Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Medienentwicklungsplan der SchulenZur Vorlage · 2020/0106 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0106 der Fachdienste 40 befasst sich mit dem Medienentwicklungsplan der Schulen in Hamminkeln. Das Konzept sieht die Schaffung einer digitalen Infrastruktur, die Anschaffung mobiler Endgeräte sowie die Bereitstellung von technischem Support vor. Für die Umsetzung der Digitalisierung wird ein Gesamtaufwand von etwa 1,4 Millionen Euro veranschlagt, wobei Mittel aus dem Digitalpakt sowie ergänzende Fördermittel aus einem Sofortprogramm eine Rolle spielen. Für die Gesamtschule liegt bereits eine Förderzusage in Höhe von 480.000 Euro vor, während für die Grundschulen ein Antrag auf bis zu 150.000 Euro in Bearbeitung ist.
Die Ausstattung der Endgeräte soll nach einer festgelegten Priorisierung erfolgen, beginnend bei der Oberstufe der weiterführenden Schulen bis hin zu den Klassenstufen 3 und 4 der Grundschulen. Eine Ausstattung der ersten beiden Grundschuljahre wird pädagogisch nicht als sinnvoll erachtet. Ab dem Schuljahr 2020/21 ist vorgesehen, Schülerinnen und Schülern mobile Endgeräte als Lernmittel gegen Erhebung eines Eigenkostenanteils zur Verfügung zu stellen.
Zur Sicherstellung des technischen Supports und der wirtschaftlichen Beschaffung schlägt die Verwaltung den Abschluss eines Kontrakts mit dem Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) vor. Zudem sollen Mittel aus dem Sofortprogramm genutzt werden, um digitale Endgeräte für Lehrkräfte sowie für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bedarf bereitzustellen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Vorlage einstimmig mit der Empfehlung an den Rat beschlossen, den Plan zu verabschieden und die notwendigen Mittel in den kommenden Haushalten bereitzustellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2020 · Rat (43. Sitzung)
- 03.09.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung)
- 27.08.2020 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (24. Sitzung)
- 3Neubau Grundschule Mehrhoog hier: Fassung BaubeschlussZur Vorlage · 2020/01101 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant den Neubau der Grundschule Mehrhoog als dreizügiges Schulgebäude. Im Rahmen eines Vergabeverfahrens für die Leistungen Planung, Bau und Instandhaltung wurde die Firma Goldbeck als Generalunternehmer in die engere Auswahl gezogen. Nach Verhandlungsgesprächen, die auf eine Kostenoptimierung durch Flächenanpassungen und die Reduzierung der technischen Ausstattung abzielten, liegt ein verbindliches Angebot vor.
Der zweigeschossige Neubau wird den Bestand zu einem U-förmigen Komplex mit einem innenliegenden Schulhof erweitern. Ein verglaster Verbindungsbau dient als zentraler Eingangsbereich. Das Erdgeschoss umfasst Verwaltungsräume sowie Mehrzweck- und Veranstaltungsräume, während das Obergeschoss die Unterrichts- und Lernräume für vier Cluster beherbergt. Das Gebäude ist barrierefrei gestaltet und nutzt Materialien wie Klinker, Holz und Linoleum.
Das Raumkonzept wurde in Abstimmung mit der Schulleitung und dem zuständigen Fachdienst entwickelt, um den Anforderungen einer offenen Ganztagsschule und modernen pädagogischen Lernformen gerecht zu werden. Die Planung folgt einem nachhaltigen Lebenszyklusansatz, wobei die Einhaltung des DGNB-Zertifikats in Gold angestrebt wird. Zur energetischen Versorgung sind eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, ein Gas-Brennwert-Kessel sowie eine Photovoltaikanlage vorgesehen. Die technische Gebäudeausrüstung umfasst zudem eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und ein automatisierungstechnisches System zur Steuerung der Anlagen. Der Bau soll im elementierten Systembau ausgeführt werden, um die Bauzeit zu verkürzen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2020 · Rat (43. Sitzung)
- 02.09.2020 · Bauausschuss (17. Sitzung)
- 4Folgenutzung der Kreuzschule in DingdenZur Vorlage · 2020/0109 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/0109 befasst sich mit der künftigen Nutzung der verbleibenden Flächen des ehemaligen Hauptschulgebäudes in Dingden, der sogenannten Kreuzschule. Nachdem bereits entschieden wurde, einen Teil des Gebäudes für eine vierte Kindertageseinrichtung zu nutzen, steht die Perspektive für die restlichen Flächen noch nicht fest.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Gebäude seit Jahren von Vereinen für Nachmittags- und Abendstunden genutzt wird. Eine langfristige Sicherung dieser Vereinsnutzung sei jedoch nur durch eine kommunale Zweckbindung, etwa durch einen Schulbetrieb, wirtschaftlich darstellbar. Die aktuelle Schulentwicklungsplanung zeigt für die Grundschule Dingden eine stabile Dreizügigkeit bis zum Schuljahr 2023 und eine mögliche Entwicklung hin zu einer 3,5-Zügigkeit ab 2024 auf. Da die Kapazitäten am jetzigen Standort der Ludgerigrundschule erschöpft sind und Erweiterungen am dortigen Standort nur begrenzt möglich sind, sieht die Verwaltung das alte Hauptschulgebäude als Option für einen zukünftigen Schulstandort.
