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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Vereidigung und Einführung des BürgermeistersZur Vorlage · 2020/0145 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2020/0145 informiert über die anstehende Vereidigung und Amtseinführung des wiedergewählten Bürgermeisters der Stadt Hamminkeln. Nach der Wahl am 13. September 2020 und der anschließenden Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss am 15. September 2020 wurde die Wahl durch die Erklärung vom 16. September 2020 angenommen.
Gemäß den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen wird das Beamtenverhältnis des Bürgermeisters mit dem Tag der Annahme begründet, sofern dieser nicht vor dem Ausscheiden des Vorgängers liegt. Der Amtsantritt ist somit für den 1. November 2020 vorgesehen.
Die Vorlage legt fest, dass die Vereidigung und die Einführung in das Amt durch den Altersvorsitzenden zu erfolgen haben. Als Grundlage für die Vereidigung wird die in § 46 des Landesbeamtengesetzes NRW vorgesehene Eidesformel angeführt. Diese verpflichtet die Amtsperson dazu, das übertragene Amt nach bestem Wissen und Können zu verwalten, die Verfassung und Gesetze zu befolgen sowie die Pflichten gewissenhaft zu erfüllen. Die Mitteilung dient der Information des Rates für die Sitzung am 5. November 2020.
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Beratungsfolge
- 05.11.2020 · Rat
- 2Fragestunde für Einwohner/innen
- 3Einführung und Verpflichtung der RatsmitgliederZur Vorlage · 2020/0153 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2020/0153 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Durchführung der Einführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder der Stadt Hamminkeln. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 67 Abs. 3 GO NRW) obliegt dem Bürgermeister die Aufgabe, die Ratsmitglieder einzuführen und sie in feierlicher Form zur gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.
Der Vorgang sieht vor, dass die Ratsmitglieder ihr Einverständnis mit einer festgelegten Formel bekunden. Dabei verpflichten sie sich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten. Zudem wird die Zusage geleistet, die Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen. Die Umsetzung dieser Verpflichtung kann durch das Erheben von den Sitzplätzen erfolgen. Die Vorlage dient der Information für die Sitzung des Rates am 5. November 2020.
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Beratungsfolge
- 05.11.2020 · Rat
- 4Bildung und Zusammensetzung der AusschüsseZur Vorlage · 2020/0148 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse für die X. Wahlperiode des Rates der Stadt Hamminkeln. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) ist der Rat befugt, neben den Pflichtausschüssen weitere Ausschüsse zu bilden und deren Zusammensetzung sowie Befugnisse festzulegen.
Die Verwaltung schlägt vor, die bisherige Ausschussstruktur beizubehalten. Zu den geplanten Pflichtausschüssen gehören der Haupt- und Finanzausschuss, bei dem die Aufgaben des Finanzausschusses im Hauptausschuss zusammengefasst werden sollen, sowie der Rechnungsprüfungsausschuss. Zudem wird der Wahlprüfungsausschuss als gesetzlicher Pflichtausschuss vorgesehen. Die Bildung des Umlegungsausschusses und des Wahlausschusses soll erst bei Bedarf, also zeitnah zu entsprechenden Verfahren oder Wahlen, erfolgen. Als freiwillige Ausschüsse werden der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport, der Feuerschutzausschuss, der Bauausschuss sowie der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung beibehalten.
Ein Antrag der CDU-Fraktion auf die Einrichtung eines zusätzlichen Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing, Tourismus und Kultur wurde in einer interfraktionellen Runde von den Fraktionen SPD, GRÜNE, USD und FDP abgelehnt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht daher die Ablehnung dieses Antrags vor. Stattdessen wird vorgeschlagen, die Zuständigkeit für Tourismusangelegenheiten zur Beratung in den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung zu integrieren.
