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Beschlussvorlage

Wahl des Bürgermeisters und der Vertretung der Stadt Hamminkeln am 13. September 2020 hier: Wahlprüfung

2020/0155 19.11.2020 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2020/0155 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Prüfung der Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters sowie der Wahl der Vertretung der Stadt Hamminkeln vom 13. September 2020. Grundlage für das Verfahren ist das Kommunalwahlgesetz, welches nach einer Vorprüfung durch den Wahlausschuss eine Entscheidung über etwaige Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl vorsieht.

Die Verwaltung hat die Unterlagen zur Wahl bereits vorgeprüft, und der Wahlausschuss hatte das Ergebnis am 15. September 2020 festgestellt. Nach der Veröffentlichung des Ergebnisses im Amtsblatt war für Wahlberechtigte, Parteien, Wählergruppen sowie die Aufsichtsbehörde innerhalb einer festgelegten Frist die Möglichkeit gegeben, Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl einzulegen. Da bis zum Ablauf der Frist keine Einsprüche eingegangen sind, sieht die Vorlage vor, die Wahl des Bürgermeisters sowie die Wahl der Vertretung für gültig zu erklären.

Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Wahl des Bürgermeisters und die Wahl der Vertretung getrennt zu behandeln, wobei der Bürgermeister gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht an der Entscheidung über die Gültigkeit seiner eigenen Wahl mitwirkt. Die Empfehlung umfasst die Feststellung, dass keine mangelnde Wählbarkeit vorliegt, keine einflussreichen Unregelmäßigkeiten bei der Wahlhandlung oder der Vorbereitung festgestellt wurden und die Feststellung der Ergebnisse gültig ist. Gegen den zu fassenden Ratsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage durch die Aufsichtsbehörde oder etwaige Einspruchsführer erhoben werden.

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