Die Arbeitsgruppe Schule hat festgestellt, dass für eine finale Entscheidung als Grundschulstandort derzeit noch Parameter fehlen. Dennoch wird empfohlen, die Fläche in kommunaler Hand zu belassen und nicht zu veräußern. Die Verwaltung erhält den Auftrag, Planungsgrundlagen für eine kommunale Nutzung zu erarbeiten, die auch die Raumangebote für die örtlichen Vereine berücksichtigt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2020 · Rat (43. Sitzung)
- 27.08.2020 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (24. Sitzung)
- 5Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2020/0120 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/0120 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Hamminkeln. Das ursprüngliche Konzept wurde bereits am 1. Dezember 2015 vom Rat beschlossen. Im Rahmen der Planungen für die Bebauung der Flächen westlich und südlich des Rathauses als Einzelhandelsstandort wurde eine Teilüberarbeitung sowie eine Markt- und Verträglichkeitsanalyse durchgeführt.
Das zugrunde liegende Gutachten empfiehlt eine Erweiterung des zentralen Versorgungsbereiches im Ortsteil Hamminkeln unter Einhaltung von Verkaufsflächenobergrenzen für verschiedene Sortimente. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung der genannten Flächen als Einzelhandelsstandort zu schaffen. Die Erweiterung des Versorgungsbereichs soll nach der vorliegenden Darstellung nach Osten erfolgen. Ein formeller Beschluss zur Herstellung der rechtlichen Bindungswirkung stand aufgrund der Pandemielage bislang aus.
Der Beschlussvorschlag sah vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt die Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes empfiehlt. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 9. September 2020 wurde der Tagesordnungspunkt jedoch mit acht Ja-Stimmen zu sieben Nein-Stimmen von der Tagesordnung abgesetzt. Die Verwaltung empfahl daraufhin, den Punkt ebenfalls von der Tagesordnung des Rates zu entfernen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2020 · Rat (43. Sitzung)
- 09.09.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (38. Sitzung)
- 6Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Kuckuck" im Ortsteil MehrhoogZur Vorlage · 2020/0121 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Kuckuck“ im Ortsteil Mehrhoog. Hintergrund sind zwei Bauvoranfragen eines Einzelhandelsunternehmens zur Folgenutzung des an der Bahnhofstraße bzw. Ecke Sperlingsstraße gelegenen, mittlerweile stillgelegten REWE-Marktes.
Die Planungen sehen den Abriss des bestehenden Gebäudes sowie die Verschiebung eines neuen Baukörpers in Richtung Meisenstraße vor. Während die erste Bauvoranfrage eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern vorsieht, umfasst die zweite Anfrage eine Fläche von 1050 Quadratmetern. Letztere würde die Einstufung als großflächigen Einzelhandelsbetrieb bedeuten, was im bestehenden Mischgebiet einer gesonderten Verträglichkeitsanalyse bedürfte. Da die geplante Verschiebung des Baukörpers dazu führt, dass mehr als die Hälfte der Grundfläche außerhalb der im Bebauungsplan festgelegten Bauzone liegt, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Die Verwaltung führt aus, dass durch die Neuausrichtung der Kunden- und Parkplatzverkehr an der Bahnhofstraße zentralisiert werden könnte, was Entlastungseffekte für die Meisenstraße erwarten lässt, wenngleich die Lieferzufahrt weiterhin über die Meisenstraße erfolgen soll. Es liegen bereits Einwendungen von Nachbarn vor, die Befürchtungen hinsichtlich eines erhöhten Kunden- und Lieferverkehrs äußern. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, der beantragten Änderung des Bebauungsplanes zuzustimmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2020 · Rat (43. Sitzung)
- 09.09.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (38. Sitzung)
- 7Umwandlung der Straße "Am Bokern" zu einer Gemeindestraße - Antrag der CDU-FraktionZur Vorlage · 2020/0123 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0123 befasst sich mit dem Antrag der CDU-Fraktion auf Umwandlung der Straße „Am Bokern“ in eine Gemeindestraße. Die Begründung für diesen Antrag basiert auf der Erwartung steigender Verkehrszahlen durch die Planung neuer Baugebiete an der Krechtinger Straße und der Klausenhofstraße sowie auf dem zu erwartenden Baustellenverkehr während der Bauphasen.
