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Beschlussvorlage

Rats- und Ausschussarbeit im Rahmen einer epidemischen Lage

2020/0159 19.11.2020 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Durchführung der Rats- und Ausschussarbeit unter den Bedingungen einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite. Aufgrund der geltenden Corona-Schutzverordnung ist für die Sitzungen ab dem 02.11.2020 das Tragen einer Alltagsmaske über die gesamte Dauer der Sitzung verpflichtend, wobei Ausnahmen für Redebeiträge oder die Einnahme von Getränken unter Einhaltung des Mindestabstands möglich sind.

Ein zentraler Punkt der Vorlage ist die Prüfung einer Delegation von Entscheidungskompetenzen. Da der Rat mit 39 Mitgliedern ein höheres Infektionsrisiko als die Ausschüsse aufweist, wird vorgeschlagen, die Entscheidungsbefugnisse des Rates gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW auf den Hauptausschuss zu übertragen, sofern der Landtag die epidemische Lage über den November 2020 hinaus verlängert oder erneut feststellt. Ein entsprechender Ratsbeschluss soll die Übertragung der Ratsangelegenheiten auf den Hauptausschuss für den Zeitraum der epidemischen Lage ermöglichen.

Gleichzeitig wird die Beibehaltung der regulären Ausschusssitzungen befürwortet, um die politische Beteiligung der Fraktionen sowie der sachkundigen Bürger zu sichern. Um das Infektionsrisiko zu minimieren, wird den Ausschussvorsitzenden empfohlen, die Sitzungen auf das notwendige Maß zu beschränken und lediglich Beschlussvorlagen statt Mitteilungsvorlagen zu behandeln. Bei hohen Besucherzahlen wird zudem ein Ausweichen in die Bürgerhalle Wertherbruch in Erwägung gezogen.

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