Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Sicherstellung der Qualifikation der Bediensteten der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Sicherstellung der Qualifikation der Bediensteten der Stadt Hamminkeln. Hintergrund ist die geplante Umwandlung des Studieninstituts NiederrheiN (S.I.N.N.) von seiner bisherigen Rechtsform in einen Zweckverband zum 01.01.2021.
Die Neugestaltung der Organisationsform erfolgt aufgrund verschiedener rechtlicher und organisatorischer Anforderungen. Dazu gehören die Notwendigkeit der Dienstherrenfähigkeit zur dauerhaften Sicherstellung von Personalgestellungen, die Anpassung an die Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes sowie die Klärung vergaberechtlicher Voraussetzungen. Durch die Gründung als Zweckverband sollen zudem die Herausforderungen durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die Schwierigkeiten bei der Gewinnung von nebenamtlichen Dozenten bewältigt werden.
Der künftige Zweckverband soll die Städte Krefeld und Mönchengladbach sowie die Kreise Wesel, Kleve und Viersen umfassen. Die Aufgaben des Instituts bleiben bestehen und umfassen die Vorbereitung auf Prüfungen, die Abnahme von Prüfungen nach den geltenden Prüfungsordnungen sowie die Fort- und Weiterbildung im kommunalen Handeln sowie die Unterstützung bei Personalauswahlverfahren.
Mit der neuen Satzung wird eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung ermöglicht, um die rechtliche Bindung zwischen dem Zweckverband und den Kommunen zu definieren. Der Rat der Stadt Hamminkeln wird ermächtigt, den Bürgermeister mit der Abgabe aller notwendigen Erklärungen zum Abschluss dieser Vereinbarung auf Basis des vorliegenden Entwurfs zu beauftragen, sofern die Gründung des Zweckverbandes erfolgt.
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