Die Straße „Am Bokern“ ist derzeit als Hauptwirtschaftsweg klassifiziert, der der Erschließung von landwirtschaftlichen Flächen, Wohnbebauung, dem städtischen Friedhof und einer Biogasanlage dient. Die Fahrbahn weist eine Breite von 3,00 m bis 3,20 m auf und unterliegt Beschilderungen, die Kraftfahrzeuge verbieten sowie Anlieger freigeben. Nach Einschätzung der Verwaltung ist die Straße aktuell nicht für Durchgangsverkehr ausgelegt.
Ein bereits im Februar 2020 gefasster Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses sieht vor, die Entscheidung über eine mögliche Straßensanierung erst nach der Beratung einer Siedlungsentwicklung im Bereich südlich der Klausenthofstraße im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung abzuwarten. Da der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion laut Verwaltung kein neues Sachvorbringen gegenüber bereits geprüften Anregungen enthält, wird von einer erneuten Prüfung abgesehen. Da der Verwaltung bislang kein neuer Sachstand vorliegt, bleibt der bestehende Beschluss zur Vertagung der Angelegenheit bestehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2020 · Rat (43. Sitzung)
- 09.09.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (38. Sitzung)
- 8Minikreisverkehr an der Kreuzung: Marktstraße, Brüner Straße, Blumenkamper und Ringenberger Straße - Antrag der CDU-FraktionZur Vorlage · 2020/0124 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 30. Juli 2020 beantragt, die Verwaltung mit der Planung eines Minikreisverkehrs an der Kreuzung Marktstraße, Brüner Straße, Blumenkamper Straße und Ringenberger Straße zu beauftragen. Hintergrund des Antrags ist die Situation in der Hauptverkehrszeit, in der es aufgrund von Wartezeiten beim Abbiegen zu Rückstauungen in der Marktstraße und der Brüner Straße kommt.
Die Verwaltung hat den Antrag in der Beschlussvorlage 2020/0124 geprüft und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Antrag abzulehnen. Eine Vorprüfung durch den zuständigen Fachdienst ergab, dass die Anlage eines Kreisverkehrs aus Platzgründen nicht möglich ist. Die vorhandenen Eckgebäude an der Brüner Straße und der Ringenberger Straße lassen keinen Spielraum für eine ausreichend große Verkehrsführung. Eine Verkleinerung des Radius würde die Befahrbarkeit für Lkw einschränken und den Wegfall von Gehwegen erfordern, was aus Sicht der Verwaltung die Verkehrssicherheit beeinträchtigen würde.
Im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wurde jedoch ein abweichender Beschluss gefasst. Ein Ausschussmitglied stellte den Antrag, die Verwaltung stattdessen mit der Erarbeitung von Maßnahmen zu beauftragen, die Verkehrssituation an der genannten Kreuzung zu entschärfen. Diesem Antrag wurde im Ausschuss einstimmig zugestimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2020 · Rat (43. Sitzung)
- 09.09.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (38. Sitzung)
- 9Errichtung einer Tempo 30 Zone im Bereich Postweg/Krechtiger Straße/ Klausenhofstraße im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2020/0125 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0125 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Errichtung einer Tempo-30-Zone im Ortsteil Dingden, konkret im Bereich Postweg, Krechtiger Straße und Klausenhofstraße. Der Siedlungsbereich östlich der Bocholter Straße sowie nordöstlich der Nordbrocker Straße umfasst Wohngebiete aus verschiedenen Jahrzehnten. Während jüngere Baugebiete bereits als verkehrsberuhigte Bereiche erschlossen sind, existieren in den älteren Gebieten teilweise noch Geschwindigkeitsbegrenzungen von 50 km/h, abgesehen von bereits bestehenden 30-km/h-Zonen vor der Hauptschule und dem kommunalen Kindergarten.
