Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Halfmannsfeld II" für den Bereich der Straßen "Am Rott" und "Feldblumenstraße" im Ortsteil Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0127 der Fachdienste 61 sieht die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“ für den Bereich der Straßen „Am Rott“ und „Feldblumenstraße“ im Ortsteil Hamminkeln vor. Der seit 1996 rechtsverbindliche Bebauungsplan sieht für das Wohnbaugebiet drei Anschlüsse an das Straßennetz vor. Während die Anschlüsse Dohlenstraße und An der Windmühle/Halfmannsfeld bestehen, konnte der südliche Anschluss an die Brüner Straße aufgrund fehlenden Grunderwerbs bisher nicht realisiert werden. Stattdessen wird die Straße „Am Rott“ als Zufahrt genutzt, wobei diese laut ursprünglicher Planung als Sackgasse konzipiert war.
Die angestrebte Umplanung sieht die vollständige Rücknahme der geplanten Erschließungsstraße sowie der dazugehörigen Stichwege und der erschlossenen Baufläche vor. Im Gegenzug soll die Sackgassensituation der Straße „Am Rott“ aufgehoben und die Zufahrt zur Brüner Straße ausgebaut werden. Ziel ist es, die Planung an den aktuellen Bestand anzupassen und die planerischen sowie abrechnungstechnischen Grundlagen für einen Endausbau des Straßenabschnitts zu schaffen. Dabei wird berücksichtigt, dass im Teilbaugebiet „Am Büscher-hof“ durch die Erschließung von etwa 19 Baugrundstücken mit zusätzlichem Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat empfohlen, dem Rat der Stadt Hamminkeln den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung zu erlassen.
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Beratungsfolge
- 10.09.2020kein Ergebnis hinterlegt
- 09.09.2020kein Ergebnis hinterlegt