Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (38. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Hochwasserschutzmaßnahmen an der Issel - SachstandsberichtZur Vorlage · 2020/0119 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2020/0119 der Fachdienste 61 dient als Sachstandsbericht zum Thema Hochwasserschutzmaßnahmen an der Issel. Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf die aktuelle Entwicklung der Schutzmaßnahmen, die auf dem Hochwasserschutzkonzept basieren.
Nach der Gründung des Hochwasserzweckverbandes Issel im Dezember 2019 hat dieser mit der Planung der ersten konkreten Schutzmaßnahmen begonnen. Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 9. September 2020 wird ein Vortrag stattfinden, um über die einzelnen Maßnahmen sowie deren aktuellen Bearbeitungsstand zu informieren. Eine Mitarbeiterin des Hochwasserzweckverbandes wird dabei einen Überblick über den derzeitigen Stand der Planungen geben.
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Beratungsfolge
- 09.09.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (38. Sitzung)
- 3Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2020/0120 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/0120 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Hamminkeln. Das ursprüngliche Konzept wurde bereits am 1. Dezember 2015 vom Rat beschlossen. Im Rahmen der Planungen für die Bebauung der Flächen westlich und südlich des Rathauses als Einzelhandelsstandort wurde eine Teilüberarbeitung sowie eine Markt- und Verträglichkeitsanalyse durchgeführt.
Das zugrunde liegende Gutachten empfiehlt eine Erweiterung des zentralen Versorgungsbereiches im Ortsteil Hamminkeln unter Einhaltung von Verkaufsflächenobergrenzen für verschiedene Sortimente. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung der genannten Flächen als Einzelhandelsstandort zu schaffen. Die Erweiterung des Versorgungsbereichs soll nach der vorliegenden Darstellung nach Osten erfolgen. Ein formeller Beschluss zur Herstellung der rechtlichen Bindungswirkung stand aufgrund der Pandemielage bislang aus.
Der Beschlussvorschlag sah vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt die Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes empfiehlt. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 9. September 2020 wurde der Tagesordnungspunkt jedoch mit acht Ja-Stimmen zu sieben Nein-Stimmen von der Tagesordnung abgesetzt. Die Verwaltung empfahl daraufhin, den Punkt ebenfalls von der Tagesordnung des Rates zu entfernen.
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- 10.09.2020 · Rat (43. Sitzung)
- 09.09.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (38. Sitzung)
- 4Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Kuckuck" im Ortsteil MehrhoogZur Vorlage · 2020/0121 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Kuckuck“ im Ortsteil Mehrhoog. Hintergrund sind zwei Bauvoranfragen eines Einzelhandelsunternehmens zur Folgenutzung des an der Bahnhofstraße bzw. Ecke Sperlingsstraße gelegenen, mittlerweile stillgelegten REWE-Marktes.
Die Planungen sehen den Abriss des bestehenden Gebäudes sowie die Verschiebung eines neuen Baukörpers in Richtung Meisenstraße vor. Während die erste Bauvoranfrage eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern vorsieht, umfasst die zweite Anfrage eine Fläche von 1050 Quadratmetern. Letztere würde die Einstufung als großflächigen Einzelhandelsbetrieb bedeuten, was im bestehenden Mischgebiet einer gesonderten Verträglichkeitsanalyse bedürfte. Da die geplante Verschiebung des Baukörpers dazu führt, dass mehr als die Hälfte der Grundfläche außerhalb der im Bebauungsplan festgelegten Bauzone liegt, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Die Verwaltung führt aus, dass durch die Neuausrichtung der Kunden- und Parkplatzverkehr an der Bahnhofstraße zentralisiert werden könnte, was Entlastungseffekte für die Meisenstraße erwarten lässt, wenngleich die Lieferzufahrt weiterhin über die Meisenstraße erfolgen soll. Es liegen bereits Einwendungen von Nachbarn vor, die Befürchtungen hinsichtlich eines erhöhten Kunden- und Lieferverkehrs äußern. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, der beantragten Änderung des Bebauungsplanes zuzustimmen.