Aus planerischer Sicht wird der gesamte Bereich, der nicht zum Gewerbegebiet gehört, als zusammenhängender Wohnsiedlungsbereich betrachtet. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Bereich flächendeckend mit einer Tempo-30-Regelung zu versehen, wobei die bereits bestehenden verkehrsberuhigten Bereiche beibehalten werden sollen. Ziel ist eine einheitliche und übersichtliche Geschwindigkeitsregelung, die mit einem geringen Beschilderungsaufwand umsetzbar ist.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 09.09.2020 die Entscheidung einstimmig empfohlen. Der Rat der Stadt Hamminkeln soll die Errichtung der Tempo-30-Zone für den genannten Wohnsiedlungsbereich beschließen. Auswirkungen auf den Klimawandel werden in der Vorlage nicht festgestellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2020 · Rat (43. Sitzung)
- 09.09.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (38. Sitzung)
- 10Photovoltaik auf Freifläche am zentr. Klärwerk - Antrag der USD-FraktionZur Vorlage · 2020/0126 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/0126 befasst sich mit dem Antrag der USD-Fraktion auf die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage am Standort der zentralen Kläranlage Hamminkeln. Die Grundlage bildet eine Fläche von etwa 16.700 Quadratmetern, die im Zuge der langfristigen Flächenbevorratung für das Klärwerk erworben wurde und unmittelbar südlich an das bestehende Gelände anschließt. Laut Fachdienst 61 wird diese Fläche aktuell sowie in absehbarer Zeit nicht als Erweiterungsfläche für das Klärwerk benötigt.
Baurechtlich ist eine solche Anlage im Außenbereich nur als Nebenanlage zum Klärwerk zulässig, sofern sie baulich und flächenmäßig untergeordnet ist und der erzeugte Strom überwiegend der Bedarfsdeckung des Kläranlagenbetriebes dient. Die Verwaltung stellt fest, dass beide Voraussetzungen grundsätzlich erfüllbar sind und der erzeugte Strom zu einhundert Prozent auf der Kläranlage genutzt werden kann. Dennoch weist die Verwaltung auf die Notwendigkeit hin, die naturschutzfachlichen Belange zu prüfen, da das Vorhaben unmittelbar an ein Naturschutzgebiet sowie an ein Überschwemmungsgebiet der Issel grenzt.
Obwohl die Verwaltung die Maßnahme grundsätzlich positiv bewertet und eine Prüfung der Rahmenbedingungen empfiehlt, wurde der Antrag der USD-Fraktion im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 9. September 2020 zurückgezogen. Infolgedessen wurde die Absetzung des Tagesordnungspunktes von der Tagesordnung des Rates beschlossen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2020 · Rat (43. Sitzung)
- 09.09.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (38. Sitzung)
- 11Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Halfmannsfeld II" für den Bereich der Straßen "Am Rott" und "Feldblumenstraße" im Ortsteil HamminkelnZur Vorlage · 2020/0127 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0127 der Fachdienste 61 sieht die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“ für den Bereich der Straßen „Am Rott“ und „Feldblumenstraße“ im Ortsteil Hamminkeln vor. Der seit 1996 rechtsverbindliche Bebauungsplan sieht für das Wohnbaugebiet drei Anschlüsse an das Straßennetz vor. Während die Anschlüsse Dohlenstraße und An der Windmühle/Halfmannsfeld bestehen, konnte der südliche Anschluss an die Brüner Straße aufgrund fehlenden Grunderwerbs bisher nicht realisiert werden. Stattdessen wird die Straße „Am Rott“ als Zufahrt genutzt, wobei diese laut ursprünglicher Planung als Sackgasse konzipiert war.
