BO 8 „Friedhof/Sportplatz“ sowie die Durchführung des Verfahrens gemäß § 13a BauGB zur Förderung der Innenentwicklung.
Das vorliegende Entwurfskonzept sieht eine Modifizierung des nördlichen Teilbereichs vor, wobei eine größere Platzanlage mit Parkfunktion und Grünflächen als öffentlicher Quartiersplatz geplant ist. Im Bereich der Nordgrenze zum Mumbecker Bach sind Einfamilienhausgrundstücke zwischen 550 und 700 Quadratmetern mit einer zulässigen Bebauung von einem Vollgeschoss vorgesehen. Südlich davon sind kleinere Grundstücke von 450 bis 550 Quadratmetern sowie die Option für Doppelhausbebauung geplant. Im südlichen Planbereich ist die Errichtung von Mehrfamilienhäusern auf einer Fläche von etwa 6000 Quadratmetern vorgesehen, die einen privaten Innenhof bilden. Hier wird eine Mischung aus gefördertem und frei finanziertem Wohnungsbau mit bis zu drei Vollgeschossen angestrebt.
Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Ringstraße durch drei Stichwege, wobei eine zentrale Nord-Süd-Achse die Vernetzung innerhalb des Gebiets sicherstellen soll. Während Gehölzstrukturen an der Ringstraße und im Bereich der Sport- und Tennisplätze zugunsten der Bebauung entfallen sollen, ist der Erhalt von Grünstreifen entlang der Schule und des Bachlaufs vorgesehen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Vorlage mit 14 Ja-Stimmen und einer Enthaltung empfohlen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2020 · Rat (42. Sitzung)
- 16.06.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (37. Sitzung)
- 6vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 16 "Zur alten Mühle" im Ortsteil Dingden - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB) - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2020/0060 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/0060 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 „Zur alten Mühle“ im Ortsteil Dingden. Gegenstand der Vorlage ist die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB sowie die Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Die Bebauung der noch freien Grundstücksfläche östlich des Freibades an der Krechtiger Straße war bereits in vorangegangenen Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung Thema. Auf Basis eines bereits im Juni 2019 beratenen Entwurfs wurde eine Grundlage für die weitere Ausarbeitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes festgelegt. In Abstimmung mit dem Vorhabenträger wurde zudem Einigkeit über die Belange des kommunalen Bodenmanagements erzielt.
Nach einem Aufstellungsbeschluss, der am 16. April 2020 durch eine Dringlichkeitsentscheidung gefasst wurde, hat der Vorhabenträger den Planentwurf finalisiert und die erforderlichen Fachgutachten erstellen lassen. Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung die Verwaltung beauftragt, das vereinfachte Verfahren durchzuführen und die öffentliche Auslegung des Entwurfs zu beschließen. Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klimawandel wird in der Vorlage ein Verlust von Freiflächen angeführt.
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Beratungsfolge
- 16.06.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (37. Sitzung)
- 7Errichtung einer 4. Kindertagesstätte im Ortsteil Dingden - StandortbestimmungZur Vorlage · 2020/0061 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2020/0061 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Standortbestimmung für die Errichtung einer zusätzlichen Kindertagesstätte im Ortsteil Dingden sowie der Versorgungssituation in Mehrhoog. Grundlage der Vorlage ist die Kitabedarfsplanung des Kreises Wesel, die für beide Ortsteile einen Ausbau der Plätze vorsieht.
Für den Ortsteil Mehrhoog wird eine langfristige Versorgung durch eine dreigruppige Einrichtung angestrebt. Als mögliche Fläche wird die Umnutzung des Schulstandortes am Vorthuyser Weg in Betracht gezogen, der nach Abschluss des Neubauprojektes an der Bonhoefferschule frei wird. Die Verwaltung arbeitet hierzu mit dem Jugendamt und der katholischen Kirchengemeinde an Lösungsansätzen.
In Dingden besteht für das Kindergartenjahr 2020/21 bereits ein Fehlbedarf, der vorerst durch eine Containergruppe ausgeglichen wird. Aufgrund der geplanten Siedlungsentwicklung werden für die kommenden drei Jahre die Errichtung einer dreigruppigen Einrichtung mit Perspektive für eine vierte Gruppe sowie die Auswahl eines geeigneten Standortes geprüft. Als Optionen stehen der Schulhof der ehemaligen Hauptschule an der Krechtinger Straße sowie eine Freifläche an der Klausenhofstraße zur Verfügung.