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- 10.09.2020 · Rat (43. Sitzung)
- 09.09.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (38. Sitzung)
- 5Umwandlung der Straße "Am Bokern" zu einer Gemeindestraße - Antrag der CDU-FraktionZur Vorlage · 2020/0123 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0123 befasst sich mit dem Antrag der CDU-Fraktion auf Umwandlung der Straße „Am Bokern“ in eine Gemeindestraße. Die Begründung für diesen Antrag basiert auf der Erwartung steigender Verkehrszahlen durch die Planung neuer Baugebiete an der Krechtinger Straße und der Klausenhofstraße sowie auf dem zu erwartenden Baustellenverkehr während der Bauphasen.
Die Straße „Am Bokern“ ist derzeit als Hauptwirtschaftsweg klassifiziert, der der Erschließung von landwirtschaftlichen Flächen, Wohnbebauung, dem städtischen Friedhof und einer Biogasanlage dient. Die Fahrbahn weist eine Breite von 3,00 m bis 3,20 m auf und unterliegt Beschilderungen, die Kraftfahrzeuge verbieten sowie Anlieger freigeben. Nach Einschätzung der Verwaltung ist die Straße aktuell nicht für Durchgangsverkehr ausgelegt.
Ein bereits im Februar 2020 gefasster Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses sieht vor, die Entscheidung über eine mögliche Straßensanierung erst nach der Beratung einer Siedlungsentwicklung im Bereich südlich der Klausenthofstraße im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung abzuwarten. Da der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion laut Verwaltung kein neues Sachvorbringen gegenüber bereits geprüften Anregungen enthält, wird von einer erneuten Prüfung abgesehen. Da der Verwaltung bislang kein neuer Sachstand vorliegt, bleibt der bestehende Beschluss zur Vertagung der Angelegenheit bestehen.
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- 10.09.2020 · Rat (43. Sitzung)
- 09.09.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (38. Sitzung)
- 6Minikreisverkehr an der Kreuzung: Marktstraße, Brüner Straße, Blumenkamper und Ringenberger Straße - Antrag der CDU-FraktionZur Vorlage · 2020/0124 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 30. Juli 2020 beantragt, die Verwaltung mit der Planung eines Minikreisverkehrs an der Kreuzung Marktstraße, Brüner Straße, Blumenkamper Straße und Ringenberger Straße zu beauftragen. Hintergrund des Antrags ist die Situation in der Hauptverkehrszeit, in der es aufgrund von Wartezeiten beim Abbiegen zu Rückstauungen in der Marktstraße und der Brüner Straße kommt.
Die Verwaltung hat den Antrag in der Beschlussvorlage 2020/0124 geprüft und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Antrag abzulehnen. Eine Vorprüfung durch den zuständigen Fachdienst ergab, dass die Anlage eines Kreisverkehrs aus Platzgründen nicht möglich ist. Die vorhandenen Eckgebäude an der Brüner Straße und der Ringenberger Straße lassen keinen Spielraum für eine ausreichend große Verkehrsführung. Eine Verkleinerung des Radius würde die Befahrbarkeit für Lkw einschränken und den Wegfall von Gehwegen erfordern, was aus Sicht der Verwaltung die Verkehrssicherheit beeinträchtigen würde.
Im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wurde jedoch ein abweichender Beschluss gefasst. Ein Ausschussmitglied stellte den Antrag, die Verwaltung stattdessen mit der Erarbeitung von Maßnahmen zu beauftragen, die Verkehrssituation an der genannten Kreuzung zu entschärfen. Diesem Antrag wurde im Ausschuss einstimmig zugestimmt.
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- 10.09.2020 · Rat (43. Sitzung)
- 09.09.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (38. Sitzung)
- 7Errichtung einer Tempo 30 Zone im Bereich Postweg/Krechtiger Straße/ Klausenhofstraße im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2020/0125 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0125 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Errichtung einer Tempo-30-Zone im Ortsteil Dingden, konkret im Bereich Postweg, Krechtiger Straße und Klausenhofstraße. Der Siedlungsbereich östlich der Bocholter Straße sowie nordöstlich der Nordbrocker Straße umfasst Wohngebiete aus verschiedenen Jahrzehnten. Während jüngere Baugebiete bereits als verkehrsberuhigte Bereiche erschlossen sind, existieren in den älteren Gebieten teilweise noch Geschwindigkeitsbegrenzungen von 50 km/h, abgesehen von bereits bestehenden 30-km/h-Zonen vor der Hauptschule und dem kommunalen Kindergarten.