Die angestrebte Umplanung sieht die vollständige Rücknahme der geplanten Erschließungsstraße sowie der dazugehörigen Stichwege und der erschlossenen Baufläche vor. Im Gegenzug soll die Sackgassensituation der Straße „Am Rott“ aufgehoben und die Zufahrt zur Brüner Straße ausgebaut werden. Ziel ist es, die Planung an den aktuellen Bestand anzupassen und die planerischen sowie abrechnungstechnischen Grundlagen für einen Endausbau des Straßenabschnitts zu schaffen. Dabei wird berücksichtigt, dass im Teilbaugebiet „Am Büscher-hof“ durch die Erschließung von etwa 19 Baugrundstücken mit zusätzlichem Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat empfohlen, dem Rat der Stadt Hamminkeln den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung zu erlassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2020 · Rat (43. Sitzung)
- 09.09.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (38. Sitzung)
- 12Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 14 "Ringstraße" im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2020/0128 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2020/0128 liegt ein Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 14 „Ringstraße“ im Ortsteil Dingden vor. Das betreffende Baugebiet entstand in den 1950er-Jahren und war ursprünglich durch eine zentrale Brunnenanlage zur Trinkwasserversorgung sowie großzügige Grundstücksflächen gekennzeichnet. Da das Gebiet mittlerweile an die zentrale Wasserversorgung angeschlossen ist, ist die Brunnenanlage funktionslos geworden.
Der Antrag sieht vor, die Fläche der ehemaligen Brunnenanlage, die derzeit als nicht bebaubare Grünfläche festgesetzt ist, für eine Nachverdichtung durch Wohnbebauung zu nutzen. Die Verwaltung bewertet die geplante Nachverdichtung als grundsätzlich sinnvoll und machbar, da die bestehende Bebauungsstruktur bereits durch Häuser in zweiter Reihe geprägt ist. Die konkrete Ausgestaltung der Planung sowie die Berücksichtigung der Belange des kommunalen Bodenmanagements sind dabei noch auszuarbeiten.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat empfohlen, den Antrag grundsätzlich zu befürworten. Im Falle einer Zustimmung durch den Rat der Stadt Hamminkeln wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Abstimmungen mit den Antragstellenden durchzuführen und einen Aufstellungsbeschluss vorzubereiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2020 · Rat (43. Sitzung)
- 09.09.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (38. Sitzung)
- 13Beseitigung der Bahnübergänge Wasserstraße und Kikenheckweg durch Neubau einer Straßenüberführung im Ortsteil Mehrhoog - Abschluss der notwendigen KreuzungsvereinbarungZur Vorlage · 2020/0129 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung zur Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge „Kikenheckweg“ und „Wasserstraße“ im Ortsteil Mehrhoog. Im Rahmen des Ausbaus der Betuwe-Linie um ein drittes Gleis sollen diese Übergänge geschlossen und durch eine neue Straßenüberführung ersetzt werden. Eine entsprechende Plangenehmigung durch das Eisenbahnbundesamt liegt bereits seit Juli 2016 vor.
Bisher verzögerte sich der Abschluss der Vereinbarung mit der DB Netz AG, da die Finanzierung des kommunalen Anteils aufgrund fehlender Einigkeit bei anderen Projekten nicht gesichert war. Durch eine Änderung des Eisenbahnkreuzgesetzes im Frühjahr 2020 sind die Kommunen jedoch von der Kostenübernahme freigestellt, wodurch die Notwendigkeit einer Konsensfindung zur Förderung entfallen ist.
Zudem hat die DB Netz AG dargelegt, dass das geplante Ersatzbauwerk keine Auswirkungen auf die Forderungen nach einer Tieferlegung der Bahntrasse in der Ortslage hat, da sich die Maßnahme außerhalb der erforderlichen Rampenlängen der geplanten Halbtroglösung befindet. Die Verwaltung empfiehlt daher, der Unterzeichnung der Eisenbahnkreuzungsvereinbarung zuzustimmen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine einstimmige Empfehlung an den Rat der Stadt Hamminkeln abgegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2020 · Rat (43. Sitzung)
- 09.09.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (38. Sitzung)
- 14Neubau Friedhofshalle Hamminkeln hier: Fassung BaubeschlussZur Vorlage · 2020/0114 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0114 befasst sich mit dem geplanten Neubau der Friedhofshalle in Hamminkeln an der Brauereistraße. Im Rahmen eines Verfahrens, bei dem fünf Architekturbüros mit der Erstellung von Vorentwurfsplanungen beauftragt wurden, liegen nun verschiedene Entwurfsvarianten vor. Diese Entwürfe basieren auf einem festgelegten Raumprogramm, das unter Einbeziehung des Friedhofsamtes erstellt wurde. Die Anforderungen umfassen eine etwa 80 Quadratmeter große Aussegnungshalle, einen überdachten Außenbereich, einen Pastorenraum, Kühlräume sowie Sanitär- und Technikräume.
