Verteilung der Ausschussvorsitze
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/0156 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Verteilung der Ausschussvorsitze sowie der Bestimmung von Stellvertretern für die Ausschüsse des Rates. Es wird vorgeschlagen, für jeden Ausschuss neben einem Vorsitzenden auch einen ersten und einen zweiten stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen. Diese Regelung dient dazu, die Bestellung von Ad-hoc-Vorsitzenden im Falle einer Verhinderung der ersten beiden Stellvertreter zu vermeiden. Die Besetzung der Positionen muss durch stimmberechtigte Ratsmitglieder aus den jeweiligen Ausschüssen erfolgen.
Die Vorlage legt fest, dass die Fraktionen die Ausschussvorsitze bestimmen. Sollte keine Einigung zwischen den Fraktionen erzielt werden, findet das Zugreifverfahren nach dem d'Hondt-Verfahren basierend auf der Fraktionsstärke Anwendung. Eine Einigung der Fraktionen bedarf keiner förmlichen Ratssitzung, sofern nicht ein Fünftel der Ratsmitglieder widerspricht.
Für den Haupt- und Finanzausschuss ist der Bürgermeister als Vorsitzender vorgesehen, wobei die Stellvertreter aus dem Ausschuss selbst gewählt werden. Für den Wahlprüfungsausschuss liegt bereits eine Einigung vor. Für die verbleibenden Ausschüsse, darunter der Rechnungsprüfungsausschuss, der Bauausschuss sowie die Ausschüsse für Soziales, Feuerwehr und Umwelt, liegt ein Vorschlag zur Besetzung der Vorsitzenden und Stellvertreter vor. Der Rat soll zudem beschließen, im Falle eines Scheiterns der Einigung oder eines wirksamen Widerspruchs das Höchstzahlenverfahren zur Besetzung der stellvertretenden Vorsitzenden fortzusetzen.
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Beratungsfolge
- 19.11.2020kein Ergebnis hinterlegt