Aus planerischer Sicht wird der gesamte Bereich, der nicht zum Gewerbegebiet gehört, als zusammenhängender Wohnsiedlungsbereich betrachtet. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Bereich flächendeckend mit einer Tempo-30-Regelung zu versehen, wobei die bereits bestehenden verkehrsberuhigten Bereiche beibehalten werden sollen. Ziel ist eine einheitliche und übersichtliche Geschwindigkeitsregelung, die mit einem geringen Beschilderungsaufwand umsetzbar ist.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 09.09.2020 die Entscheidung einstimmig empfohlen. Der Rat der Stadt Hamminkeln soll die Errichtung der Tempo-30-Zone für den genannten Wohnsiedlungsbereich beschließen. Auswirkungen auf den Klimawandel werden in der Vorlage nicht festgestellt.
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- 10.09.2020 · Rat (43. Sitzung)
- 09.09.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (38. Sitzung)
- 8Photovoltaik auf Freifläche am zentr. Klärwerk - Antrag der USD-FraktionZur Vorlage · 2020/0126 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/0126 befasst sich mit dem Antrag der USD-Fraktion auf die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage am Standort der zentralen Kläranlage Hamminkeln. Die Grundlage bildet eine Fläche von etwa 16.700 Quadratmetern, die im Zuge der langfristigen Flächenbevorratung für das Klärwerk erworben wurde und unmittelbar südlich an das bestehende Gelände anschließt. Laut Fachdienst 61 wird diese Fläche aktuell sowie in absehbarer Zeit nicht als Erweiterungsfläche für das Klärwerk benötigt.
Baurechtlich ist eine solche Anlage im Außenbereich nur als Nebenanlage zum Klärwerk zulässig, sofern sie baulich und flächenmäßig untergeordnet ist und der erzeugte Strom überwiegend der Bedarfsdeckung des Kläranlagenbetriebes dient. Die Verwaltung stellt fest, dass beide Voraussetzungen grundsätzlich erfüllbar sind und der erzeugte Strom zu einhundert Prozent auf der Kläranlage genutzt werden kann. Dennoch weist die Verwaltung auf die Notwendigkeit hin, die naturschutzfachlichen Belange zu prüfen, da das Vorhaben unmittelbar an ein Naturschutzgebiet sowie an ein Überschwemmungsgebiet der Issel grenzt.
Obwohl die Verwaltung die Maßnahme grundsätzlich positiv bewertet und eine Prüfung der Rahmenbedingungen empfiehlt, wurde der Antrag der USD-Fraktion im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 9. September 2020 zurückgezogen. Infolgedessen wurde die Absetzung des Tagesordnungspunktes von der Tagesordnung des Rates beschlossen.
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- 10.09.2020 · Rat (43. Sitzung)
- 09.09.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (38. Sitzung)
- 9Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Halfmannsfeld II" für den Bereich der Straßen "Am Rott" und "Feldblumenstraße" im Ortsteil HamminkelnZur Vorlage · 2020/0127 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0127 der Fachdienste 61 sieht die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“ für den Bereich der Straßen „Am Rott“ und „Feldblumenstraße“ im Ortsteil Hamminkeln vor. Der seit 1996 rechtsverbindliche Bebauungsplan sieht für das Wohnbaugebiet drei Anschlüsse an das Straßennetz vor. Während die Anschlüsse Dohlenstraße und An der Windmühle/Halfmannsfeld bestehen, konnte der südliche Anschluss an die Brüner Straße aufgrund fehlenden Grunderwerbs bisher nicht realisiert werden. Stattdessen wird die Straße „Am Rott“ als Zufahrt genutzt, wobei diese laut ursprünglicher Planung als Sackgasse konzipiert war.