Der Schulhofstandort bietet aufgrund der vorhandenen Flächenverfügbarkeit im Eigentum der Stadt und der bereits bestehenden baurechtlichen Absicherung Vorteile gegenüber der Alternative im Außenbereich. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt daher dem Rat der Stadt, das Schulgelände der ehemaligen Hauptschule in Dingden als Standort zu bestimmen und die Verwaltung mit der Einleitung der Planungsschritte sowie der Prüfung von Bauen im Bestand zu beauftragen.
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- 25.06.2020 · Rat (42. Sitzung)
- 16.06.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (37. Sitzung)
- 83. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Belenhorst" im Ortsteil Ringenberg - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB) - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2020/0062 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Belenhorst“ im Ortsteil Ringenberg. Gegenstand des Verfahrens ist die Schaffung zusätzlicher Baumöglichkeiten auf zwei benachbarten Grundstücksparzellen im Bereich der Anwesen Belenhorst 3 und 5. Ziel der Änderung ist es, den rückwärtigen Grundstücksbereich, in dem sich derzeit Nebengebäude außerhalb der bestehenden Bauzone befinden, als überbaubare Fläche auszuweisen.
Der vorliegende Änderungsentwurf sieht eine Erweiterung der überbaubaren Fläche bis an die östliche Grenze des Geltungsbereiches vor. Die Gebäudehöhe wird auf etwa 9,0 Meter über Straßenniveau begrenzt, während die Geschossigkeit und Dachneigung aus dem bestehenden Bebauungsplan übernommen werden. Aufgrund der Nähe zur Autobahn sieht der Entwurf textliche Festsetzungen für passive Schallschutzmaßnahmen vor, da seitens des Straßenbaulastträgers keine zusätzlichen aktiven Maßnahmen zu erwarten sind.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat empfohlen, den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung zu fassen und das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen. Zudem wurde die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes empfohlen. Die Antragsteller haben den Regelungen des kommunalen Bodenmanagements zugestimmt. Der Ausschuss sprach sich mit 14 Stimmen bei einer Enthaltung für diese Empfehlung aus.
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Beratungsfolge
- 25.06.2020 · Rat (42. Sitzung)
- 16.06.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (37. Sitzung)
- 9Elektrifizierung "Bocholter" - SachstandZur Vorlage · 2020/0068 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2020/0068 der Fachdienste 61 informiert über den aktuellen Sachstand zur Elektrifizierung der Bahnstrecke „Bocholter“. Die Deutsche Bahn hat hierzu verschiedene Planfeststellungsabschnitte und Baumaßnahmen dargelegt.
Für den Planfeststellungsabschnitt Kreis Borken liegt ein Beschluss vom 12. Februar 2020 vor, wobei die Auslegung in Bocholt für den Zeitraum vom 2. bis 16. März 2020 vorgesehen war. Im Planfeststellungsabschnitt Kreis Wesel hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) am 26. März 2020 einen Planfeststellungsbeschluss gefasst, nachdem das Verfahren durch die Bezirksregierung Düsseldorf abgeschlossen worden war. Im Bereich Bahnhof-Insel Wesel ist die Offenlegung im Februar 2020 beendet worden; eine vorliegende Einwendung wurde bereits durch eine Gegenstellungnahme beantwortet.
Hinsichtlich des Oberbaus im Bahnhof Bocholt sowie des Neubaus eines Bahnübergangs in der Kaiser-Wilhelm-Straße in Bocholt befinden sich die Anträge auf Plangenehmigung zur Bearbeitung beim EBA. Eine angekündigte Rückmeldung der zuständigen Stelle steht zum Zeitpunkt der Vorlage noch aus.
Für die Bahnsteige in Blumenkamp, Hamminkeln, Dingden und Bocholt liegen alle erforderlichen Plangenehmigungen vor. Ein Realisierungs- und Finanzierungsvertrag mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) sowie dem Netzwerk Westfalen-Lippe (NWL) wurde abgestimmt. Mit der gesicherten Finanzierung ist die Veröffentlichung der Ausschreibungen ab Mai 2020 vorgesehen. Die Deutsche Bahn plant die Umsetzung der Bautätigkeiten im Jahr 2021 mit einer Inbetriebnahme im Dezember 2021.
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- 16.06.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (37. Sitzung)
- 10Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 11Mitteilungen und Anfragen