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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und FinanzausschussesZur Vorlage · 2020/0167 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/0167 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Hamminkeln. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen nimmt der Bürgermeister als Vorsitzender des Ausschusses am Stimmrecht teil und wird durch Stellvertreter vertreten, die aus der Mitte des Ausschusses gewählt werden.
Die Verwaltung empfiehlt, wie bereits in der vorangegangenen Wahlperiode, zwei stellvertretende Ausschussvorsitzende zu bestimmen. Diese Empfehlung begründet sich mit der rechtlichen Unzulässigkeit einer Ad-hoc-Vorsitzendenregelung im Falle einer Verhinderung der primären Vertretung. Das Wahlverfahren folgt den Vorgaben der Gemeindeordnung, wonach eine Person mit mehr als der Hälfte der gültigen Stimmen gewählt ist. Sollte im ersten Wahlgang kein Ergebnis erzielt werden, findet eine engere Wahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen statt.
Es liegt ein gemeinsamer Wahlvorschlag aller Fraktionen vor, der die Wahl eines ersten und eines zweiten stellvertretenden Vorsitzenden vorsieht. Die vorgeschlagenen Personen für die Positionen des ersten und zweiten stellvertretenden Vorsitzenden sind Mitglieder der CDU beziehungsweise der SPD. Die Vorlage sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Wahl dieser beiden Personen aus seiner Mitte beschließt.
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Beratungsfolge
- 17.12.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
- 2Fragestunde für Einwohner/innen
- 3Beförderung der Schüler und Schülerinnen außerhalb des StadtgebietesZur Vorlage · 2020/0201 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0201 befasst sich mit der Finanzierung und Organisation der Schülerbeförderung zur städtischen Gesamtschule Hamminkeln für Schüler aus dem Nachbarkommune Rees sowie aus den Ortsteilen Haldern und Bislich. Seit 2019 besteht eine Erweiterung des Schülerspezialverkehrs, die eine Direktverbindung von Haldern zur Schule sowie eine Linienführung von Wesel über Bislich und Mehr zum Bahnhof Mehrhoog umfasst.
Nach Angaben des Betreibers des öffentlichen Personennahverkehrs ist der bisherige jährliche Zuschuss von 44.000 Euro nicht mehr ausreichend. Für den Weiterbetrieb der Linien werden neue Zuschusssummen in Höhe von 65.000 Euro für die Strecke Rees/Haldern und 45.000 Euro für die Strecke Mehr/Bislich benötigt. Dies würde eine Erhöhung der Zuzahlung auf insgesamt 110.000 Euro bedeuten, zuzüglich der Kosten für den Erwerb von Schoko-Tickets. Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Kosten über den Ergebnissen einer früheren Marktanfrage liegen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der rechtlichen Prüfung des aktuellen Vertrages zu beauftragen. Zudem soll die Verwaltung für das Schuljahr 2021/22 eigene Angebote für den Schülerspezialverkehr einholen, um eine verhandlungsbasierte Grundlage gegenüber dem ÖPNV-Anbieter zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 17.12.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
- 44. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende GewässerZur Vorlage · 2020/0193 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0193 befasst sich mit der vierten Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer in der Stadt Hamminkeln. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Gebührensätze für das Jahr 2021, die auf einer entsprechenden Kalkulation basieren.
Die Gebührensätze für verschiedene Wasser- und Bodenverbände werden für versiegelte sowie für übrige Flächen ausgewiesen. Bei den Verbänden Mittlere Issel, Mengering-Rümping-Honselbach sowie Untere Issel Nord ist ein Anstieg der Gebührensätze für versiegelte Flächen zu verzeichnen. Die Verwaltung führt hierfür angekündigte Erhöhungen der Verbandsbeiträge sowie bereits erfolgte Anpassungen an. Bei den weiteren Verbänden, darunter die Obere Issel und der Raesfelder Isselverband, ergeben sich Veränderungen durch Flächenveränderungen sowie durch gestiegene Personal- und Verwaltungskosten.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits am 17. Dezember 2020 einstimmig empfohlen, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Die Entscheidung über die Vorlage liegt beim Rat, der in der Sitzung am 22. Dezember 2020 beraten soll.
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Beratungsfolge
- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 17.12.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
- 511. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur StraßenreinigungssatzungZur Vorlage · 2020/0195 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Anpassung der Gebühren für die Straßenreinigung. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage Nummer 2020/0195 wird die 11. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung vorgelegt. Die Kalkulation für das Jahr 2021 sieht eine Erhöhung des Gebührensatzes von bisher 0,97 Euro auf 1,00 Euro pro Meter vor.
Als Grund für diese Anpassung werden die gestiegenen Entsorgungskosten für den Straßenkehrricht angeführt. Zudem wurde ein Fehlbetrag aus dem Jahresabschluss 2019 in Höhe von 1.244,03 Euro in die aktuelle Gebührenkalkulation einbezogen. Die Verwaltung strebt mit dieser Änderung eine kostendeckende Gebührenstruktur an.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage in seiner Sitzung am 17. Dezember 2020 beraten und empfiehlt dem Rat einstimmig, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Die Entscheidung des Rates ist für die Sitzung am 22. Dezember 2020 vorgesehen. Auswirkungen auf den Klimawandel werden im Dokument nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 17.12.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
- 616. Änderung der Gebührensatzung für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 2020/0196 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0196 sieht die 16. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in Hamminkeln vor. Grundlage der Vorlage ist die Gebührenkalkulation für das Jahr 2021.