Die Planung berücksichtigt neben funktionalen Aspekten auch die Erschließung über die Brauereistraße, die Nähe zur Wohnbebauung sowie ökologische Kriterien wie den Energieverbrauch. Die Außenanlagen sollen eine gepflasterte Zuwegung, Parkflächen sowie einen Bereich für Urnenbestattungen beinhalten. Die vorliegenden Kostenschätzungen für das Gebäude bewegen sich zwischen 600.000 und 800.000 Euro. Unter Berücksichtigung der Außenanlagen und Nebenkosten wird mit Gesamtkosten von etwa 1.200.000 Euro gerechnet.
Nach der Beratung in der Arbeitsgruppe für Friedhofsangelegenheiten wird dem Bauausschuss eine Auswahlempfehlung zur weiteren Beratung vorgelegt. Ziel ist die Beauftragung eines Architekturbüros mit den Leistungsphasen 3 bis 8, einschließlich der Planung der technischen Gebäudeausrüstung und der Statik. Die Fertigstellung des Neubaus ist für Ende 2021 vorgesehen. Für die Kosten des Gebäudes stehen Mittel in Höhe von 600.000 Euro zur Verfügung, wobei eventuelle Mehrkosten in den Folgejahren bereitgestellt werden müssten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2020 · Rat (43. Sitzung)
- 02.09.2020 · Bauausschuss (17. Sitzung)
- 15Nahwärmenetz Wertherbruch hier: weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2020/0133 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0133 befasst sich mit der weiteren Vorgehensweise beim geplanten Nahwärmenetz im Stadtteil Wertherbruch. Ziel des Vorhabens ist die Wärmeversorgung der kommunalen Liegenschaften Bürgerhalle, Grundschule, Turnhalle und des Feuerwehrgebäudes durch regenerative Energien, um die kommunalen Klimaschutzziele zu unterstützen und die Abhängigkeit von Heizöl zu verringern.
Ein ursprünglicher Plan zur Nutzung einer Hackschnitzelheizung auf Basis kommunalen Holzes sieht eine CO2-Einsparung von etwa 71 Tonnen pro Jahr vor. Eine aktuelle Kostenschätzung eines beauftragten Ingenieurbüros weist jedoch auf eine Kostensteigerung der Investitionskosten von etwa 644.138 Euro auf circa 818.000 Euro hin. Im Vergleich zur Installation konventioneller Ölheizungen, deren Kosten auf 381.500 Euro geschätzt werden, ergibt sich unter Einbeziehung von Fördermitteln in Höhe von 200.000 Euro eine Differenz von etwa 236.000 Euro zugunsten der Ölheizungstechnik. Die Amortisationszeit für die Hackschnitzelvariante würde sich demnach auf etwa 17 Jahre verlängern.
Die Verwaltung stellt fest, dass die regenerative Variante mit Hackschnitzeln unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze unwirtschaftlich ist, während die Nutzung von Ölheizungen aufgrund der CO2-Emissionen im Hinblick auf den Klimanotstand eine zu hohe Belastung darstellt. Der Beschlussvorschlag sieht daher vor, die Verwaltung mit der Untersuchung weiterer regenerativer Alternativen, wie etwa Wärmepumpentechnik oder der Nutzung von lokalem Biogas, zu beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2020 · Rat (43. Sitzung)
- 16Förderung recycelbarer Baumaterialien in der Stadt Hamminkeln; hier: Antrag der CDU-FraktionZur Vorlage · 2020/0135 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0135 der Fachdienste 61 behandelt einen Antrag der CDU-Fraktion zur Förderung recycelbarer Baumaterialien in der Stadt Hamminkeln. Der Antrag wurde für die Ratssitzung am 10. September 2020 auf die Tagesordnung gesetzt, nachdem eine Beteiligung des Klimabeirates auf Anfrage abgelehnt wurde.
Der Kern des Antrags umfasst drei wesentliche Punkte. Erstens soll die Verwaltung beauftragt werden, die rechtlichen Voraussetzungen für einen verstärkten Einsatz von recycelten Baumaterialien bei städtischen Bauvorhaben zu prüfen. Zweitens soll die Verwaltung nach Abschluss dieser Prüfung dem Rat eine rechtssichere Beschlussvorlage für die verstärkte Nutzung solcher Materialien vorlegen. Drittens wird die Einladung einer Expertin für einen Fachvortrag zum Thema recycelbare Baumaterialien in die Ratssitzung vorgeschlagen.
