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Beschlussvorlage

Änderung der Entgeltsatzung über die Abrechnung von Leistungen des Bauhofs/Leistungen während des Bereitschaftsdienstes ggü. Dritten hier: Beschluss des Rates vom 19.02.2020

2020/0073 25.06.2020

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0073 sieht eine Änderung der Entgeltsatzung über die Abrechnung von Leistungen des Bauhofs sowie Leistungen während des Bereitschaftsdienstes gegenüber Dritten vor. Hintergrund ist ein Beschluss des Rates vom 19. Februar 2020, der eine Kostenbefreiung für Vereine bei der Ausleihe von Verkehrsschildern für Veranstaltungen vorsieht. Diese Entscheidung basiert auf einer Vorlage des Bauausschusses vom Februar 2020, die Teil eines Wirtschaftsförderungskonzepts zur Unterstützung von Vereinen war.

Durch die geplante Anpassung des Paragraphen 2 der Satzung sollen ortsansässige Vereine explizit von der Zahlung der Leihgebühr für Verkehrsschilder befreit werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch diese Befreiung die Anzahl der Ausleihungen steigen wird. Finanziell wird mit einem Wegfall von Einnahmen in Höhe von etwa 1.600 Euro pro Jahr gerechnet.

Der Bauausschuss hat die Änderung bereits empfohlen, und auch der Haupt- und Finanzausschuss hat eine einstimmige Empfehlung an den Rat ausgesprochen. Die Vorlage wurde zur abschließenden Entscheidung im Rat vorgelegt. Auswirkungen auf den Klimawandel werden durch die Satzungsänderung nicht erwartet.

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