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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Wahl des Bürgermeisters und der Vertretung der Stadt Hamminkeln am 13. September 2020 hier: WahlprüfungZur Vorlage · 2020/0155 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/0155 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Prüfung der Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters sowie der Wahl der Vertretung der Stadt Hamminkeln vom 13. September 2020. Grundlage für das Verfahren ist das Kommunalwahlgesetz, welches nach einer Vorprüfung durch den Wahlausschuss eine Entscheidung über etwaige Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl vorsieht.
Die Verwaltung hat die Unterlagen zur Wahl bereits vorgeprüft, und der Wahlausschuss hatte das Ergebnis am 15. September 2020 festgestellt. Nach der Veröffentlichung des Ergebnisses im Amtsblatt war für Wahlberechtigte, Parteien, Wählergruppen sowie die Aufsichtsbehörde innerhalb einer festgelegten Frist die Möglichkeit gegeben, Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl einzulegen. Da bis zum Ablauf der Frist keine Einsprüche eingegangen sind, sieht die Vorlage vor, die Wahl des Bürgermeisters sowie die Wahl der Vertretung für gültig zu erklären.
Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Wahl des Bürgermeisters und die Wahl der Vertretung getrennt zu behandeln, wobei der Bürgermeister gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht an der Entscheidung über die Gültigkeit seiner eigenen Wahl mitwirkt. Die Empfehlung umfasst die Feststellung, dass keine mangelnde Wählbarkeit vorliegt, keine einflussreichen Unregelmäßigkeiten bei der Wahlhandlung oder der Vorbereitung festgestellt wurden und die Feststellung der Ergebnisse gültig ist. Gegen den zu fassenden Ratsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage durch die Aufsichtsbehörde oder etwaige Einspruchsführer erhoben werden.
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Beratungsfolge
- 19.11.2020 · Rat (2. Sitzung)
- 19.11.2020 · Wahlprüfungsausschuss (1. Sitzung)
- 2Fragestunde für Einwohner/innen
- 3Wahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 2020/0158 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Besetzung der Ausschüsse des Rates der Stadt Hamminkeln. Grundlage für die Wahl der Ausschüsse ist die bereits in der Sitzung am 5. November 2020 erfolgte Festlegung der Mitgliederzahlen sowie des Verhältnisses zwischen Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern.
Die Vorlage sieht vor, dass die Besetzung der Ausschüsse durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlags erfolgen kann. Sollte keine Einigung über einen solchen Vorschlag erzielt werden, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des Hare-Niemeyer-Verfahrens. Dabei ist die Vorgabe zu beachten, dass die Zusammensetzung der Ausschüsse das politische Spektrum des Rates widerspiegeln muss, weshalb die Bildung von Listenverbindungen zur Erlangung zusätzlicher Sitze unzulässig ist. Die Wahl der Ausschussmitglieder, bestehend aus Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern, soll in einem einzigen Wahlgang durchgeführt werden.
Zusätzlich zur Wahl der ordentlichen Mitglieder ist die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern vorgesehen. Als weitere Regelung für den Fall der Verhinderung sowohl des ordentlichen Mitglieds als auch des persönlichen Stellvertreters wird vorgeschlagen, dass die Vertretung durch die jeweiligen Fraktionsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge erfolgt. Ein Ratsmitglied hat zudem beantragt, als beratendes Mitglied im Bauausschuss bestellt zu werden. Die Struktur der Ausschüsse umfasst unter anderem den Haupt- und Finanzausschuss, den Rechnungsprüfungsausschuss sowie den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport.
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Beratungsfolge
- 19.11.2020 · Rat (2. Sitzung)
- 4Verteilung der AusschussvorsitzeZur Vorlage · 2020/0156 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/0156 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Verteilung der Ausschussvorsitze sowie der Bestimmung von Stellvertretern für die Ausschüsse des Rates. Es wird vorgeschlagen, für jeden Ausschuss neben einem Vorsitzenden auch einen ersten und einen zweiten stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen. Diese Regelung dient dazu, die Bestellung von Ad-hoc-Vorsitzenden im Falle einer Verhinderung der ersten beiden Stellvertreter zu vermeiden. Die Besetzung der Positionen muss durch stimmberechtigte Ratsmitglieder aus den jeweiligen Ausschüssen erfolgen.
Die Vorlage legt fest, dass die Fraktionen die Ausschussvorsitze bestimmen. Sollte keine Einigung zwischen den Fraktionen erzielt werden, findet das Zugreifverfahren nach dem d'Hondt-Verfahren basierend auf der Fraktionsstärke Anwendung. Eine Einigung der Fraktionen bedarf keiner förmlichen Ratssitzung, sofern nicht ein Fünftel der Ratsmitglieder widerspricht.
