Einführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2020/0153 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Durchführung der Einführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder der Stadt Hamminkeln. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 67 Abs. 3 GO NRW) obliegt dem Bürgermeister die Aufgabe, die Ratsmitglieder einzuführen und sie in feierlicher Form zur gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.
Der Vorgang sieht vor, dass die Ratsmitglieder ihr Einverständnis mit einer festgelegten Formel bekunden. Dabei verpflichten sie sich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten. Zudem wird die Zusage geleistet, die Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen. Die Umsetzung dieser Verpflichtung kann durch das Erheben von den Sitzplätzen erfolgen. Die Vorlage dient der Information für die Sitzung des Rates am 5. November 2020.
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