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Beratungsfolge
- 05.11.2020 · Rat
- 5Wahl der Mitglieder des WahlprüfungsausschussesZur Vorlage · 2020/0149 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0149 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Wahl der Mitglieder sowie der Besetzung der Vorsitzenden für den Wahlprüfungsausschuss des neu gewählten Rates. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes ist der Rat verpflichtet, einen Ausschuss zu bestellen, der die Gültigkeit der Kommunalwahlen sowie eingegangene Einsprüche vorprüft. Da die abschließende Entscheidung zur Gültigkeit der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl bereits für die zweite Ratssitzung angesetzt ist, soll die personelle Besetzung des Ausschusses bereits in der konstituierenden Sitzung erfolgen.
Der Beschluss sieht vor, dass die Ratsmitglieder die Mitglieder des Ausschusses auf Basis eines bereits in einer interfraktionellen Runde abgestimmten gemeinsamen Wahlvorschlags wählen. Die Besetzung umfasst Vertreter der verschiedenen Fraktionen sowie deren Stellvertreter. Um die Funktionsfähigkeit des Ausschusses bei Verhinderungen sicherzustellen, wird zudem eine Regelung für weitere Stellvertretungen sowie die Benennung eines ersten und zweiten stellvertretenden Vorsitzenden festgelegt.
Hinsichtlich der Ausschussleitung wird vorgeschlagen, dass die Zuweisung des Vorsitzes und der stellvertretenden Vorsitzenden nicht auf das Zugriffverfahren für weitere Ausschüsse gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen angerechnet wird. Die Fraktionen haben die entsprechenden Personen für den Vorsitz sowie die ersten beiden Stellvertretungen bereits bestimmt.
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Beratungsfolge
- 05.11.2020 · Rat
- 6Wahl der Mitglieder des Haupt- und FinanzausschussesZur Vorlage · 2020/0150 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der personellen Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses für die kommende Ratsperiode. Gemäß der Gemeindeordnung ist die Bildung eines Haupt- und eines Finanzausschusses vorgesehen, wobei der Rat die Möglichkeit hat, die Aufgaben des Finanzausschusses mit denen des Hauptausschusses zusammenzulegen. Ein entsprechender Vorschlag zur Zusammenlegung beider Gremien liegt vor.
Die Vorlage begründet die frühzeitige Besetzung damit, dass der Hauptausschuss über Befugnisse für Dringlichkeitsentscheidungen verfügt. Dies gilt sowohl für Fälle, in denen eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist, als auch für Situationen, in denen eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite festgestellt wurde und eine entsprechende Delegation durch den Rat vorliegt. Eine personelle Besetzung soll sicherstellen, dass die Ausschussarbeit zeitnah aufgenommen werden kann, da Ratsentscheidungen in der ersten Phase nach der konstituierenden Sitzung erst in der dritten Sitzung getroffen werden können.
Der Beschluss sieht vor, die Mitglieder des Ausschusses auf Basis eines bereits in einer interfraktionellen Runde abgestimmten gemeinsamen Wahlvorschlags zu wählen. Die Besetzung erfolgt unter Berücksichtigung der Fraktionsstärke. Zudem wird eine Regelung für den Fall festgelegt, dass sowohl ein Ausschussmitglied als auch dessen persönlicher Stellvertreter verhindert sind; in diesem Fall sollen die jeweiligen Fraktionsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge zur Vertretung bestellt werden. Der Bürgermeister führt den Vorsitz im Ausschuss, verfügt jedoch bei der Sitzbesetzung nicht über ein Stimmrecht.
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Beratungsfolge
- 05.11.2020 · Rat
- 7Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters mit anschließender feierlicher Amtseinführung und VerpflichtungZur Vorlage · 2020/0146 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2020/0146 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters durch den Rat der Stadt Hamminkeln. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wählt der Rat aus seiner Mitte Personen, die den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen sowie bei Repräsentationsaufgaben vertreten. Die Anzahl der Stellvertreter ist in der Hauptsatzung der Stadt festgelegt, welche derzeit drei ehrenamtliche Stellvertreter vorsieht.
Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem geheimen Wahlgang. Wahlberechtigt sind die Mitglieder des Rates, die vorgeschlagenen Personen sowie der Bürgermeister. Vorschlagberechtigt sind die Fraktionen sowie im Rat gebildete Gruppen. Der Prozess sieht vor, dass bei nur einem Wahlvorschlag die Mehrheit der gültigen Stimmen für die Wahl entscheidend ist, während bei mehreren Listen das d'Hondt'sche Höchstzahlenverfahren zur Verteilung der Sitze angewandt wird. Eine Aussprache oder Begründung der Wahlvorschläge ist im Rat nicht zulässig.
