Gesetz des Landes NRW zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz NRW - BGG NRW); hier: Wiederwahl des Behindertenbeauftragten Richard Wendorf
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 mit der Nummer 2020/0152 befasst sich mit der Wiederwahl des Behindertenbeauftragten der Stadt Hamminkeln für die neue Wahlperiode des Rates, die am 1. November 2020 beginnt. Grundlage für das Amt ist das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) sowie die im Dezember 2010 vom Rat verabschiedete Satzung zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung.
Der bisherige Behindertenbeauftragte wurde bereits in der Sitzung vom 15. Dezember 2010 bestellt und im Juni 2014 erneut gewählt. Da die aktuelle Wahlperiode endet, ist eine Neubestellung erforderlich. Die Verwaltung verweist auf ein Anschreiben der in der Stadt Hamminkeln ansässigen Behindertenverbände, durch welches der bisherige Beauftragte für eine weitere Amtszeit vorgeschlagen wurde. Die Verwaltung gibt an, dass die Bereitschaft zur Wiederwahl vorliegt.
Der Vorschlag sieht die Wiederwahl des bisherigen Amtsinhabers zum ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten vor. Die finanzielle Regelung sieht eine monatliche Aufwandsentschädigung in Anlehnung an die Vergütung der Ratsmitglieder vor, welche ab dem 1. November 2020 einen Betrag von 313,00 Euro umfasst. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt unter dem Produkt 1.100.05.01.01 zur Verfügung gestellt.
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