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Beschlussvorlage

Folgenutzung der Kreuzschule in Dingden

2020/0109 10.09.2020 Fachdienste 40

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2020/0109 befasst sich mit der künftigen Nutzung der verbleibenden Flächen des ehemaligen Hauptschulgebäudes in Dingden, der sogenannten Kreuzschule. Nachdem bereits entschieden wurde, einen Teil des Gebäudes für eine vierte Kindertageseinrichtung zu nutzen, steht die Perspektive für die restlichen Flächen noch nicht fest.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Gebäude seit Jahren von Vereinen für Nachmittags- und Abendstunden genutzt wird. Eine langfristige Sicherung dieser Vereinsnutzung sei jedoch nur durch eine kommunale Zweckbindung, etwa durch einen Schulbetrieb, wirtschaftlich darstellbar. Die aktuelle Schulentwicklungsplanung zeigt für die Grundschule Dingden eine stabile Dreizügigkeit bis zum Schuljahr 2023 und eine mögliche Entwicklung hin zu einer 3,5-Zügigkeit ab 2024 auf. Da die Kapazitäten am jetzigen Standort der Ludgerigrundschule erschöpft sind und Erweiterungen am dortigen Standort nur begrenzt möglich sind, sieht die Verwaltung das alte Hauptschulgebäude als Option für einen zukünftigen Schulstandort.

Die Arbeitsgruppe Schule hat festgestellt, dass für eine finale Entscheidung als Grundschulstandort derzeit noch Parameter fehlen. Dennoch wird empfohlen, die Fläche in kommunaler Hand zu belassen und nicht zu veräußern. Die Verwaltung erhält den Auftrag, Planungsgrundlagen für eine kommunale Nutzung zu erarbeiten, die auch die Raumangebote für die örtlichen Vereine berücksichtigt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 188 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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