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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Umwandlung der Straße "Am Bokern" zu einer Gemeindestraße hier: anregung des CDU-Ortsverbandes Dingden vom 10.06.2020Zur Vorlage · 2020/0092 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der CDU-Ortsverband Dingden hat mit Schreiben vom 10. Juni 2020 die Umwandlung der Straße „Am Bokern“ in eine Gemeindestraße als Anregung gemäß § 24 GO beantragt. Begründet wird dieser Antrag mit der Erwartung steigender Verkehrszahlen durch die Planung neuer Baugebiete an der Krechtinger Straße und der Klausenhofstraße sowie mit dem zu erwartenden Baustellenverkehr während der Bauphasen.
Die Straße „Am Bokern“ ist nach den Richtlinien für den ländlichen Wegebau als Hauptwirtschaftsweg klassifiziert, der der Erschließung von Feldern, Wohnbebauung, dem städtischen Friedhof und einer Biogasanlage dient. Die Fahrbahn ist mit Asphaltbeton versehen und weist eine Breite zwischen 3,00 und 3,20 Metern auf. Aktuell ist die Straße durch entsprechende Verkehrszeichen für den Durchgangsverkehr nicht bestimmt und nicht dafür geeignet.
Da die vorliegende Anregung kein neues Sachvorbringen im Vergleich zu einer bereits beratenen Angelegenheit enthält, sieht die Verwaltung von einer erneuten Prüfung ab. Ein bereits gefasster Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 13. Februar 2020 bleibt somit bestehen. Dieser Beschluss sieht vor, die Entscheidung über eine mögliche Straßensanierung zu vertagen, bis die Beratung zur Siedlungsentwicklung im Freiraumbereich südlich der Klausenhofstraße und der notwendigen Erschließung im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung abgeschlossen ist.
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Beratungsfolge
- 24.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung)
- 3Gutscheinsystem für Einzelhandel und Gastronomie hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 28.05.2020Zur Vorlage · 2020/0088 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag gestellt, die Verwaltung mit der Prüfung und etwaigen Erarbeitung eines Konzepts für ein Gutschein-System zu beauftragen. Ziel dieses Systems soll die Unterstützung des lokalen Einzelhandels sowie der Gastronomie sein.
Die Verwaltung bewertet die Einführung eines solchen Systems als nicht zielführend. Als Begründung führt die zuständige Fachabteilung an, dass eine gezielte Förderung der am stärksten von der Krise betroffenen Betriebe durch ein allgemeines Gutschein-System nicht gewährleistet werden könne. Da die Einlösung der Gutscheine auch in Branchen mit geringen Umsatzeinbußen oder bei Filialbetrieben möglich wäre, könne die Förderung bedürftiger Unternehmen nicht sichergestellt werden. Zudem werden auch Unternehmen aus den Bereichen Dienstleistung, Handwerk, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft von Umsatzeinbußen betroffen sein, die durch eine Beschränkung auf Einzelhandel und Gastronomie nicht berücksichtigt würden.
Zusätzlich weist die Verwaltung darauf hin, dass der Antrag weder eine konkrete Summe noch einen Deckungsvorschlag für die Finanzierung enthält. Eine Ausweitung freiwilliger Leistungen wird angesichts der Haushaltslage und sinkender Gewerbesteuereinnahmen abgelehnt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat daher mit neun Ja-Stimmen gegen und sechs Stimmen gegen den Antrag gestimmt und empfiehlt dem Rat, das Gutschein-System nicht einzuführen und weitere Schritte zu unterlassen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2020 · Rat (42. Sitzung)
- 24.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung)
- 4Schloss Ringenberg - Weiterentwicklung des Kultur- und BegegnungsortesZur Vorlage · 2020/0091 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Weiterentwicklung des Schlosses Ringenberg zu einem überregionalen Kunst- und Kulturort sowie einem Begegnungsort. Grundlage hierfür ist die zweite Förderphase der „Dritten Orte“ des Landes Nordrhein-Westfalen, die ein Fördervolumen von 450.000 Euro für drei Jahre vorsieht. Zur Umsetzung der neuen Ausrichtung soll ein Trägerverein „Kunst- und Kulturbetrieb Schloss Ringenberg“ gebildet werden. Dieser übernimmt die Verantwortung für den Betrieb des Gebäudes, des Innenhofs sowie des Schlossparks, die Hausverwaltung und das Personal.
