Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse für die X. Wahlperiode des Rates der Stadt Hamminkeln. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) ist der Rat befugt, neben den Pflichtausschüssen weitere Ausschüsse zu bilden und deren Zusammensetzung sowie Befugnisse festzulegen.
Die Verwaltung schlägt vor, die bisherige Ausschussstruktur beizubehalten. Zu den geplanten Pflichtausschüssen gehören der Haupt- und Finanzausschuss, bei dem die Aufgaben des Finanzausschusses im Hauptausschuss zusammengefasst werden sollen, sowie der Rechnungsprüfungsausschuss. Zudem wird der Wahlprüfungsausschuss als gesetzlicher Pflichtausschuss vorgesehen. Die Bildung des Umlegungsausschusses und des Wahlausschusses soll erst bei Bedarf, also zeitnah zu entsprechenden Verfahren oder Wahlen, erfolgen. Als freiwillige Ausschüsse werden der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport, der Feuerschutzausschuss, der Bauausschuss sowie der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung beibehalten.
Ein Antrag der CDU-Fraktion auf die Einrichtung eines zusätzlichen Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing, Tourismus und Kultur wurde in einer interfraktionellen Runde von den Fraktionen SPD, GRÜNE, USD und FDP abgelehnt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht daher die Ablehnung dieses Antrags vor. Stattdessen wird vorgeschlagen, die Zuständigkeit für Tourismusangelegenheiten zur Beratung in den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung zu integrieren.
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- 05.11.2020kein Ergebnis hinterlegt