Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters mit anschließender feierlicher Amtseinführung und Verpflichtung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/0146 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters durch den Rat der Stadt Hamminkeln. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wählt der Rat aus seiner Mitte Personen, die den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen sowie bei Repräsentationsaufgaben vertreten. Die Anzahl der Stellvertreter ist in der Hauptsatzung der Stadt festgelegt, welche derzeit drei ehrenamtliche Stellvertreter vorsieht.
Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem geheimen Wahlgang. Wahlberechtigt sind die Mitglieder des Rates, die vorgeschlagenen Personen sowie der Bürgermeister. Vorschlagberechtigt sind die Fraktionen sowie im Rat gebildete Gruppen. Der Prozess sieht vor, dass bei nur einem Wahlvorschlag die Mehrheit der gültigen Stimmen für die Wahl entscheidend ist, während bei mehreren Listen das d'Hondt'sche Höchstzahlenverfahren zur Verteilung der Sitze angewandt wird. Eine Aussprache oder Begründung der Wahlvorschläge ist im Rat nicht zulässig.
Für die Sitzung am 5. November 2020 liegt ein gemeinsamer Wahlvorschlag vor, der in einer interfraktionellen Runde am 21. Oktober 2020 abgestimmt wurde. Der Beschluss sieht die Wahl von drei Ratsmitgliedern als erste, zweite und dritte stellvertretende Bürgermeister vor. Nach der Wahl erfolgt die feierliche Amtsübergabe und die Verpflichtung der gewählten Personen durch den Bürgermeister.
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- 05.11.2020kein Ergebnis hinterlegt