Hintergrund der Vorlage ist die laufende Überarbeitung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf Bundesebene. Die Entwurfsfassung des Gesetzes sieht eine Bevorzugungspflicht für ökologisch vorteilhafte Erzeugnisse vor, sofern keine unzumutbaren Mehrkosten entstehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die endgültige Rechtsverbindlichkeit einer solchen Verpflichtung für Kommunen erst nach der Verabschiedung des Gesetzes feststellbar ist. Die Vorlage verweist zudem auf die ökologische Bedeutung der Ressourcenschonung in der Bauindustrie sowie auf die Relevanz wirtschaftlicher Substitute für die Region Niederrhein.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2020 · Rat (43. Sitzung)
- 17Umsetzung der Altglascontainer "Am Gut Vogelsang" hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 28.07.2020Zur Vorlage · 2020/0136 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/0136 befasst sich mit der Umsetzung der Altglascontainer am Standort „Am Gut Vogelsang“. Im Rahmen von Baumaßnahmen in diesem Bereich wurde eine Verlegung des Glascontainerstandortes vom Parkplatz am Kerschenkamp an einen neuen Standort geprüft. Die Verwaltung führt dazu aus, dass der bisherige Standort eine Entleerung durch den Entsorger erschwerte, da das Überfahren der Randsteine des Parkplatzes zu Schäden führen konnte.
Nach Abstimmung mit dem Entsorger und dem städtischen Ordnungsamt wurde ein neuer Standort am Eingang des Parkplatzes identifiziert, der die technischen Anforderungen erfüllt und vom Entsorger als geeignet bewertet wurde. Die Verwaltung gibt an, dass im Umkreis keine weiteren Alternativen gefunden wurden, welche alle notwendigen Kriterien erfüllen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass durch die Einhaltung der satzungsrechtlichen Einwurfzeiten eine Beruhigung der Situation eingetreten ist.
Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass eine Änderung der Sammelstruktur für Standorte außerhalb verdichteter Siedlungsbereiche auch die anderen 29 Glassammelstandorte betreffen würde. Dabei wird angemerkt, dass die Füllgrade an Standorten in Randlagen im Vergleich zu Siedlungsschwerpunkten niedriger ausfallen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Auswahl von Glascontainerstandorten weiterhin in die Zuständigkeit der laufenden Verwaltung fällt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2020 · Rat (43. Sitzung)
- 18Dorferneuerungsprogramm 2021 - Priorisierung der Anträge der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2020/0137 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant für das Jahr 2021 die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms. Da bei mehreren gleichzeitigen Anträgen eine Priorisierung der Vorhaben erforderlich ist, liegt der Verwaltung eine Beschlussvorlage zur Festlegung der Rangfolge vor.
Das erste Projekt umfasst die Schaffung eines Begegnungsraums in Wertherbruch. Ziel ist die Aufwertung der Bürgerhalle sowie deren Außenbereich, um attraktive Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen. Die Maßnahme ist Bestandteil des Konzepts Zukunft Hamminkeln 2030+ und soll über den Fördertatbestand der Dorfentwicklung finanziert werden. Die Planung wird derzeit durch die Verwaltung und ein beauftragtes Ingenieurbüro vorbereitet.
Das zweite Projekt sieht die Entwicklung eines Gemeinschaftsortes am Schloss Ringenberg vor. Auf Basis einer bereits erhaltenen Förderung für die Konzeptentwicklung soll ein „Urbanes Wohnzimmer“ im Nordflügel des Schlosses entstehen. Die Umsetzung soll ebenfalls über die Dorfentwicklung gefördert werden, wobei die Bewilligung eng mit der zweiten Förderphase der „Dritten Orte“ verknüpft ist.
Das dritte Projekt umfasst den Erhalt der Bausubstanz am Schloss Ringenberg, um die bauliche Grundlage für die Nutzung als Ort für Kunst und Kultur zu sichern. Diese Maßnahmen sollen über den Fördertatbestand zur Erhaltung ortsbildprägender Gebäude abgebildet werden.
Aufgrund der Abhängigkeit der Projekte von der Bewilligung der „Dritten Orte“ schlägt die Verwaltung vor, den Begegnungsraum Wertherbruch als höchste Priorität einzustufen, gefolgt vom Gemeinschaftsort Schloss Ringenberg und dem Erhalt der Bausubstanz.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2020 · Rat (43. Sitzung)
- 19Vorlage des II. Quartalsberichts 2020Zur Vorlage · 2020/0102 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2020/0102 des Vorstandsbereichs II enthält den zweiten Quartalsbericht 2020 für die Stadt Hamminkeln. Der Bericht umfasst die Ergebnis- und Finanzrechnungen sowie eine Übersicht über die Abwicklung investiver Maßnahmen für den Zeitraum von Januar bis Juni 2020.