Die angestrebte Umplanung sieht die vollständige Rücknahme der geplanten Erschließungsstraße sowie der dazugehörigen Stichwege und der erschlossenen Baufläche vor. Im Gegenzug soll die Sackgassensituation der Straße „Am Rott“ aufgehoben und die Zufahrt zur Brüner Straße ausgebaut werden. Ziel ist es, die Planung an den aktuellen Bestand anzupassen und die planerischen sowie abrechnungstechnischen Grundlagen für einen Endausbau des Straßenabschnitts zu schaffen. Dabei wird berücksichtigt, dass im Teilbaugebiet „Am Büscher-hof“ durch die Erschließung von etwa 19 Baugrundstücken mit zusätzlichem Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat empfohlen, dem Rat der Stadt Hamminkeln den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung zu erlassen.
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- 10.09.2020 · Rat (43. Sitzung)
- 09.09.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (38. Sitzung)
- 10Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 14 "Ringstraße" im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2020/0128 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2020/0128 liegt ein Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 14 „Ringstraße“ im Ortsteil Dingden vor. Das betreffende Baugebiet entstand in den 1950er-Jahren und war ursprünglich durch eine zentrale Brunnenanlage zur Trinkwasserversorgung sowie großzügige Grundstücksflächen gekennzeichnet. Da das Gebiet mittlerweile an die zentrale Wasserversorgung angeschlossen ist, ist die Brunnenanlage funktionslos geworden.
Der Antrag sieht vor, die Fläche der ehemaligen Brunnenanlage, die derzeit als nicht bebaubare Grünfläche festgesetzt ist, für eine Nachverdichtung durch Wohnbebauung zu nutzen. Die Verwaltung bewertet die geplante Nachverdichtung als grundsätzlich sinnvoll und machbar, da die bestehende Bebauungsstruktur bereits durch Häuser in zweiter Reihe geprägt ist. Die konkrete Ausgestaltung der Planung sowie die Berücksichtigung der Belange des kommunalen Bodenmanagements sind dabei noch auszuarbeiten.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat empfohlen, den Antrag grundsätzlich zu befürworten. Im Falle einer Zustimmung durch den Rat der Stadt Hamminkeln wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Abstimmungen mit den Antragstellenden durchzuführen und einen Aufstellungsbeschluss vorzubereiten.
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- 10.09.2020 · Rat (43. Sitzung)
- 09.09.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (38. Sitzung)
- 11Beseitigung der Bahnübergänge Wasserstraße und Kikenheckweg durch Neubau einer Straßenüberführung im Ortsteil Mehrhoog - Abschluss der notwendigen KreuzungsvereinbarungZur Vorlage · 2020/0129 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung zur Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge „Kikenheckweg“ und „Wasserstraße“ im Ortsteil Mehrhoog. Im Rahmen des Ausbaus der Betuwe-Linie um ein drittes Gleis sollen diese Übergänge geschlossen und durch eine neue Straßenüberführung ersetzt werden. Eine entsprechende Plangenehmigung durch das Eisenbahnbundesamt liegt bereits seit Juli 2016 vor.
Bisher verzögerte sich der Abschluss der Vereinbarung mit der DB Netz AG, da die Finanzierung des kommunalen Anteils aufgrund fehlender Einigkeit bei anderen Projekten nicht gesichert war. Durch eine Änderung des Eisenbahnkreuzgesetzes im Frühjahr 2020 sind die Kommunen jedoch von der Kostenübernahme freigestellt, wodurch die Notwendigkeit einer Konsensfindung zur Förderung entfallen ist.
Zudem hat die DB Netz AG dargelegt, dass das geplante Ersatzbauwerk keine Auswirkungen auf die Forderungen nach einer Tieferlegung der Bahntrasse in der Ortslage hat, da sich die Maßnahme außerhalb der erforderlichen Rampenlängen der geplanten Halbtroglösung befindet. Die Verwaltung empfiehlt daher, der Unterzeichnung der Eisenbahnkreuzungsvereinbarung zuzustimmen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine einstimmige Empfehlung an den Rat der Stadt Hamminkeln abgegeben.
