Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/0167 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Hamminkeln. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen nimmt der Bürgermeister als Vorsitzender des Ausschusses am Stimmrecht teil und wird durch Stellvertreter vertreten, die aus der Mitte des Ausschusses gewählt werden.
Die Verwaltung empfiehlt, wie bereits in der vorangegangenen Wahlperiode, zwei stellvertretende Ausschussvorsitzende zu bestimmen. Diese Empfehlung begründet sich mit der rechtlichen Unzulässigkeit einer Ad-hoc-Vorsitzendenregelung im Falle einer Verhinderung der primären Vertretung. Das Wahlverfahren folgt den Vorgaben der Gemeindeordnung, wonach eine Person mit mehr als der Hälfte der gültigen Stimmen gewählt ist. Sollte im ersten Wahlgang kein Ergebnis erzielt werden, findet eine engere Wahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen statt.
Es liegt ein gemeinsamer Wahlvorschlag aller Fraktionen vor, der die Wahl eines ersten und eines zweiten stellvertretenden Vorsitzenden vorsieht. Die vorgeschlagenen Personen für die Positionen des ersten und zweiten stellvertretenden Vorsitzenden sind Mitglieder der CDU beziehungsweise der SPD. Die Vorlage sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Wahl dieser beiden Personen aus seiner Mitte beschließt.
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- 17.12.2020kein Ergebnis hinterlegt