Die Stadt Hamminkeln stellt als Eigentümerin die Räumlichkeiten zur Verfügung. Während das Standesamt die Räume weiterhin mietet, sollen Bereiche wie der Rittersaal oder das „Urbane Wohnzimmer“ für kulturelle Zwecke genutzt werden. Für die Musikschule in Trägerschaft des Musikvereins Ringenberg e.V. ist ein Umbau im Obergeschoss vorgesehen. Die Finanzierung der notwendigen baulichen Maßnahmen, die auf etwa 2,4 Millionen Euro geschätzt werden, soll unter anderem durch die Veräußerung einer bisherigen Immobilie der Musikschule sowie durch Fördermittel aus dem Dorferneuerungsprogramm erfolgen.
In die inhaltliche Gestaltung sind verschiedene Akteure eingebunden. Eine Programmkonferenz, in der die Stadt Hamminkeln sowie der Kulturraum Niederrhein e.V. vertreten sind, legt das jährliche Programm fest. Zudem fungiert die Derik-Baegert-Gesellschaft e.V. als Bindeglied zwischen der Kunstszene und der Stadtgesellschaft.
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Beratungsfolge
- 25.06.2020 · Rat (42. Sitzung)
- 24.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung)
- 5Änderung der Entgeltsatzung über die Abrechnung von Leistungen des Bauhofs/Leistungen während des Bereitschaftsdienstes ggü. Dritten hier: Beschluss des Rates vom 19.02.2020Zur Vorlage · 2020/0073 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0073 sieht eine Änderung der Entgeltsatzung über die Abrechnung von Leistungen des Bauhofs sowie Leistungen während des Bereitschaftsdienstes gegenüber Dritten vor. Hintergrund ist ein Beschluss des Rates vom 19. Februar 2020, der eine Kostenbefreiung für Vereine bei der Ausleihe von Verkehrsschildern für Veranstaltungen vorsieht. Diese Entscheidung basiert auf einer Vorlage des Bauausschusses vom Februar 2020, die Teil eines Wirtschaftsförderungskonzepts zur Unterstützung von Vereinen war.
Durch die geplante Anpassung des Paragraphen 2 der Satzung sollen ortsansässige Vereine explizit von der Zahlung der Leihgebühr für Verkehrsschilder befreit werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch diese Befreiung die Anzahl der Ausleihungen steigen wird. Finanziell wird mit einem Wegfall von Einnahmen in Höhe von etwa 1.600 Euro pro Jahr gerechnet.
Der Bauausschuss hat die Änderung bereits empfohlen, und auch der Haupt- und Finanzausschuss hat eine einstimmige Empfehlung an den Rat ausgesprochen. Die Vorlage wurde zur abschließenden Entscheidung im Rat vorgelegt. Auswirkungen auf den Klimawandel werden durch die Satzungsänderung nicht erwartet.
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Beratungsfolge
- 25.06.2020 · Rat (42. Sitzung)
- 24.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung)
- 17.06.2020 · Bauausschuss (15. Sitzung)
- 6Einstellung von Auszubildenden im Jahr 2021Zur Vorlage · 2020/0087 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Planung der Ausbildungsstellen für das Jahr 2021 in der Stadtverwaltung Hamminkeln. Im Rahmen der Personalplanung wird dargelegt, dass im Zeitraum von 2021 bis 2025 voraussichtlich 17 Kräfte aus der Verwaltung und den zugeordneten Bereichen ausscheiden werden. Die Nachbesetzung dieser Stellen soll durch bereits eingestellte Auszubildende oder durch externe Bewerber erfolgen, sofern die entsprechenden Berufe nicht selbst angeboten werden können.
Als Ausgleich für zwei anstehende Weggänge wird vorgeschlagen, im Jahr 2021 zusätzliche Ausbildungsstellen für den gehobenen Dienst sowie für den mittleren Dienst einzurichten. Darüber hinaus sieht die Vorlage die Bereitstellung einer Stelle für Erzieher im Anerkennungsjahr im Kindergarten am Bach sowie acht Plätze für den Bundesfreiwilligendienst vor. Diese Plätze verteilen sich auf einen Platz im genannten Kindergarten und sieben Plätze an den Schulen.
Die finanziellen Auswirkungen für die Vergütung der Auszubildenden werden auf etwa 43.000 Euro pro Jahr geschätzt. Die entsprechenden Mittel sollen in die Haushaltsplanungen ab 2021 aufgenommen werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat empfohlen, dem Rat die Bereitstellung der genannten Ausbildungsplätze und Bundesfreiwilligendienststellen für das Jahr 2021 zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2020 · Rat (42. Sitzung)
- 24.06.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung)
- 7Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 8Mitteilungen und Anfragen