Für den Haupt- und Finanzausschuss ist der Bürgermeister als Vorsitzender vorgesehen, wobei die Stellvertreter aus dem Ausschuss selbst gewählt werden. Für den Wahlprüfungsausschuss liegt bereits eine Einigung vor. Für die verbleibenden Ausschüsse, darunter der Rechnungsprüfungsausschuss, der Bauausschuss sowie die Ausschüsse für Soziales, Feuerwehr und Umwelt, liegt ein Vorschlag zur Besetzung der Vorsitzenden und Stellvertreter vor. Der Rat soll zudem beschließen, im Falle eines Scheiterns der Einigung oder eines wirksamen Widerspruchs das Höchstzahlenverfahren zur Besetzung der stellvertretenden Vorsitzenden fortzusetzen.
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Beratungsfolge
- 19.11.2020 · Rat (2. Sitzung)
- 5Wahl von Vertretern der Stadt in Gremien von DrittorganisationenZur Vorlage · 2020/0157 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/0157 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Wahl von Vertretern der Stadt Hamminkeln in Gremien von Drittorganisationen. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen obliegt dem Rat die Benennung von Vertretern zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in Beiräten, Ausschüssen oder Organen von Organisationen, an denen die Stadt beteiligt ist. Die Besetzung kann durch Ratsmitglieder, die Verwaltung oder sonstige Vertreter erfolgen, wobei bei mehreren Vertretern in einem Gremium die Teilnahme des Bürgermeisters oder einer von ihm vorgeschlagenen Dienstkraft vorgesehen ist.
Bei der Besetzung wesentlicher Gremien, wie etwa Zweckverbänden, ist eine Frauenquote von mindestens 40 % zu berücksichtigen. Für nicht wesentliche Gremien wird eine geschlechterparitätische Besetzung angestrebt. Die Wahl der Vertreter erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Die Vorlage legt die Sitzverteilung für verschiedene Zweckverbände und Organisationen fest. Im Hochwasserschutz Issel sind neun Vertreter und neun Stellvertreter zu entsenden. Für den Sparkassenzweckverband Wesel Dinselken sieht die Vorlage fünf Vertreter und fünf Stellvertreter für die Verbandsversammlung sowie einen Vertreter für den Verwaltungsrat vor. Der Wasserversorgungsverband Wittenhorst wird mit 17 Vertretern und 17 Stellverträten in der Verbandsversammlung sowie sieben Vertretern und Stellvertretern im Betriebsausschuss besetzt. Weitere Entsendungen betreffen die Verbandsversammlung des Volkshochschul-Zweckverbandes Wesel-Hamminkeln-Schermbeck, den Euregio-Rat sowie den Regionalen Beirat des Nahverkehrszweckverbandes Niederrhein. Zudem wird ein Vertreter für die Mitgliederversammlung der Derik-Baegert-Gesellschaft benannt.
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Beratungsfolge
- 19.11.2020 · Rat (2. Sitzung)
- 6Bildung von ArbeitsgruppenZur Vorlage · 2020/0160 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2020/0160 der Fachdienste 10 wird die vorzeitige Beratung zur Bildung von Arbeitsgruppen im Rat vorgeschlagen. Ursprünglich war eine Entscheidung für die Ratssitzung am 22. Dezember 2020 vorgesehen, jedoch wird aufgrund möglicher Ausfallrisiken durch die Corona-Pandemie und der damit verbundenen Möglichkeit einer Übertragung der Sitzung auf den Haupt- und Finanzausschuss nun bereits die Sitzung am 19. November 2020 angestrebt.
Die Verwaltung schlägt vor, zu Beginn der neuen Legislaturperiode vier Arbeitsgruppen wieder einzurichten: die Arbeitsgruppen Schule, Haushalt und Controlling, Friedhof sowie Abfall. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln dienen diese Gremien der Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen, verfügen jedoch über keine eigenen Entscheidungszuständigkeiten.
Im Hinblick auf die Kontaktbeschränkungen während der Pandemie empfiehlt die Verwaltung eine Reduzierung der Mitgliederzahlen. Dabei wird vorgeschlagen, dass jede Fraktion unabhängig von ihrer Größe nur einen Vertreter entsendet, um den Charakter der Arbeitsgruppen als informelle Gremien zur interfraktionellen Vorberatung zu wahren. Dies gilt analog auch für die Beteiligung externer Einrichtungen. Der Beschlussvorschlag enthält bereits die vorgeschlagenen personellen Besetzungen für die genannten Arbeitsgruppen durch Ratsmitglieder, sachkundige Bürger und Vertreter von Bildungseinrichtungen.
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- 19.11.2020 · Rat (2. Sitzung)
- 7Rats- und Ausschussarbeit im Rahmen einer epidemischen LageZur Vorlage · 2020/0159 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Durchführung der Rats- und Ausschussarbeit unter den Bedingungen einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite. Aufgrund der geltenden Corona-Schutzverordnung ist für die Sitzungen ab dem 02.11.2020 das Tragen einer Alltagsmaske über die gesamte Dauer der Sitzung verpflichtend, wobei Ausnahmen für Redebeiträge oder die Einnahme von Getränken unter Einhaltung des Mindestabstands möglich sind.
