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Beschlussvorlage

6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln

2020/0151 05.11.2020 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0151 der Fachdienste 10 sieht die 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln vor. Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs betrifft die Regelung der Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende. Die Verwaltung schlägt vor, die Festlegung des Höchstbetrages für den Verdienstausfallersatz zu streichen, da dieser bereits durch die Entschädigungsverordnung abschließend geregelt ist. Zudem wird vorgeschlagen, für die Vorsitzfunktionen in den Ausschüssen – mit Ausnahme des Haupt- und Finanzausschusses, des Umlegungsausschusses, des Wahlausschusses sowie des Wahlprüfungsausschusses – die Zahlung eines Sitzungsgeldes gemäß der Entschädigungsverordnung vorzusehen, anstatt einer monatlichen Pauschale.

Ein weiterer Punkt der Änderung betrifft die dienstrechtlichen Entscheidungen gemäß § 15 der Hauptsatzung. Der Entwurf sieht vor, die Beteiligung des Hauptausschusses und des Rates an dienst- und arbeitsrechtlichen Entscheidungen, die Bedienstete in Führungsfunktionen betreffen, auf die Ebene der Vorstandsbereichsleitungen zu beschränken. Die bisherige Einbeziehung von Fachdiensteleitungen soll entfallen, da die politische Beteiligung primär bei den Stellen der Vorstandsbereichsleitung vorgesehen ist, mit denen die Politik eng zusammenarbeitet. Die Bestellung der Leitung des Rechnungsprüfungsamtes bleibt hiervon unberührt und unterliegt weiterhin der Entscheidung des Rates. Der Rat wird gebeten, die beigefügte 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung zu beschließen.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 05.11.2020
    kein Ergebnis hinterlegt