Im Bereich der Erträge wurden im ersten Halbjahr 35 % der für das Gesamtjahr 2020 geplanten Beträge verbucht. Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben sind 44 % des Planansatzes angefallen. Während die Gewerbesteuerveranlagung mit 1,66 Millionen Euro über dem Plan lag, werden bei den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer für das Jahresende Mindererträge von etwa 2,2 Millionen Euro erwartet. Zudem wird ein Rückgang bei den Steuern auf sexuelle Vergnügnungen aufgrund von Betriebsschließungen prognostiziert.
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen weisen einen Ist-Wert von 24 % des Planansatzes auf. Die Schlüsselzuweisung sowie die Schulpauschale wurden bereits in voller Höhe verbucht. Die Erträge aus dem Breitbandausbau im Außenbereich stehen noch aus, wobei die Finanzierung auch die Gemeinden Hünxe und Schermbeck umfasst.
Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten wurden 48 % der Planansätze erreicht. Hierbei sind Ertragsverluste in Höhe von etwa 45.000 Euro zu verzeichnen, da Eltern aufgrund der pandemischen Lage von der Beitragspflicht für die Offene Ganztagsschule befreit wurden. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte liegen bei 45 % des Plans, während die Kostenerstattungen und Umlagen bereits 78 % des Planwertes aufweisen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2020 · Rat (43. Sitzung)
- 20Einbringung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2020/0113 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat die Beschlussvorlage 2020/0113 zur Einbringung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 vorgelegt. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde durch die zuständige Kämmererei erstellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Der Abschluss umfasst gemäß den gesetzlichen Vorgaben die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen sowie den Anhang und beinhaltet einen Lagebericht nach den Bestimmungen der KomHVO NRW. Ziel des Dokuments ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde darzustellen, indem sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Erträge, Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen abgebildet werden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 zur Kenntnis nimmt. Im weiteren Verfahren wird das Dokument an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß den geltenden kommunalrechtlichen Vorschriften weitergeleitet. Erst nach Abschluss dieser Prüfung durch den Ausschuss erfolgt der endgültige Feststellungsbeschluss durch den Rat. Die Federführung für die Vorlage liegt bei den Fachdiensten 20.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2020 · Rat (43. Sitzung)
- 21Neufassung der Vergabeordnung der Stadt Hamminkeln hier: Änderung bei den Wertgrenzen und Ergänzungen zur Vergabe von freiberuflichen Leistungen gemäß den kommunalen Vergabegrundsätzen für GemeindenZur Vorlage · 2020/0104 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Neufassung der Vergabeordnung, um die Anpassungen an die überarbeiteten kommunalen Vergabegrundsätze des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) umzusetzen. Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 sieht wesentliche Änderungen der Wertgrenzen und neue Regelungen für freiberufliche Leistungen vor.
Ein zentraler Punkt der Neufassung ist die Anhebung der Netto-Wertgrenze für Direktkäufe von bisher 5.000 € auf 15.000 €. Zudem wird die bisherige Regelung, die eine Gesamtwertbetrachtung vorsah, durch eine gewerkebezogene Betrachtung ersetzt. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Freihändigen Vergaben und Beschränkten Ausschreibungen den gesamten Auftragswert als Grundlage heranzuziehen.
Erstmals werden zudem spezifische Regelungen für die Vergabe freiberuflicher Leistungen in die Ordnung aufgenommen. Aufträge bis zu einem geschätzten Wert von 25.000 € netto können als Direktaufträge vergeben werden. Für Leistungen von Architekten und Ingenieuren sieht die Vorlage vor, dass diese im Leistungswettbewerb zu vergeben sind, wobei Verhandlungen mit einem einzigen Bewerber bis zu einem Wert von 150.000 € netto möglich sein sollen, sofern eine vorherige Eignungsabfrage bei mindestens drei Bewerbern erfolgt ist.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Vergabeordnung zu beschließen, wobei eine Abweichungsempfehlung vorsieht, die Grenze für Verhandlungen bei Ingenieur- und Architektenleistungen von 150.000 € auf 100.000 € zu senken.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2020 · Rat (43. Sitzung)
- 03.09.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung)
- 22Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 23Mitteilungen und Anfragen