Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0149 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Wahl der Mitglieder sowie der Besetzung der Vorsitzenden für den Wahlprüfungsausschuss des neu gewählten Rates. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes ist der Rat verpflichtet, einen Ausschuss zu bestellen, der die Gültigkeit der Kommunalwahlen sowie eingegangene Einsprüche vorprüft. Da die abschließende Entscheidung zur Gültigkeit der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl bereits für die zweite Ratssitzung angesetzt ist, soll die personelle Besetzung des Ausschusses bereits in der konstituierenden Sitzung erfolgen.
Der Beschluss sieht vor, dass die Ratsmitglieder die Mitglieder des Ausschusses auf Basis eines bereits in einer interfraktionellen Runde abgestimmten gemeinsamen Wahlvorschlags wählen. Die Besetzung umfasst Vertreter der verschiedenen Fraktionen sowie deren Stellvertreter. Um die Funktionsfähigkeit des Ausschusses bei Verhinderungen sicherzustellen, wird zudem eine Regelung für weitere Stellvertretungen sowie die Benennung eines ersten und zweiten stellvertretenden Vorsitzenden festgelegt.
Hinsichtlich der Ausschussleitung wird vorgeschlagen, dass die Zuweisung des Vorsitzes und der stellvertretenden Vorsitzenden nicht auf das Zugriffverfahren für weitere Ausschüsse gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen angerechnet wird. Die Fraktionen haben die entsprechenden Personen für den Vorsitz sowie die ersten beiden Stellvertretungen bereits bestimmt.
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- 05.11.2020kein Ergebnis hinterlegt