Für die Sitzung am 5. November 2020 liegt ein gemeinsamer Wahlvorschlag vor, der in einer interfraktionellen Runde am 21. Oktober 2020 abgestimmt wurde. Der Beschluss sieht die Wahl von drei Ratsmitgliedern als erste, zweite und dritte stellvertretende Bürgermeister vor. Nach der Wahl erfolgt die feierliche Amtsübergabe und die Verpflichtung der gewählten Personen durch den Bürgermeister.
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Beratungsfolge
- 05.11.2020 · Rat
- 86. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2020/0151 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0151 der Fachdienste 10 sieht die 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln vor. Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs betrifft die Regelung der Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende. Die Verwaltung schlägt vor, die Festlegung des Höchstbetrages für den Verdienstausfallersatz zu streichen, da dieser bereits durch die Entschädigungsverordnung abschließend geregelt ist. Zudem wird vorgeschlagen, für die Vorsitzfunktionen in den Ausschüssen – mit Ausnahme des Haupt- und Finanzausschusses, des Umlegungsausschusses, des Wahlausschusses sowie des Wahlprüfungsausschusses – die Zahlung eines Sitzungsgeldes gemäß der Entschädigungsverordnung vorzusehen, anstatt einer monatlichen Pauschale.
Ein weiterer Punkt der Änderung betrifft die dienstrechtlichen Entscheidungen gemäß § 15 der Hauptsatzung. Der Entwurf sieht vor, die Beteiligung des Hauptausschusses und des Rates an dienst- und arbeitsrechtlichen Entscheidungen, die Bedienstete in Führungsfunktionen betreffen, auf die Ebene der Vorstandsbereichsleitungen zu beschränken. Die bisherige Einbeziehung von Fachdiensteleitungen soll entfallen, da die politische Beteiligung primär bei den Stellen der Vorstandsbereichsleitung vorgesehen ist, mit denen die Politik eng zusammenarbeitet. Die Bestellung der Leitung des Rechnungsprüfungsamtes bleibt hiervon unberührt und unterliegt weiterhin der Entscheidung des Rates. Der Rat wird gebeten, die beigefügte 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 05.11.2020 · Rat
- 9Gesetz des Landes NRW zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz NRW - BGG NRW); hier: Wiederwahl des Behindertenbeauftragten Richard WendorfZur Vorlage · 2020/0152 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 mit der Nummer 2020/0152 befasst sich mit der Wiederwahl des Behindertenbeauftragten der Stadt Hamminkeln für die neue Wahlperiode des Rates, die am 1. November 2020 beginnt. Grundlage für das Amt ist das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) sowie die im Dezember 2010 vom Rat verabschiedete Satzung zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung.
Der bisherige Behindertenbeauftragte wurde bereits in der Sitzung vom 15. Dezember 2010 bestellt und im Juni 2014 erneut gewählt. Da die aktuelle Wahlperiode endet, ist eine Neubestellung erforderlich. Die Verwaltung verweist auf ein Anschreiben der in der Stadt Hamminkeln ansässigen Behindertenverbände, durch welches der bisherige Beauftragte für eine weitere Amtszeit vorgeschlagen wurde. Die Verwaltung gibt an, dass die Bereitschaft zur Wiederwahl vorliegt.
Der Vorschlag sieht die Wiederwahl des bisherigen Amtsinhabers zum ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten vor. Die finanzielle Regelung sieht eine monatliche Aufwandsentschädigung in Anlehnung an die Vergütung der Ratsmitglieder vor, welche ab dem 1. November 2020 einen Betrag von 313,00 Euro umfasst. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt unter dem Produkt 1.100.05.01.01 zur Verfügung gestellt.
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Beratungsfolge
- 05.11.2020 · Rat
- 10Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 11Mitteilungen und Anfragen