Ein zentraler Punkt der Vorlage ist die Prüfung einer Delegation von Entscheidungskompetenzen. Da der Rat mit 39 Mitgliedern ein höheres Infektionsrisiko als die Ausschüsse aufweist, wird vorgeschlagen, die Entscheidungsbefugnisse des Rates gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW auf den Hauptausschuss zu übertragen, sofern der Landtag die epidemische Lage über den November 2020 hinaus verlängert oder erneut feststellt. Ein entsprechender Ratsbeschluss soll die Übertragung der Ratsangelegenheiten auf den Hauptausschuss für den Zeitraum der epidemischen Lage ermöglichen.
Gleichzeitig wird die Beibehaltung der regulären Ausschusssitzungen befürwortet, um die politische Beteiligung der Fraktionen sowie der sachkundigen Bürger zu sichern. Um das Infektionsrisiko zu minimieren, wird den Ausschussvorsitzenden empfohlen, die Sitzungen auf das notwendige Maß zu beschränken und lediglich Beschlussvorlagen statt Mitteilungsvorlagen zu behandeln. Bei hohen Besucherzahlen wird zudem ein Ausweichen in die Bürgerhalle Wertherbruch in Erwägung gezogen.
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- 19.11.2020 · Rat (2. Sitzung)
- 8Einführung eines Gutscheinsystems für die lokale Wirtschaft der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2020/0161 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur Einführung eines zeitlich und budgettechnisch befristeten Gutscheinsystems vorgelegt, um die lokale Wirtschaft während der Corona-Pandemie zu unterstützen. Im Rat liegen hierzu zwei Anträge vor: Ein Antrag der CDU-Fraktion sieht die Bereitstellung von 250.000 Euro vor, während ein gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Überprüfung mit einer Beteiligung der Stadt in Höhe von 100.000 Euro vorsieht.
Die Verwaltung schlägt ein Modell vor, bei dem Gutscheine im Wert von 50 Euro ab dem 1. Dezember 2020 ausgegeben und bis zum 31. März 2021 eingelöst werden können. Das System sieht eine Kostenbeteiligung vor, bei der sowohl die Stadt als auch die teilnehmenden Unternehmen jeweils 10 Prozent des Gutscheinwertes übernehmen, sodass für die Kunden ein effektiver Vorteil von 20 Prozent entsteht. Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Hamminkeln.
Die Umsetzung des Systems ist an die Bedingung geknüpft, dass sich bis zum 18. November 2020 mindestens 50 Unternehmen zur Teilnahme anmelden. Die finanziellen Mittel für den Zuschuss von maximal 100.000 Euro sollen als außerplanmäßige Mittel aus Mehreinnahmen der Gewerbesteuer der Vorjahre bereitgestellt werden. Die endgültige Entscheidung über die Verteilung der Gutscheine obliegt der Stadtverwaltung.
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Beratungsfolge
- 19.11.2020 · Rat (2. Sitzung)
- 9Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Sicherstellung der Qualifikation der Bediensteten der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2020/0140 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Sicherstellung der Qualifikation der Bediensteten der Stadt Hamminkeln. Hintergrund ist die geplante Umwandlung des Studieninstituts NiederrheiN (S.I.N.N.) von seiner bisherigen Rechtsform in einen Zweckverband zum 01.01.2021.
Die Neugestaltung der Organisationsform erfolgt aufgrund verschiedener rechtlicher und organisatorischer Anforderungen. Dazu gehören die Notwendigkeit der Dienstherrenfähigkeit zur dauerhaften Sicherstellung von Personalgestellungen, die Anpassung an die Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes sowie die Klärung vergaberechtlicher Voraussetzungen. Durch die Gründung als Zweckverband sollen zudem die Herausforderungen durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die Schwierigkeiten bei der Gewinnung von nebenamtlichen Dozenten bewältigt werden.
Der künftige Zweckverband soll die Städte Krefeld und Mönchengladbach sowie die Kreise Wesel, Kleve und Viersen umfassen. Die Aufgaben des Instituts bleiben bestehen und umfassen die Vorbereitung auf Prüfungen, die Abnahme von Prüfungen nach den geltenden Prüfungsordnungen sowie die Fort- und Weiterbildung im kommunalen Handeln sowie die Unterstützung bei Personalauswahlverfahren.
Mit der neuen Satzung wird eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung ermöglicht, um die rechtliche Bindung zwischen dem Zweckverband und den Kommunen zu definieren. Der Rat der Stadt Hamminkeln wird ermächtigt, den Bürgermeister mit der Abgabe aller notwendigen Erklärungen zum Abschluss dieser Vereinbarung auf Basis des vorliegenden Entwurfs zu beauftragen, sofern die Gründung des Zweckverbandes erfolgt.
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- 19.11.2020 · Rat (2. Sitzung)
- 10Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 11Mitteilungen und Anfragen