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Beschlussvorlage

Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Hamminkeln

2020/0120 10.09.2020 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/0120 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Hamminkeln. Das ursprüngliche Konzept wurde bereits am 1. Dezember 2015 vom Rat beschlossen. Im Rahmen der Planungen für die Bebauung der Flächen westlich und südlich des Rathauses als Einzelhandelsstandort wurde eine Teilüberarbeitung sowie eine Markt- und Verträglichkeitsanalyse durchgeführt.

Das zugrunde liegende Gutachten empfiehlt eine Erweiterung des zentralen Versorgungsbereiches im Ortsteil Hamminkeln unter Einhaltung von Verkaufsflächenobergrenzen für verschiedene Sortimente. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung der genannten Flächen als Einzelhandelsstandort zu schaffen. Die Erweiterung des Versorgungsbereichs soll nach der vorliegenden Darstellung nach Osten erfolgen. Ein formeller Beschluss zur Herstellung der rechtlichen Bindungswirkung stand aufgrund der Pandemielage bislang aus.

Der Beschlussvorschlag sah vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt die Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes empfiehlt. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 9. September 2020 wurde der Tagesordnungspunkt jedoch mit acht Ja-Stimmen zu sieben Nein-Stimmen von der Tagesordnung abgesetzt. Die Verwaltung empfahl daraufhin, den Punkt ebenfalls von der Tagesordnung des Rates zu entfernen.

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