Die Kalkulation sieht für verschiedene Restabfallgefäße eine Senkung der Gebühren vor. So sinkt der Satz für ein 120-Liter-Gefäß von 143,84 € auf 107,86 € und für ein 240-Liter-Gefäß von 178,40 € auf 131,38 €. Auch die Gewichtsgebühr für Restabfall reduziert sich von 0,72 € auf 0,49 € pro Kilogramm. Als Ursache hierfür wird die Reduzierung der Kreisabfallgebühren sowie sinkende Grundgebühren für die Müllverbrennung und Kompostierung angeführt, was den städtischen Gebührenhaushalt um rund 665.000 € entlasten soll. Im Gegensatz dazu steigt die Gebühr für Baum- und Strauchschnitt von 52,50 € auf 65,00 € pro Tonne.
Ein weiterer Bestandteil der Änderung ist die Wiedereinführung von Gebühren für Altpapiergefäße, da die Verwertungserlöse sinken. Für ein 240-Liter-Altpapiergefäß wird ein Betrag von 4,89 € und für ein 1.100-Liter-Gefäß von 22,42 € vorgesehen.
Zudem wurde die Kostenverteilung für die Entsorgung von Sperrgut, E-Schrott, Haushaltskühlgeräten, Problemabfällen und Grünschnitt auf die Restabfallgefäße und die Restabfallmenge von bisher 10 % auf 50 % zu 50 % angepasst. Eine Fraktion hat zudem einen Antrag gestellt, die Kosten für Restabfallgefäße unter Berücksichtigung des Volumens zu berechnen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage mit 13 Ja- und 2 Nein-Stimmen mit der Empfehlung an den Rat übernommen, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 17.12.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
- 713. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungZur Vorlage · 2020/0197 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0197 behandelt die 13. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln. Grundlage der Vorlage ist die Kalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2021.
Nach den vorliegenden Berechnungen sinkt die Schmutzwassergebühr pro Kubikmeter von 2,77 Euro im Jahr 202kom von 2,71 Euro im Jahr 2021. Parallel dazu reduziert sich die Niederschlagswassergebühr pro Quadratmeter von 0,91 Euro auf 0,90 Euro. Diese Entwicklung resultiert aus einem Rückgang der umlagefähigen Aufwendungen: Der Aufwand für die Schmutzwasserentsorgung sinkt von 3.113.072 Euro auf 3.033.447 Euro, während die Kosten für die Niederschlagswasserentsorgung von 1.894.815 Euro auf 1.865.954 Euro zurückgehen. Eine wesentliche Ursache für die Abweichung ist die Abwasserabgabe für das Einleiten von Schmutzwasser, die im Jahr 2021 voraussichtlich mit Investitionen an der Kläranlage verrechnet werden kann. Zudem wurde ein Überschuss aus dem Jahresabschluss 2019 in Höhe von 164.333,46 Euro in die Kalkulation für 2021 eingestellt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage bereits beraten und empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 17.12.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
- 816. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von GrundstücksentwässerungsanlagenZur Vorlage · 2020/0198 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0198 befasst sich mit der 16. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in Hamminkeln. Die Verwaltung legt hierzu eine neue Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 vor, die Anpassungen bei den Gebührensätzen für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben vorsieht.
Nach den vorliegenden Berechnungen steigt der Gebührensatz für Kleinkläranlagen geringfügig von 36,32 Euro im Jahr 2020 auf 36,34 Euro im Jahr 2021. Bei den abflusslosen Gruben ist eine Erhöhung von 20,35 Euro auf 21,10 Euro vorgesehen. Als Ursache für die Anpassung bei den abflusslosen Gruben wird ein Rückgang der Entsorgungsmenge im Jahr 2019 angeführt, der zu einem Fehlbetrag führte. Da die Fixkosten, wie Personalaufwendungen und Verwaltungskostenerstattung, trotz sinkender Mengen unverändert bleiben, wurde dieser Fehlbetrag in die Kalkulation für 2021 eingestellt. Ein weiterer Fehlbetrag in Höhe von 564,44 Euro wurde bei den Kleinkläranlagen berücksichtigt.
Der Rückgang der Entsorgungsmenge bei den abflusslosen Gruben resultierte laut Verwaltung aus einer geringeren Anzahl angeschlossener Einwohner sowie einer reduzierten durchschnittlichen Entsorgungsmenge. Für das laufende Jahr wird mit einer Menge auf dem Niveau des Vorjahres gerechnet. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage einstimmig mit der Empfehlung an den Rat beraten, die Änderung der Gebührensatzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 17.12.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
- 97. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2020/0206 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0206 der Fachdienste 10 sieht eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln vor. Gegenstand der 7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung ist die Regelung von Online-Fraktionssitzungen sowie die damit verbundene Gewährung von Sitzungsgeld.
