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Mitteilungsvorlage

Entwurf des sachlichen Teilplans "Regionale Kooperationsstandorte" - Sachstand

2020/0131 09.09.2020 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 2020/0131 der Fachdienste 61 informiert über den aktuellen Sachstand zum Entwurf des sachlichen Teilplans „Regionale Kooperationsstandorte“ des Regionalverbandes Ruhr. Ziel dieses Planungsinstruments ist die Sicherung von Gewerbe- und Industrieflächen mit einer Mindestgröße von fünf Hektar zur Förderung der regionalen Flächenvorsorge. Der Regionalverband Ruhr plant, insgesamt 24 Standorte in der Metropole Ruhr als Vorranggebiete für gewerbliche und industrielle Nutzungen festzulegen.

Für die Stadt Hamminkeln wurde der Standort „Nord-Westlich Weikensee“ mit einer Fläche von etwa 45 Hektar in die Planung aufgenommen. Die Fläche wird durch die Autobahn A 3 in zwei etwa gleich große Teilbereiche unterteilt. Die Aufnahme basiert auf der rechtlichen Möglichkeit, die Autobahn aufgrund aktueller Regelungen im Landesentwicklungsplan nicht als unüberwindbare räumliche Zäsur zu bewerten. Damit ist der geforderte unmittelbare Anschluss an bestehende Siedlungsbereiche über das Gewerbegebiet Hamminkeln-Nord gegeben.

Die Entscheidung berücksichtigt zudem die gute Verkehrsanbindung sowie das Ansiedlungsinteresse eines flächenintensiven Betriebes aus Bocholt für den Bereich nördlich der Autobahn. Die Verwaltung befürwortet die Aufnahme des Standortes, da dies die Positionierung der Fläche als Entwicklungsstandort stärkt. Im Rahmen des anstehenden Beteiligungsverfahrens, das für die Monate September bis November vorgesehen ist, wird die Verwaltung eine entsprechende Stellungnahme abgeben.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 189 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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