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- 10.09.2020 · Rat (43. Sitzung)
- 09.09.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (38. Sitzung)
- 12Neubau einer Hochspannungsgleichstromleitung (HGÜ) als Erdkabel zwischen Emden und Osterrath - Stellungnahme der Stadt Hamminkeln im Rahmen der BundesfachplanungZur Vorlage · 2020/0130 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2020/0130 der Fachdienste 61 informiert über den aktuellen Stand des Vorhabens der Amprion GmbH zum Neubau einer Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) als Erdkabel. Das Projekt dient dem Transport von Windstrom von der Nordsee ins Rheinland und verbindet die Netzverknüpfungspunkte Emden Ost in Niedersachsen mit Osterrath in Nordrhein-Westfalen.
Das Genehmigungsverfahren gliedert sich in zwei Phasen. In der ersten Phase, der Bundesfachplanung, wird nach dem raumordnerisch günstigsten Trassenkorridor mit einer Breite von einem Kilometer gesucht. Die abschließende Festlegung des Korridors erfolgt durch die Bundesnetzagentur. Im zweiten Schritt, dem Planfeststellungsverfahren, wird der genaue Leitungsverlauf innerhalb des festgelegten Korridors trassiert, um die Baurechtssicherheit zu erlangen.
Für das Stadtgebiet von Hamminkeln sind zwei mögliche Trassenkorridore relevant. Der erste Korridor verläuft von der Stadtgrenze Rees über Töven, Wittenhorst, Loikum und Lankern bis zur Stadtgrenze Bocholt. Der zweite Korridor führt von der Stadtgrenze Schermbeck östlich von Marienthal über Gertendorf und Havelich bis zur Stadtgrenze Raesfeld. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen zur Bundesfachplanung hat die Stadt Hamminkeln eine Stellungnahme zu den Planungen abgegeben, die der Vorlage als Anlage beigefügt ist.
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- 09.09.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (38. Sitzung)
- 13Entwurf des sachlichen Teilplans "Regionale Kooperationsstandorte" - SachstandZur Vorlage · 2020/0131 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2020/0131 der Fachdienste 61 informiert über den aktuellen Sachstand zum Entwurf des sachlichen Teilplans „Regionale Kooperationsstandorte“ des Regionalverbandes Ruhr. Ziel dieses Planungsinstruments ist die Sicherung von Gewerbe- und Industrieflächen mit einer Mindestgröße von fünf Hektar zur Förderung der regionalen Flächenvorsorge. Der Regionalverband Ruhr plant, insgesamt 24 Standorte in der Metropole Ruhr als Vorranggebiete für gewerbliche und industrielle Nutzungen festzulegen.
Für die Stadt Hamminkeln wurde der Standort „Nord-Westlich Weikensee“ mit einer Fläche von etwa 45 Hektar in die Planung aufgenommen. Die Fläche wird durch die Autobahn A 3 in zwei etwa gleich große Teilbereiche unterteilt. Die Aufnahme basiert auf der rechtlichen Möglichkeit, die Autobahn aufgrund aktueller Regelungen im Landesentwicklungsplan nicht als unüberwindbare räumliche Zäsur zu bewerten. Damit ist der geforderte unmittelbare Anschluss an bestehende Siedlungsbereiche über das Gewerbegebiet Hamminkeln-Nord gegeben.
Die Entscheidung berücksichtigt zudem die gute Verkehrsanbindung sowie das Ansiedlungsinteresse eines flächenintensiven Betriebes aus Bocholt für den Bereich nördlich der Autobahn. Die Verwaltung befürwortet die Aufnahme des Standortes, da dies die Positionierung der Fläche als Entwicklungsstandort stärkt. Im Rahmen des anstehenden Beteiligungsverfahrens, das für die Monate September bis November vorgesehen ist, wird die Verwaltung eine entsprechende Stellungnahme abgeben.
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Beratungsfolge
- 09.09.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (38. Sitzung)
- 14Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 15Mitteilungen und Anfragen