Hintergrund der Vorlage sind Erlasse des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, die im Kontext der COVID-19-Pandemie die Durchführung von Fraktionssitzungen als Telefon- oder Videokonferenzen ermöglicht haben. Da die aktuelle Entschädigungsverordnung keine einheitliche Regelung für die digitale Durchführung von Fraktionssitzungen enthält, wird eine verbindliche Grundlage in der Hauptsatzung angestrebt.
Der Entwurf sieht vor, § 9 Abs. 2 der Hauptsatzung so zu erweitern, dass Fraktionssitzungen zur Vorbereitung der Gremienarbeit auch als Online-Sitzungen durchgeführt werden können. Für solche Sitzungen soll ein Sitzungsgeld gezahlt werden können, sofern diese im gleichen Rahmen wie gewöhnliche Sitzungen stattfinden. Voraussetzung hierfür ist ein nachweislicher Beratungsgegenstand oder eine Tagesordnung, eine vorherige Einladung sowie die Teilnahme der üblichen Personen. Die Teilnehmer müssen zu Beginn der Sitzung durch die Geschäftsführung oder den Vorsitzenden per Aufruf festgestellt und schriftlich dokumentiert werden. Spontane Telefon- oder Videoanrufe zwischen Mitgliedern gelten nicht als Sitzung und begründen keinen Anspruch auf Sitzungsgeld.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Änderung der Hauptsatzung bereits einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 17.12.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
- 10Containeranlage am Kiga am Bach; hier: Bereitstellung von außerplanmäßigen HaushaltsmittelnZur Vorlage · 2020/0191 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/0191 der Fachdienste 65 befasst sich mit der Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln für eine Containeranlage am Kindergarten am Bach. Hintergrund ist die vom Kreis Wesel angefragte und vom Rat am 19. Februar 2020 beschlossene temporäre Erweiterung der Einrichtung um eine zusätzliche Gruppe. Die Arbeiten zur Fertigstellung der Anlage sind abgeschlossen.
Während der Kreis Wesel die Kosten für die Herrichtung des Baufelds, einschließlich Fundament, Stromleitungen sowie Wasser- und Abwasserleitungen, übernimmt, fallen zudem Kosten für den Transport, den Auf- und Abbau des Containers sowie die monatliche Miete auf Seiten des Kreises an. Die Vorlage sieht die Bereitstellung von Mitteln zur Vorfinanzierung vor.
Im ursprünglichen Sachverhalt wurden hierfür Kosten in Höhe von etwa 72.000 Euro angegeben. Eine abweichende Beschlussempfehlung des Bauausschusses vom 9. Dezember 2020 empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss jedoch, die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 200.000 Euro zu bewilligen, wobei auch hier die Mittel des Kreises Wesel zur Deckung herangezogen werden sollen. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Bauausschuss, den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 17.12.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
- 09.12.2020 · Bauausschuss (1. Sitzung)
- 11Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie über die Förderung der Einrichtung neuer interkommunaler Kooperationen in Nordrhein-Westfalen hier: MaßnahmenbeschlussZur Vorlage · 2020/0194 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln plant die Teilnahme am interkommunalen Kooperationsprojekt „Prozessmanagement@Niederrhein“. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit beteiligen sich zehn Kommunen aus dem Verbandsgebiet des Kommunalen Rechenzentrums Niederrhein (KRZN), darunter die Städte Hünxe, Geldern, Tönisvorst, Xanten und Willich sowie die Kreise Kleve und Wesel. Ziel des Projekts ist der Aufbau einer gemeinsamen Prozessbibliothek sowie die Nutzung einer einheitlichen Softwareumgebung.
Grundlage für die Kooperation ist die Einführung der PICTURE-Prozessplattform. Diese dient der Modellierung und Dokumentierung von Geschäftsprozessen und ist Voraussetzung für die Teilnahme am Projekt. Durch die Zusammenarbeit sollen personelle Ressourcen über kommunale Grenzen hinweg gebündelt und die interne Entlastung bei der Optimierung von Querschnittsprozessen erreicht werden. Die teilnehmenden Kommunen erhalten über einen Zeitraum von fünf Jahren Zugriff auf die Arbeitsergebnisse und Prozessbeschreibungen der anderen Projektpartner.
Die jährlichen Kosten für das Projekt belaufen sich auf etwa 9.500 Euro, was Softwarelizenzen, Workshops und Beratungsleistungen umfasst. Die Finanzierung für das Haushaltsjahr 2021 ist bereits berücksichtigt. Zur Finanzierung der Maßnahme soll ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie über die Förderung der Einrichtung neuer interkommunaler Kooperationen in Nordrhein-Westfalen gestellt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat empfohlen, die Verwaltung mit der Teilnahme am Projekt und der Beantragung der Fördermittel zu beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 17.12.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
- 12Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 13Mitteilungen und Anfragen